Menu Menu
Der Staat verwertet Nachlassimmobilien schlampig
Der Staat wird Erbe kraft Gesetzes, wenn andere Erben nicht vorhanden sind. Zu einer Staatserbschaft kommt es, wenn alle in Betracht kommenden Erben die Erbschaft ausschlagen, zumeist weil der Nachlass überschuldet ist, oder der Erblasser sämtliche in Frage kommenden Verwandten enterbt hat. Weiterhin greift das gesetzliche Erbrecht des Staates ein, wenn das Nachlassgericht trotz intensiver Recherchen keine Erben ermitteln konnte.  Durch das Erbrecht des Staates soll sichergestellt werden, dass es in jedem Fall einen Rechtsträger gibt, der sich um die geregelte Abwicklung eines Nachlasses kümmert. Gelegentlich wird der Staat auch testamentarisch als Erbe eingesetzt, zumeist verbunden mit einer Auflage bezüglich der Verwendung der Mittel. Zuständig für den Nachlass bei einer Staatserbschaft ist das Bundesland, in welchem der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Verstirbt ein deutscher Staatsbürger im Ausland, ohne dass er über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, erbt der Bund. Der Nachlass kann Barvermögen und Schulden, Hausrat, Kunstgegenstände, Wertpapiere, Gesellschaftsanteile und Immobilien umfassen. Überschuldete Nachlässe kann der Staat nicht ausschlagen, seine Haftung für Nachlassverbindlichkeiten ist letztlich jedoch auf den Nachlass beschränkt.  Die Anzahl der Staatserbschaften nimmt zu       Aus einem großen Bundesland wurden jetzt Einzelheiten über die dort angefallenen Staatserbschaften bekannt. In den letzten fünf Jahren stiegen die Fälle, in denen der Staat zum Erben wurde, in dem Bundesland von rund 1000 auf rund 1500 jährlich. Eine vergleichbare Entwicklung wird auch aus anderen Bundesländern gemeldet.  Dieser Anstieg geht darauf zurück, dass heutzutage mehr Menschen als in früheren Zeiten ohne Nachkommen oder sonstige Verwandte sterben. Der Staat erzielt Einnahmen aus den ihm zufallenden Erbschaften, zugleich fallen aber auch Ausgaben aus der Verwaltung und Verwertung der Nachlassgegenstände an, insbesondere aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen.       Das Land erbt auch viele Immobilien         Zu den Nachlässen, die dem in Rede stehenden Bundesland in den letzten Jahren zugefallen waren, gehörte auch eine große Zahl von Grundstücken. Bei vielen handelte es sich allerdings um sog. Schrottimmobilien. Mit diesem Begriff werden Grundstücke bezeichnet, die sich in mangelhaftem Verkaufszustand befinden oder aus anderen Gründen (z. B. schlechte Lage) nur einen geringen Marktwert haben. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Netto-Einnahmen des betreffenden Bundeslandes aus Erbschaften in letzter Zeit lediglich rund 4,6 Millionen Euro pro Jahr betrugen.    Werterhaltende Maßnahmen unterbleiben bei Nachlassimmobilien       Für die Verwaltung und Abwicklung von Nachlassvermögen ist in dem Bundesland eine Behörde zuständig, die zum Geschäftsbereich des Finanzministeriums gehört. Soweit es um Nachlassimmobilien geht, nimmt die Behörde im Wesentlichen nur verwaltende Tätigkeiten wahr. Unter anderem kümmert sie sich darum, dass die Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf die Grundstücke erfüllt wird, dass die Nutzung durch Unberechtigte und die Ablagerung von Müll und Schadstoffen verhindert wird.  Objektbegehungen finden in der Regel nur bei der Inbesitznahme von Nachlassimmobilien statt und auch nur bei Grundstücken, die sich in dem betreffenden Bundesland befinden. Bauliche Maßnahmen werden nur zur Verkehrssicherung durchgeführt, nicht aber zur Substanz- und Werterhaltung, was für eine spätere Veräußerung wichtig wäre.       