Geht es um unser Leben mit – oder besser gesagt: unter – den Anti-Coronamaßnahmen, wird oft von einer „neuen Realität“ gesprochen, von der niemand sagen kann, wie lange diese anhalten wird.
Inhalt
Weil die Aussagen über die Gefährlichkeit dieses Virus‘ weit auseinandergehen und in vielen Fällen – gelinde gesagt – von den jeweils dahinter stehenden Interessen beeinflußt sein könnten, empfiehlt sich für jeden persönlich das richtige Maß an Vorsicht genauso wie man sich von übertriebener Panik freimachen sollte. Angst ist und bleibt schließlich immer ein sehr schlechter Ratgeber!
Das Grundgesetz gilt auch unter Corona
Gleichwohl muß der auch an dieser Stelle bereits getätigte Hinweis erlaubt bleiben, daß die Regelungen unseres Grundgesetzes auch „unter Corona“ beachtet werden sollten. Und daran hapert es nach wie vor in nur schwer hinnehmbarer Art und Weise. Ein aus der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder gebildetes Gremium greift nun schon seit Wochen tief in unser tägliches Leben ein, obwohl es keinerlei demokratische Legitimation aufweist. Die vom Volk gewählten Parlamente wurden und werden hier in den meisten Fällen erst gar nicht gefragt. Sie bekommen höchstens Gelegenheit, das vorher hinter verschlossenen Türen Beschlossene nachträglich abzunicken. Und als ob sie von dieser Machtfülle betrunken wären, befleißigen sich Kanzlerin und Ministerpräsidenten hier zuweilen einer Wortwahl, die eigentlich in einer Diktatur zu erwarten wären. Es ist die Rede vom „Anziehen der Zügel“, man ist „ungeduldig und genervt“, kritisiert „Diskussionsorgien“ und droht gerne mit noch „strengeren“ Maßnahmen, wenn die Bürger nicht hinreichend „spuren“ sollten. Haben „Merkel & Co.“ vielleicht vergessen, daß sie nicht das Volk beherrschen, sondern dessen höchste Diener sind?
Fehlt es für eine Ausgangssperre Merkel noch an Mut?
Für das Erlassen einer Ausgangssperre fehlt es „Merkel & Co.“ derzeit Gott sei gelobt noch an Mut. Doch man empfiehlt dringend, auf „unnütze“ Reisen zu verzichten und wem dies nicht reicht, dem sei noch mit einer „Schleierfahndung“ gedroht. Dabei dürfen Autos und Personen auf der Straße auch ohne Vorliegen jedes Verdachtsmoments kontrolliert werden. Es ist ein Fahndungsinstrument, das zur Bekämpfung des Terrorismus und der Schwerkriminalität entwickelt wurde und das nun gegen rechtschaffene Bürger eingesetzt wird. So weit ist es also schon gekommen.
Unverletzlichkeit der Wohnung – Fragwürdige Gedankenspiele
Und manchen Politikern geht dies alles noch lange nicht weit genug, sie zeigen jetzt ihr wahres Gesicht. Da ist z.B. der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach zu nennen, der in einem offenbar unbedachten Moment allen Ernstes forderte, zur Unterbindung unbotmäßiger privater Feiern die Unverletzlichkeit der Wohnung – eines unserer höchsten Rechtsgüter – in Frage zu stellen. Es ist schon schlimm, wenn ein angeblicher „Spitzen“-Politiker wie Lauterbach derartig fragwürdige Gedankenspiele hegt. Noch schlimmer war jedoch das weitgehende Ausbleiben eines öffentlichen Aufschreis und daß er trotz dieser grundgesetzwidrigen Aussage wohl auch weiterhin nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Wäre Lauterbach kein „Linker“, fragt man sich ernst und besorgt, wie würde dann wohl mit ihm umgegangen?
Kubicki: „Ich halte die aktuellen Beschlüsse in Teilen für rechtswidrig."
Immerhin hat mit dem Juristen Wolfgang Kubicki (FDP) ein Bundestagsvizepräsident den Ernst der Lage erkannt: „Ich halte die aktuellen Beschlüsse in Teilen für rechtswidrig. Wenn die Runde der Regierungschefs Maßnahmen verabredet, die bereits mehrfach von Gerichten aufgehoben wurden, wie das Beherbergungsverbot, dann ignorieren die Beteiligten bewußt die Gewaltenteilung. Ich rufe alle Betroffenen auf, rechtliche Mittel gegen diese Maßnahmen einzulegen.“ Die vorstehenden Zeilen, um das noch einmal klar und deutlich herauszustellen, richten sich nicht grundsätzlich gegen jede „Corona-Vorsorge“. Doch sie beleuchten kritisch die Art und Weise, in der die uns allen auferlegten Maßnahmen beschlossen wurden. Wir sollten wachsam bleiben! (tb)
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