Die ungeliebte Kunst am Bau

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Wenn staatliche Stellen bauen, geben sie in begrenztem Umfang auch Geld für Kunst am Bau aus, meist sind es ein bis zwei Prozent der Baukosten. So ist im Lauf der Jahre ein großer, stetig wachsender Bestand an Kunstwerken bei staatlichen Hochbauten entstanden. Wie eine aktuelle Untersuchung ergab, sind viele dieser Kunstwerke jedoch in einem schlechten Zustand. Zahlreiche Objekte wurden vernachlässigt oder ganz beseitigt, da die zuständigen Dienststellen sie nicht wertschätzen.

Ursprünglich sollte durch Kunst am Bau die finanzielle Not von bildenden Künstlern gelindert werden, deren wirtschaftliche Situation nach dem Zweiten Weltkrieg äußerst schwierig war. Dementsprechend ersuchte der Deutsche Bundestag im Jahr 1950 die Bundesregierung, bei allen Bauaufträgen des Bundes (Neu- und Umbauten) einen Betrag von mindestens einem Prozent der Auftragssumme für Werke bildender Künstler vorzusehen. 
Die Länder und auch viele Kommunen schlossen sich dieser Linie an. Heutzutage wird Kunst am Bau auch mit der baukulturellen Verantwortung und der Vorbildfunktion der öffentlichen Bauherren begründet. Jahr für Jahr werden Millionen an Steuergeldern für Kunst am Bau ausgegeben. 

Kunst am Bau wird als Belastung empfunden      

Die Auswahl und Beschaffung der Kunstwerke ist Aufgabe der zuständigen Bauverwaltung. Nach Fertigstellung einer Baumaßnahme übergibt die Bauverwaltung die bauliche Anlage samt Kunstwerk an diejenige Dienstelle, die das Bauwerk nutzt. Diese wird bei der Entscheidung über die Kunst am Bau jedoch häufig nur unzureichend eingebunden. Die nutzende Dienststelle hat dann nur wenige Informationen in Bezug auf Pflege und Erhaltung „ihrer“ Kunstwerke und entwickelt keinen Bezug zu den Objekten. Dies bleibt nicht ohne Folgen, Kunst am Bau wird von den nutzenden Verwaltungen oftmals als Belastung wahrgenommen.   

Technische Kunstwerke wurden vielfach stillgelegt      

Im Rahmen der erwähnten Untersuchung in einem süddeutschen Bundesland wurde festgestellt, dass viele technische Kunstwerke nicht mehr funktionierten oder von den nutzenden Dienststellen stillgelegt worden waren. Beispielsweise waren viele Licht- und Medieninstallationen ganz oder teilweise außer Betrieb. Als Grund hierfür wurden hohe Stromkosten sowie die aufwändige Wartung genannt. Ähnlich war es bei Kunstwerken mit beweglichen Elementen. Hier wurde von den nutzenden Dienststellen auf fehlende Ersatzteile sowie hohe Reparatur- und Unterhaltungskosten verwiesen.      

Auf Folgekosten wird zu wenig geachtet      

Die vielen Stilllegungen hängen damit zusammen, dass bei der Auswahl und Vergabe der künstlerischen Leistungen zu wenig auf den Pflege- und Erhaltungsaufwand und damit auf die Folgekosten geachtet wird. Bei den Entscheidungen geht es vor allem um das künstlerische Erscheinungsbild zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Übergabe der Kunstwerke. Der Aspekt der nachhaltigen Pflege und Instandhaltung bleibt häufig außer Acht. So werden empfindliche Materialien und komplexe Konstruktionen ausgeführt, die instabil, technisch anfällig oder aufwändig zu betreuen sind.      

Liebloser Umgang mit den Kunstobjekten      

Viele Kunstwerke waren wegen vernachlässigter Betreuung oder Instandhaltung in schlechtem Zustand oder fristeten ihr Dasein in einem unpassenden Umfeld. Manche Objekte wurden aus den verschiedensten Gründen nachträglich verändert, zum Beispiel verdeckt oder versetzt, weil sie bei baulichen Maßnahmen im Wege waren. Sie entsprachen dann nicht mehr dem ursprünglichen Erscheinungsbild oder waren nur noch schwer auffindbar. Vor allem lose Kunstwerke wurden wegen Nichtgefallens abgehängt und dann mehr oder weniger sachgerecht eingelagert oder sogar entsorgt. Kunst im Außenbereich wurde häufig von der Vegetation überwuchert und war dann in der ursprünglichen Form nicht mehr wahrnehmbar.      

Die Folgekosten sollten stärker berücksichtigt werden      

Angesichts der geschilderten Zustände könnte man zu dem Schluss gelangen, auf die ungeliebte Kunst am Bau in Zukunft ganz zu verzichten oder sie wenigstens deutlich zu reduzieren. Schließlich sichert der deutsche Sozialstaat auch das Existenzminimum bedürftiger Künstler, man muss ihnen nicht mehr unbedingt durch Auftragsvergaben helfen.

Aber das sind ketzerische Gedanken, denn Deutschland versteht sich erklärtermaßen als Kulturstaat, der verpflichtet ist, Finanzmittel zur Unterstützung von Künstlern bereitzustellen. Man wird also nur darauf hinwirken können, dass die späteren Nutzer stärker in die Entscheidungsfindung über Kunst am Bau einbezogen werden und dass bei der Auftragsvergabe die zu erwartenden Pflege- und Unterhaltungskosten stärker gewichtet werden. Dies wünscht sich jedenfalls Ihr der Kunst am Bau nicht sonderlich gewogener

Gotthilf Steuerzahler

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Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar