EZB veröffentlicht Rechtsakte zu gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs)
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EZB legt Bedingungen für eine Teilnahme an den GLRG-III-Geschäften sowie andere operative Aspekte fest. EZB ändert Mitteilungsfrist für freiwillige vorzeitige Rückzahlungen aus GLRG-II-Geschäften.