Von der deutschen Öffentlichkeit bisher weitgehend unbemerkt hat eine Mehrheit des Deutschen Bundestages Anfang Juli den mit der geplanten „elektronischen Patientenakte“ einhergehenden Datenschutz verwässert, ja teilweise außer Kraft gesetzt.
Inhalt
Aufgeweichtes Widerspruchsrecht
War in den dafür zuständigen Regelungen des Sozialgesetzbuches bisher vom Erfordernis einer vorherigen Zustimmung des jeweiligen Patienten bzw. Versicherten zur Auswertung seiner Daten und zur Unterbreitung von Informationen und Angeboten die Rede, gibt es in der aktuellen Fassung (§ 68b Abs. 3 SGB V) nur noch ein Widerspruchsrecht, das sich nicht einmal mehr auf die Auswertung der Daten, sondern nur noch auf die Unterbreitung von Informationen etc. bezieht.
Bundesrat: erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten
Zur Begründung dieser für den Datenschutz nachteiligen Änderung heißt es lapidar: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat.“ Dabei hatte im vergangenen Jahr kein anderer als der Bundesrat vor „erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten“ und der „Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen“ durch „individuelle Gesundheitsprofile“ gewarnt. Mit der nun erfolgten Gesetzesänderung dürften diese Risiken noch einmal deutlich gestiegen sein.
ePA: Nicht alles ist schlecht
Doch wo Schatten ist (Datenschutzrisiken) ist auch Licht, und das soll der Vollständigkeit halber auch erwähnt werden. Eine sorgfältig geführte elektronische Patientenakte könnte nicht nur helfen, unnötige Doppeluntersuchungen etc. zu vermeiden, sondern sie wäre auch bei einem infolge Unfalls oder akuter Erkrankung nicht ansprechbaren Patienten eine wertvolle Hilfe.
Die dann behandelnden Ärzte – gegebenenfalls schon die Rettungssanitäter – wären dann sofort über die Vorgeschichte des jeweiligen Patienten umfassend informiert, was die lebensrettende Erstbehandlung um einiges sicherer und effektiver machen würde. Es wäre nun Aufgabe der Politik, beide Aspekte hinreichend zu beachten und in einen vertretbaren Einklang zu bringen. (tb)
Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung.
Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de