Das von dem sogenannten „Klimaforscher“ Michael Mann aus den USA erstmals publizierte „Hockeyschläger-Diagramm“ wird von den glühenden Verfechtern der These des menschengemachten „Klimawandels“ immer als angeblich unumstößlicher „Beweis“ angeführt. Nach dem kürzlichen Urteilsspruch eines kanadischen Gerichts dürften nun aber die Zweifel an der Richtigkeit dieses Diagramms und der damit verbundenen Aussage zunehmen. Für den in „Klimakreisen“ fast so innig wie Greta Thunberg verehrten Mann könnte dies einen tiefen Fall einleiten.
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Klimwandel: Wann ist ein Beweis ein Beweis?
Es geht um eine Klage, die Mann selbst gegen einen gewissen Tim Ball wegen Beleidigung und übler Nachrede angestrengt hatte. Es ging um Balls Äußerungen anläßlich des „Climategate“-Skandals von 2009, bei dem – sehr verkürzt dargestellt – gehackte E-Mails „führender Klimaforscher“ veröffentlicht wurden, aus denen hervorging, wie sich die beim Weltklimarat einflußreichsten „Wissenschaftler“ über „statistische Anpassungen“ abstimmten, damit die von ihnen gewonnenen Daten auch zum „Beweis“ des von ihnen behaupteten Ursache-Wirkungszusammenhangs (menschlicher CO2-Ausstoß trägt maßgeblich zur Erderwärmung bei) taugen.
Auslöser der Klage war Balls Antwort auf folgende Frage: „Verschiedene Regierungen und akademische Behörden haben den ‚Climategate‘-Skandal bisher weißgewaschen. Glauben Sie, daß noch irgendjemand wegen Betrugs strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird?“ Ball antwortete wie folgt: „Unter den Generalstaatsanwälten der US-Bundesstaaten gibt es Bewegung, um die Strafverfolgung in Gang zu bringen. Zum Beispiel Michael Mann von der Penn State (Pennsylvania State University, die Red.) sollte im State Pen (Staatsgefängnis, die Red.) sitzen und nicht in der Penn State Uni. Auch in England gibt es Untersuchungen, die durch drei Dinge ausgelöst wurden: Erstens die Informationen, die diese E-Mails enthielten. Zweitens die Vertuschung (des Skandals, die Red.) durch die sogenannten ‚Untersuchungskommissionen‘.
Drittens das komplette Versagen des britischen Wetteramtes, weil dessen Leute dort mit den Leuten, von denen die E-Mails stammen, eng zusammengearbeitet haben. Diese drei Sachen beschäftigen derzeit (2011, die Red.) die Politiker. Wir werden noch viel mehr Untersuchungen sehen.“
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Gericht urteilt und weist Klage ab
Während die Vertuschungsbemühungen bisher von Erfolg gekrönt waren und sind, zerrte Mann seinen Kritiker Ball vor ein kanadisches Gericht, um ihn auf mehrere Millionen Dollar Schadenersatz zu verklagen. Um sich ein Urteil bilden zu können, sollte Mann dem Gericht seine unbehandelten Klimamessdaten vorlegen, seine Methoden zur Datenanpassung aufdecken und die dafür entwickelten Computerprogramme aufdecken. Obwohl Mann schnell klar wurde, daß seine Weigerung, dem Gericht diese Informationen zu geben, für ihn zu einer teuren juristischen Niederlage führen muß, zog er es vor zu schweigen. Das Gericht zog den einzig möglichen Schluß, daß „die Hockeyschläger-Daten manipuliert und gefälscht“ sein dürften und wies die Klage ab. Noch ziehen es die „Jedermann-Medien“ vor, über dieses Urteil so gut wie nicht zu berichten . . .! (tb)
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