EU-Murks oder sinnvolle Verordnung? : EU-Taxonomie-Verordnung: Endlich Schluss mit dem Greenwashing der Fondsmanager
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, 18.02.2020, 13:39 Uhr
Bisher gab es in der EU keine allgemeinverbindliche gesetzliche Definition von Grünen Geldanlangen. Mit der sogenannten EU-Taxonomie-Verordnung für Nachhaltige Investments werden erstmals europaweit wirtschaftliche Tätigkeiten definiert, die als „ökologisch nachhaltig“ gelten und folglich in als nachhaltig bzw. grün beworbenen Finanzprodukten stecken dürfen.