Skip to content
Stark steigende Ausgaben beim Kindergeld für volljährige Kinder
In Deutschland erhalten Eltern Kindergeld oder Kinderfreibeträge, um den Aufwand für den Unterhalt ihrer Kinder zu kompensieren. Das Kindergeld zahlen überwiegend die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit aus. Die Finanzämter berücksichtigen die Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuerveranlagung der Eltern. Im Jahr 2011 änderte der Gesetzgeber die Voraussetzungen, unter denen volljährige Kinder beim Kindergeld bzw. steuerlich berücksichtigt werden können. Bis zum Jahr 2011 gab es Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge für volljährige Kinder nur, wenn deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze blieb. Seit dem Jahr 2012 wird ein volljähriges Kind bis zum Abschluss seiner ersten Berufsausbildung berücksichtigt. Danach wird es nur berücksichtigt, wenn es nicht oder nur bis zu 20 Wochenstunden arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder geringfügig beschäftigt ist. Die Höhe des Einkommens des Kindes ist ohne Belang. Nach Ansicht des Gesetzgebers war die Prüfung der Einkommensgrenze in vielen Fällen kompliziert und aufwendig. Von ihr seien nur wenige volljährige Kinder betroffen gewesen. Durch den Wegfall der Einkommensgrenze verringere sich der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten (Eltern und ihre volljährigen Kinder, Finanzämter und Familienkassen). Die Ausgaben der Familienkassen für volljährige Kinder sind auf eine Milliarde gestiegen Der Gesetzgeber nahm bei der Reform im Jahr 2011 an, dass die Anzahl der volljährigen Kinder um 70.000 Fälle zunehmen werde. Er erwartete zusätzliche Ausgaben und geringere Steuereinnahmen von insgesamt 200 Millionen Euro jährlich. Bereits im Jahr 2014 wurden 225.000 volljährige Kinder gezählt, deren Eltern zum Bezug von Kindergeld berechtigt waren. Dadurch entstanden jährliche Kindergeldausgaben von mindestens 500 Millionen Euro. Nach Schätzungen sollen sich die Ausgaben der Familienkassen für volljährige Kinder inzwischen auf rund eine Milliarde Euro erhöht haben. Die Einnahmeverluste des Staates durch die Kinderfreibeträge lassen sich nicht ermitteln. Die Ausbildungsvergütungen sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen Die durchschnittlichen monatlichen Ausbildungsvergütungen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Kinder erhalten in vielen Ausbildungsberufen ein Entgelt, mit dem sie ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können. So zahlt der öffentliche Dienst an seine Auszubildenden, Anwärter und Praktikanten Entgelte, die teilweise deutlich über dem steuerlichen Existenzminimum liegen. Entsprechendes gilt für Soldaten, die eine Ausbildung in der Bundeswehr absolvieren, und für viele dual Studierende oder Auszubildende in einer dualen Ausbildung. Gleichwohl erhalten in diesen Fällen die Eltern zusätzlich Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Kommt es hier zu Mitnahmeeffekten? Angesichts dieser Entwicklung wurden kritische Stimmen im politischen Raum laut. Die Kritiker wiesen darauf hin, dass die Zahl der hier in Rede stehenden Fälle weiter steigen werde. Sie warfen dem zuständigen Bundesfinanzministerium vor, dem Gesetzgeber nicht mitgeteilt zu haben, dass die ursprünglich erwarteten Fallzahlen weit übertroffen worden seien. Der Gesetzgeber könne nur anhand entsprechender Informationen entscheiden, ob er eine solche Entwicklung der Ausgaben für Kindergeldzahlungen auch künftig hinnehmen wolle. Die Kinder mit hohen Ausbildungsvergütungen könnten ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen bestreiten. Infolgedessen seien deren Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet und benötigten daher keine zusätzliche Unterstützung durch das Kindergeld. Es komme hier zu beträchtlichen Mitnahmeeffekten. Die kinderbezogenen Leistungen sollen künftig gebündelt werden Im vorliegenden Zusammenhang hat sich eine pauschale Regelung wider Erwarten zum Vorteil vieler Bürger ausgewirkt. Viele Eltern, denen der Staat sonst bei jeder Gelegenheit in die Tasche greift, haben von der Regelung profitiert, da sollte man nicht gleich von Mitnahmeeffekten sprechen. Im Übrigen haben die Ampel-Koalitionäre in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, alle kindbezogenen Leistungen wie auch das Kindergeld in einer Kindergrundsicherung zu bündeln. Volljährige Kinder sollen die Kindergrundsicherung direkt erhalten. Gehen wir mal davon aus, liebe Leserinnen und Leser, dass die Politik bei der Ausgestaltung der Kindergrundsicherung eine sachgerechte Lösung für volljährige Kinder finden wird, meint zustimmend Ihr Gotthilf Steuerzahler www.krisensicherinvestieren.com Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.
29.05.2022
Wie die Einführung von „De-Mail“ zum Flop wurde
Der Bund ist mit seinem Vorhaben gescheitert, De-Mail als elektronisches Pendant zur Briefpost in der Bundesverwaltung zu etablieren. Das System wird fast gar nicht zur elektronischen Kommunikation genutzt. De-Mail ist das elektronische Pendant eines Briefes oder Einschreibens. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen E-Mail sind bei De-Mail Absender und Empfänger eindeutig identifizierbar und die Kommunikation ist nachweisbar. De-Mail bietet somit eine rechtssichere elektronische Kommunikation zwischen Verwaltung, Bürgern und Unternehmen. Im Jahr 2011 schuf der Gesetzgeber mit dem De-Mail-Gesetz dazu die rechtliche Grundlage. Für die Bundesverwaltung hatte sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, De-Mail als Standardverfahren einzuführen. Das Bundesinnenministerium koordinierte seit dem Jahr 2012 die Einführung von De-Mail. Anfang 2015 ging das entsprechende IT-Verfahren in Betrieb. Seit März 2016 müssen die Behörden des Bundes einen De-Mail-Zugang eröffnet haben. Hierzu verpflichtete sie der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz). Die Bürger sollten mit De-Mail z. B. Kindergeld beantragen oder Unternehmen auf einen Bescheid hin Widerspruch einlegen können. In den Jahren 2011 bis 2020 gab das Innenministerium für De-Mail insgesamt 6,5 Millionen Euro aus. Einsparungen von mehreren Millionen wurden erwartet Das Bundesinnenministerium befasste sich im Jahr 2012 mit der Wirtschaftlichkeit von De-Mail und errechnete für die Bundesverwaltung hohe monetäre Einsparungen. Gegenüber der Briefpost sollte De-Mail in den Jahren 2016 bis 2019 bis zu 3,5 Millionen Euro einsparen. Für diesen Zeitraum ging das Innenministerium von bis zu 6 Millionen De-Mails in der Bundesverwaltung aus. Im April 2017 berichtete die Bundesregierung zur Einführung von De-Mail. Sie führte aus, dass weder Bürger noch Unternehmen De-Mail verbreitet nutzten. Einsatz von De-Mail neben dem Onlinezugangsgesetz unklar Mit dem Onlinezugangsgesetz trat im Jahr 2017 ein weiteres Gesetz zur Verwaltungsdigitalisierung in Kraft. Dieses verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis zum Jahr 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen in einem Portalverbund anzubieten. Hierfür sollen sich Bürger und Unternehmen über ein sogenanntes Nutzerkonto eindeutig identifizieren. Das Nutzerkonto enthält auch ein digitales Postfach, an das Behörden z. B. wie bei der elektronischen Steuererklärung ELSTER Bescheide elektronisch zustellen können. Das Bundesinnenministerium hat nicht untersucht, wie De-Mail in die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes integriert werden kann. Praktisch keine Nutzung von De-Mail Soweit Behörden derzeit überhaupt digital unterwegs sind, nutzen sie überwiegend elektronische Kanäle wie E-Mail, Web-Formulare oder fachliche Anwendungen, um mit den Bürgern und Unternehmen zu kommunizieren. Die Verbreitung von D-Mail hat hingegen nicht zugenommen. In den Jahren 2016 bis 2019 versandte die Bundesverwaltung lediglich rund 6 000 De-Mails. Dies entsprach 0,1 % des angenommenen Aufkommens von bis zu 6 Millionen De-Mails. Richtigerweise hätte das Innenministerium fortlaufend beobachten müssen, in welchem Umfang De-Mail genutzt wird. Das Innenministerium hätte gemeinsam mit den Behörden des Bundes den Gründen für die geringe Nutzung nachgehen müssen. Das Projekt De-Mail sollte beendet werden Angesichts der bisherigen Entwicklung ist nicht zu erwarten, dass Bürger und Unternehmen De-Mail als Angebot der Bundesverwaltung künftig häufiger nutzen werden. Das Onlinezugangsgesetz eröffnet Bürgern und Unternehmen mit dem digitalen Postfach einen einfacheren Weg, sicher mit der Verwaltung zu kommunizieren. Das Bundesinnenministerium sollte sich deshalb dazu durchringen, das Projekt De-Mail zu beenden. Die Entwicklung von De-Mail belegt darüber hinaus, dass Politik und Ministerien schnell bereit sind, gesetzliche Regelungen zu schaffen, aber wenig Interesse daran haben, sich um die Umsetzung ihrer Vorhaben zu kümmern. Das ist von Übel und darf so nicht bleiben, sagt vorwurfsvoll Ihr Gotthilf Steuerzahler www.krisensicherinvestieren.com Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.
21.12.2021