Die Verwahrung von Kryptoassets ist jetzt reguliert – Anforderungen an das Kryptoverwahrgeschäft

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Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue Regulierungsvorschriften für digitale Vermögenswerte. Bei der gewerblichen Verwahrung von Kryptoassets, wie Bitcoin, Ether & Co. ist jetzt eine Erlaubnis der BaFin erforderlich.

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