Der Zulagendschungel des Bundes

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Zur Besoldung der Beamten und Soldaten gehören neben dem Grundgehalt und dem Familienzuschlag auch Zulagen. Die Zulagen dienen dazu, besondere Belastungen und Erschwernisse, zeitlichen Mehraufwand sowie eine besondere Verantwortung oder spezielle Qualifikationen abzugelten. 

Mit Stellenzulagen werden Funktionen bewertet, die sich von den Anforderungen in den betreffenden Besoldungsgruppen deutlich abheben. Aktuell umfasst das Besoldungsrecht des Bundes 19 verschiedene Stellenzulagen mit über 100 Varianten.

Erschwerniszulagen sollen besondere Belastungen oder Erschwernisse einer Tätigkeit abgelten. Das Besoldungsrecht weist 27 verschiedene Erschwerniszulagen mit über 100 Varianten aus. Im Jahr 2018 gab der Bund für Stellen- und Erschwerniszulagen bei 5 Millionen Zahlfällen insgesamt 410 Millionen Euro aus.

Der Bundesrechnungshof hat vor kurzem die Stellen- und Erschwerniszulagen bei verschiedenen Dienststellen des Bundes geprüft. Dabei hat er einen erheblichen Verwaltungsaufwand sowie häufige Über- oder Unterzahlungen festgestellt. Für jede Zulage sind gesonderte und teils hochkompliziert zu ermittelnde Voraussetzungen zu prüfen. Der Bundesrechnungshof hat Fehlerquoten von bis zu 25 Prozent bei einzelnen Zulagen ermittelt, die überwiegend zulasten der Beschäftigten gingen. 

Zulage für Tauchtätigkeiten      

Das folgende Beispiel soll die Komplexität der Zulagen verdeutlichen: Für eine Zulage bei Tauchtätigkeiten bestehen bei der Bundeswehr 84 und bei der Bundespolizei 71 verschiedene Fallkonstellationen. Die Höhe der Zulage hängt im Wesentlichen von der Tauchtiefe sowie davon ab, ob die Bediensteten in einer Strömung mit oder ohne Strömungsschutz, in Seewasserstraßen, auf offener See oder in Binnenwasserstraßen bei Lufttemperaturen von weniger als 3 Grad Celsius tauchen. Die Zulage wird stundenweise erfasst und abgerechnet. Sie beträgt zurzeit zwischen 3,88 Euro und 31,24 Euro je Stunde. Der monatlich ausgezahlte Betrag war in rund einem Drittel aller vom Bundesrechnungshof geprüften Fälle, in denen diese Zulage gezahlt wurde, kleiner als 100 Euro.      

Ein hoher Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Zulagen     

Das Abrechnen der Zulagen erfordert in einigen Bereichen erhebliche Personalressourcen. So hat die Bundeswehr rund 100 sogenannte Zulagenbeauftragte zusätzlich eingesetzt, um eine möglichst fehlerarme Bearbeitung sicherzustellen. Für die Zulagenbeauftragten fallen jährlich Personalausgaben von 8,5 Millionen Euro an. Insgesamt verursacht das komplexe und feingliedrige Zulagenwesen einen hohen Verwaltungsaufwand. Falsche Abrechnungen werden begünstigt. Dies führt zu nicht unerhebliche Fehlzahlungen.   

Die Diskussion mit dem Innenministerium      

Der Bundesrechnungshof hat daher dem Bundesinnenministerium empfohlen, das Zulagenwesen grundlegend zu überprüfen. Eine sinnvolle Neustrukturierung würde es ermöglichen, Zulagen ordnungsgemäß, zeitgerecht und weniger verwaltungsaufwendig zu bearbeiten. Das Innenministerium hat dazu ausgeführt, die vom Bundesrechnungshof angestrebte Bereinigung und Überarbeitung des Zulagenwesens sei aus dienstrechtlicher und rechtssystematischer Sicht zwar grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings handele es sich um ein gewachsenes System. Damit müsse fortwährend und flexibel auf den steten Wandel von Aufbau, Aufgaben, Struktur und Personal von Bundesbehörden reagiert werden.      

Das Innenministerium will keine weitgehende Vereinfachung      

Das Bundesinnenministerium hat sich im Ergebnis gegen eine weitgehende Simplifizierung des Zulagenwesens in Form schlichter schematischer Einheitslösungen gewandt. Abrechnungsfehlern sei durch eine verbesserte Organisation einschließlich IT-Unterstützung zu begegnen. Mit dem Entwurf des Modernisierungsgesetzes für die Besoldungsstruktur habe die Bundesregierung bereits einige Stellen- und Erschwerniszulagen vereinfacht und zusammengefasst. Bei Erschwerniszulagen der Marine würde z. B. aus drei Zulagen ein einheitlicher Zulagentatbestand geschaffen.      

Das Zulagenwesen sollte grundlegend bereinigt werden      

Der Bundesrechnungshof dazu ausgeführt, Zulagentatbestände zu vereinfachen schließe nicht aus, Erschwernisse interessengerecht abzugelten. Die Neugestaltung der Zulagen bei der Marine im Entwurf des Gesetzes über die Modernisierung der Besoldungsstruktur zeige, dass es möglich sei, Zulagen zusammenzufassen und damit stark zu vereinfachen. Der Rechnungshof hat das Innenministerium aufgefordert, unverzüglich das Zulagenwesen mit dem Ziel zu überprüfen, es grundlegend zu überarbeiten und zu bereinigen. Da können wir dem Bundesrechnungshof nur wünschen, dass er sich mit seiner Forderung durchsetzt. Aber das kann dauern, liebe Leserinnen und Leser, sagt wenig optimistisch

Gotthilf Steuerzahler

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Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar