EZB nimmt Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und bleibt weiter ihrem Mandat verpflichtet

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Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) erhielt durch den Bundesbankpräsidenten und den Rechtsdienst der EZB eine erste Information. Die EZB nimmt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Programm für den Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) zur Kenntnis.

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