Diskriminierungsgesetz und Afrika-Vertrag sollen in Kraft treten

von , 31.07.2020, 14:47 Uhr

Zwei Teile des deutschen Grundgesetzes aushebelnde Vorhaben der Europäischen Union (EU) könnten schon bald Rechtskraft erlangen. Es handelt sich dabei zum ersten um das sogenannte EU-Afrika-Kooperations- und Partnerschaftsabkommen (auch Afrika-Vertrag genannt), in dem sich die EU dazu verpflichtet, jährlich 2 Milliarden Euro nach Afrika umzuverteilen.

Unbegrenzte Aufnahme von Menschen aus Afrika?

Für die gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland entscheidender dürfte aber die gleichzeitige Verpflichtung der europäischen Staaten sein, praktisch unbegrenzt Afrikaner aufzunehmen und diese teilweise zu privilegieren. So muß mit der Auflage gerechnet werden, selbst bei ungleicher Qualifikation Afrikaner bei der Stellenbesetzung im Öffentlichen Dienst so lange zu bevorzugen, bis deren Anteil der sich fortlaufend erhöhenden Quote (durch Zuzug aus Afrika) in der Bevölkerung entspricht. Davon dann stark betroffen dürfte auch der mit Zwangsgebühren finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) sein. Unter anderem über Rundfunk und Fernsehen soll schließlich die Bevölkerung nach und nach an das „neue Normal“ gewöhnt werden …

Beweislastumkehr für die Polizei

Das andere letztlich das Grundgesetz aushebelnde europäische Gesetzesvorhaben ist das sogenannte Diskriminierungsgesetz, welches eine Beweislastumkehr für diejenigen Fälle vorsieht, in denen Ausländer mit dem Gesetz oder Gesetzeshütern in Konflikt geraten. So soll sich die Polizei z.B. rechtfertigen müssen, wenn sie einen Ausländer kontrolliert, verdächtigt oder in einem Streit zurückhält, weil dann zunächst ein grundsätzlich ausländerfeindliches Verhalten unterstellt wird. Der Polizist muß dann seine Unschuld belegen (ähnlich, wie es schon heute im Bundesland Berlin der Fall ist).

Jede Kontrolle eines Ausländers könnte diskriminierend sein

Dies wird für einen Nicht-Ausländer im Polizeidienst in der Regel kaum zu bewerkstelligen sein. So steht zu erwarten, daß „deutsche“ Polizisten verdächtige „Ausländer“ kaum noch kontrollieren dürften. Und bei der Einstellung in den Polizeidienst dürfte die bestehende Staatsbürgerschaftsvorgabe in Zukunft „umgekehrt“ werden. Besonders skandalös an dieser an sich schon fragwürdigen europäischen Gesetzesvorgabe ist die Tatsache, daß sie insbesondere auf Drängen der Bundesregierung zustande kam. (eh)


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