Ein Bundesland mit zwei Wirtschaftsförderungsgesellschaften

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Einflussnahmen des Staates auf die Wirtschaft haben in Deutschland eine lange Tradition. Durch eine Fülle von Maßnahmen versuchen Bund und Länder, ihre wirtschaftspolitischen Ziele zu erreichen. Da werden Existenzgründungen oder der Mittelstand gefördert, da geht es um die Ankurbelung des Außenhandels oder des Tourismus, um nur einige Felder zu nennen, auf denen der Staat aktiv ist.

Dabei belegen internationale Vergleichsstudien immer wieder, dass sich die Wirtschaft dort am besten entwickelt, wo sich der Staat mit gut gemeinten Eingriffen zurückhält und stattdessen wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen schafft, zum Bespiel im Steuerrecht, bei der Unternehmensgründung und allgemein im Zusammenspiel mit der staatlichen Bürokratie.

Mit der Durchführung ihrer Fördermaßnahmen beauftragen die staatlichen Stellen regelmäßig öffentlich-rechtliche oder auch private Banken sowie eigens zu diesem Zweck gegründete Wirtschaftsförderungsgesellschaften. So verfügt jedes Bundesland in Deutschland über eine eigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Aus einem ostdeutschen Bundesland wurde jetzt bekannt, dass dort zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Wirtschaftsförderungsgesellschaft eine weitere Gesellschaft mit vergleichbarer Aufgabenstellung gegründet wurde. Diese Doppelstruktur sieht sich – wie nicht anders zu erwarten – zu Recht kritischen Fragen ausgesetzt. 

Eine GmbH zur Innovationsförderung wurde 2017 zusätzlich gegründet      

Eine schon länger bestehende landeseigene GmbH betreibt mit rund 50 Beschäftigten Wirtschaftsförderung für das betreffende Bundesland, wofür sie Zahlungen im Umfang von 6 Millionen Euro jährlich erhält. Da sollte man doch meinen, dass das ausreichend sei. Im Jahr 2017 wurde von dem Bundesland dann jedoch zusätzlich eine GmbH zur Innovationsförderung gegründet. Das Ausgabenvolumen der Innovationsförderungs-GmbH im Jahr 2018 betrug 1,41 Millionen Euro. Inhaltlich führt die neu gegründete GmbH Ideenwettbewerbe für die Landesregierung und Netzwerktreffen durch, nimmt an Gründermessen teil, betreibt eine Plattform zum Austausch von Gründungsakteuren, organisiert Alumnitreffen, Gründerforen sowie Innovationsforen und soll Gründer kostenfrei bei Existenzgründungen unterstützen. Einnahmen werden von der GmbH nicht erzielt.      

Eine Wahrnehmung der Aufgaben durch die bestehende GmbH war nicht gewollt      

Durch die Gründung der eigenständigen Innovationsförderungs-GmbH sollte nach dem Willen der Landesregierung ein klarer Akzent auf Innovation, wissensbasierte Gründer und die entsprechenden Kapitalgeber gesetzt werden. Innerhalb der bestehenden Wirtschaftsförderungs-GmbH wären nach Auffassung der Verantwortlichen die notwendige Sichtbarkeit und Flexibilität nicht gegeben gewesen. Auch wäre mit einer geringeren Akzeptanz der Zielgruppen bei einer Integration in die bestehenden Strukturen zu rechnen gewesen. Allein durch das Einstellen neuer Mitarbeiter bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft wären nach Auffassung der Landesregierung die Aufgaben nicht erfüllbar gewesen.      

Es entstanden unnötige Aufwendungen      

Nach Ansicht von Kritikern wäre die Integration der Innovationsförderungs-GmbH in die Wirtschaftsförderungsgesellschaft unter Kostengesichtspunkten die wirtschaftlichere Variante gewesen. Durch die Schaffung einer weiteren Abteilung bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft wären Aufwendungen für eine weitere Geschäftsführung, Betriebs- und Geschäftsausstattungskosten (Hard- und Softwarebeschaffung, Fahrzeugpool), Kosten aus notwendigen Verträgen (Wartung, Reinigung, Steuerberatung und Abschlussprüfung), Gründungskosten nicht bzw. nicht in vollem Umfang entstanden.      

Für die Neugründung bestand keine Notwendigkeit      

Die Kritiker kommen zu dem Fazit, dass mit der Innovationsförderungs-GmbH neben der bestehenden GmbH eine zweite Gesellschaft zur Wirtschaftsförderung ohne zwingende sachliche Notwendigkeit gegründet worden sei. Die Gründung der Innovations-GmbH habe auf subjektiven Kriterien und Annahmen beruht, die nicht belegt seien. Mit der Fortführung der Innovationsförderungs-GmbH entstünden weiterhin zusätzliche Aufwendungen. Es handele sich um den Parallelbetrieb von zwei staatlichen Unternehmen mit gleichen Tätigkeitsschwerpunkten.

Die Innovationsförderungs-GmbH soll evaluiert werden     

Die Landesregierung hält ihren Kritikern entgegen, dass es neben Förderprogrammen einer Innovationsplattform für Unternehmer, Wissenschaftler und Kapitalgeber bedürfe, um die Innovationskraft und -kultur des Bundeslandes zu stärken, die branchenübergreifende Vernetzung von Innovatoren zu fördern und die Sichtbarkeit des Innovationsstandortes zu erhöhen. Mit der Innovationsförderungs-GmbH sei eine solche Plattform in den letzten Jahren aufgebaut worden. 

Trotz dieser wortreichen Rechtfertigungen will die Landesregierung gleichwohl eine Evaluierung der Innovationsförderungs-GmbH in Auftrag geben. Dann wird sich hoffentlich herausstellen, liebe Leserinnen und Leser, dass ein Bundesland nicht über zwei Gesellschaften mit vergleichbarer Aufgabenstellung verfügen sollte, sagt verdrossen
Ihr

Gotthilf Steuerzahler
www.krisensicherinvestieren.com

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar
Claus Vogt, der ausgewiesene Finanzmarktexperte, ist zusammen mit Roland Leuschel Chefredakteur des kritischen, unabhängigen und konträren Börsenbriefs Krisensicher Investieren.