Auch staatliche Behörden wollen gerne gut dastehen und tricksen schon mal bei Statistiken, die ihre Arbeitsergebnisse belegen sollen. Dies geschieht regelmäßig bei den finanziellen Ergebnissen der Betriebsprüfung, die der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Zweck der Betriebsprüfung ist es, Sachverhalte vor Ort zu ermitteln, die für die Besteuerung notwendig sind. Die Betriebsprüfung soll dafür sorgen, dass die Steuern korrekt abgeführt werden, weiterhin soll sie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherstellen. Die Finanzämter sind stolz auf das Mehr an Steuern, das sich durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung ergibt, und führen darüber Buch. Die Bundesländer wiederum fassen die finanziellen Ergebnisse ihrer Finanzämter zusammen und melden diese an das Bundesfinanzministerium. Anhand dieser Meldungen veröffentlicht das Bundesfinanzministerium dann jährlich eine Statistik, über die auch die Medien berichten.
In dieser Statistik werden die finanziellen Ergebnisse der Prüftätigkeit und die Prüfungsquote (Anzahl der geprüften Betriebe im Verhältnis zur Anzahl der vorhandenen Betriebe) aufgeführt. Das vom Bundesfinanzministerium zuletzt mitgeteilte Mehrergebnis für das Jahr 2017 belief sich auf 17,5 Milliarden Euro. Geprüft wurden rund 190.000 Betriebe (von rund 7,8 Millionen von den Finanzämtern erfassten Betrieben).
Der Bundesrechnungshof hat die Statistik unter die Lupe genommen
Vor kurzem hat der Bundesrechnungshof stichprobenweise überprüft, ob diese Statistik die Arbeitsergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung auch zutreffend erfasst. Interessanterweise stellte er einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch erfassten und den tatsächlichen Arbeitsergebnissen fest.
Die ausgewiesen Mehrergebnisse waren weit überhöht
So konnte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der ausgewiesenen Mehrergebnisse auch tatsächlich vereinnahmen. Vielfach konnten die Finanzämter die nach Betriebsprüfungen festgesetzten Steuern nicht realisieren, weil die Steuerpflichtigen sich erfolgreich mit Rechtsbehelfen gegen die Feststellungen der Betriebsprüfung wehrten oder insolvent waren.
Auch handelte es sich vielfach gar nicht um echte Mehrsteuern, sondern um Ergebnisse, die beispielsweise auf einer Verschiebung des Vorsteuerabzugs oder auf reinen Gewinnverschiebungen beruhten. Diese Steuern wären auch ohne Betriebsprüfung angefallen. Durch die Prüfung wurde die Besteuerung lediglich zeitlich verschoben. Auch gab es Fälle, in denen die finanziellen Ergebnisse durch die verschiedenen Prüfdienste mehrfach gemeldet wurden.
Die Statistik vermittelt ein falsches Bild
Das Hauptaugenmerk der Steuerverwaltung und auch der Medien bei der jährlichen Präsentation der Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung gilt den erzielten Mehrergebnissen. Die Feststellungen des Bundesrechnungshofs machen deutlich, dass die derzeitige Statistik hier ein falsches Bild erzeugt. Die tatsächlich eingenommenen Mehrsteuern nach einer Betriebsprüfung machen nur einen Bruchteil der gemeldeten Ergebnisse aus. Die Statistik informiert die Öffentlichkeit nicht zutreffend über die Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung.
Eine schwache Erwiderung des Bundesfinanzministeriums
Das Bundesfinanzministerium hat der Kritik des Bundesrechnungshofs an der Aussagekraft der derzeitigen Statistik widersprochen. Die Statistik bezwecke nicht, Einnahmenerfolge darzustellen. Vielmehr solle sie die Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung innerhalb der Länder bzw. im Ländervergleich veranschaulichen. Hierfür komme es nicht darauf an, ob die Steuerverwaltung die festgesetzten Steuern auch tatsächlich einnehme. Eine eigenartige Argumentation, wenn man bedenkt, mit welcher Selbstverständlichkeit und ohne jede einschränkende Erläuterung das Bundesfinanzministerium die Zahlen der Betriebsprüfung Jahr für Jahr veröffentlicht.
Die Statistik soll überarbeitet werden
Immerhin will das Bundesfinanzministerium die vom Rechnungshof aufgezeigten Fehlerquellen beseitigen und die Vorgaben für die Statistik überarbeiten. Eine hierfür eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat bereits erste Änderungsvorschläge erarbeitet. Es bleibt festzuhalten, dass es derzeit nicht möglich ist, die Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung anhand der veröffentlichten Statistik angemessen zu beurteilen.
Man kann gespannt sein, ob die vom Bundesfinanzministerium angekündigten Maßnahmen die Unzulänglichkeiten der Statistik tatsächlich abstellen und realistische Zahlen liefern werden. Würden wir Steuerbürger in ähnlicher Weise mit Phantasiezahlen operieren, liebe Leserinnen und Leser, würde uns die Finanzverwaltung sicherlich nicht damit durchkommen lassen, sagt verärgert
Ihr
Gotthilf Steuerzahler
Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.