Die Aktie von Axel Springer oder warum das neue EU-Urheberrecht scheitern wird

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Das Thema rund um das neue EU-Urheberrecht (Artikel 13, Uploadfilter und Leistungsschutzrecht) ist in den letzten Wochen zu einem Dauerbrenner geworden. Je näher die finale Abstimmung im EU-Parlament, Sitzungsperiode: 25.-28. März!, rückt. desto heftiger und emotionaler wird die Diskussion um das Für und Wider geführt. Axel Sp̶̶r̶̶i̶̶n̶̶g̶̶e̶̶r̶ Voss von der CDU wird, trotz aller Kritik, nicht müde die Vorteile der Reform zu betonen. Und derzeit sieht es nicht danach aus, als wenn sich das Blatt für ihn noch wenden würde. Doch es deutet sich an, dass die EU- Dazu muss man nur einen Blick auf die Aktie von Axel Springer (ISN: DE0005501357) werfen.

Worum es beim Streit um Uploadfilter und Leistungsschutzrecht geht

Alle wissen es. Insgeheim vermutlich auch die involvierten EU-Abgeordneten. Das Leistungsschutzrecht hat in Deutschland und Spanien nicht funktioniert und wird laut Medienrechtler auch auf europäischer Ebene nicht funktionieren. Artikel 13 ist praxisfern und unrealistisch. Und Uploadfilter könnten die Meinungsfreiheit einschränken, weil sie technisch noch längst nicht ausgereift sind. Dennoch sollen besonders die Verlage und Medienhäuser von der Reform profitieren. Axel Springer als eines der größten Verlagshäuser Europas dürfte sich also die Hände reiben. Die Geldschleusen werden ja bald weit geöffnet!

Aktionäre reagieren in der Regel immer sehr sensibel und haben einen guten Riecher, wenn es um neue Gesetze, Regulierungen oder Vorgaben in Bezug auf ihr Lieblingsunternehmen geht. Als der Bundestag Anfang 2017 beschlossen hatte, dass Schmerzpatienten legal an Cannabis Medikamente kommen sollen, schoss zum Beispiel die Aktie der Deutsche Cannabis AG um 170 % nach oben. Wer, wenn nicht Springer, sollte also von der tollen neuen EU-Urheberrecht am besten profitieren? Aber haben Sie mitbekommen, dass bei Axel Springer die Kurse explodieren?

Praxisfern und unrealistisch: Ist Artikel 13 das dümmste Gesetz der Welt?

Bei der Aktie tut sich eigentlich kaum etwas in diesen Wochen. Von einer EU-Urheberrecht-Euphorie ist weit und breit nichts zu sehen. Bereits seit Februar 2018 befindet sich die Aktie in einem intakten Abwärtstrend. Im Zuge der Trilog-Verhandlungen am 13. Februar 2019, bei der sich die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament über die EU-Urheberrechtsrichtlinie geeinigt hatte, wurde der die obere Linie des Abwärtstrendkanals am 18. Februar mit Kursen von 54,20 EUR direkt getestet. 

Anschließend nahm Axel Springer jedoch wieder die Abwärtsbewegung auf. Es deutet sich damit an, dass eben dieser beherrschende Abwärtstrend noch eine ganze Weile anhalten wird. Das nächste Ziel hier könnte der Bereich um 44/42 EUR sein, wo die Aktie auf die untere Linie des Trendkanals treffen könnte. Anleger, die Axel Springer aufgrund der kommenden EU-Urheberrechtsreform kaufen, könnten damit also arg enttäuscht werden. Sie wird sich voraussichtlich nicht positiv beim Springer Verlag bemerkbar machen.

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Viele Grüße,
Ihr Robert Schröder
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