Ein kaufmännisch geführter Staatsbetrieb verwaltet die Immobilien des Landes In dem Bundesland gibt es seit geraumer Zeit einen Staatsbetrieb, der ressortübergreifend die Verwaltung des staatlichen Immobilienbestandes wahrnimmt. Er ist für die Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen sowie für die Verwertung von Immobilien zuständig. Der Staatsbetrieb wird nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und gehört zum Geschäftsbereich des Bauministeriums. Nachlassimmobilien darf der Staatsbetrieb nur verwerten, wenn diese im Alleineigentum des Landes stehen und nicht mit Verbindlichkeiten belastet sind. In allen anderen Fällen, zum Bespiel wenn das Land Teil einer Erbengemeinschaft geworden ist, bleibt es bei der Zuständigkeit der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde. Die Zuständigkeitsverteilung muss geändert werden       Der Staatsbetrieb wurde mit dem Ziel errichtet, die wirtschaftliche Nutzung und Verwertung des Immobilienportfolios des Landes zu optimieren, insbesondere durch den gezielten Verkauf entbehrlicher Liegenschaften. Diese Aufgabe kann er bezüglich der Nachlassimmobilien nur zum Teil wahrnehmen. Dies muss geändert werden.  Zukünftig sollte der Staatsbetrieb die Bewirtschaftung von Nachlassimmobilien und auch deren Verwertung übernehmen. Weiterhin sollten regelmäßige Begehungen aller Grundstücke stattfinden und Maßnahmen zur Substanz- und Werterhaltung durchgeführt werden. Wollen wir hoffen, dass sich das betreffende Bundesland, das zurzeit noch Änderungen ablehnt, zu einer entsprechenden Reform durchringen kann, sagt verärgert Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.  19.05.2019
EZB sorgt für steigende Mieten
In deutschen Städten steigen die Immobilienpreise und die Mieten scheinbar unaufhaltsam – und mit ihnen der Unmut der Bevölkerung. Das Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung, auch in der öffentlichen Diskussion. Kein Wunder, dass es kaum eine Talkshow oder Nachrichtensendung gibt, in der nicht mindestens einmal das Wort Mietwahnsinn oder Enteignung vorkommt. Wie bei Problemen üblich, erschallt der Ruf nach dem Staat. Er soll durch Gesetze Abhilfe schaffen und den Preisanstieg irgendwie unterbinden. Trotz des weit verbreiteten Interesses und der großen gesellschaftlichen Bedeutung dieser Entwicklung findet erstaunlicherweise keine ernsthafte Ursachenanalyse statt. Der Staat baue zu wenige Wohnungen, lautet der Vorwurf der Linken, und Kapitalisten trieben Preise und Mieten in die Höhe. Und auf der rechten Seite des politischen Spektrums wird die hohe Zahl von Einwanderern für die Verknappung von Wohnraum ins Feld geführt.       Die wahre Ursache: Laxe Geldpolitik führt zu steigenden Mietpreisen    Doch niemand stellt den maßgeblichen Zusammenhang her zwischen der seit Jahren betriebenen Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank und steigenden Preisen am Immobilienmarkt. Dabei sind Immobilienblasen – ebenso wie alle anderen Spekulationsblasen – immer die Folge einer ultra-laxen Geldpolitik. Umso erstaunlicher finde ich es, dass die EZB trotz der großen Unzufriedenheit in ganz Europa noch immer nicht den Zorn der Bevölkerung auf sich gezogen hat – weder in Deutschland, noch bei den Gelbwesten in Frankreich. Ich bin sehr gespannt, was noch alles geschehen muss, damit die ersten Politiker den Mut aufbringen, den Schuldigen öffentlich beim Namen zu nennen, und eine Rückkehr zu einer wenigstens halbwegs seriösen Geldpolitik fordern.       Zentralbanker übernehmen heimlich die Macht       Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat in Europa und den USA in den vergangenen Jahrzehnten eine massive politische Machtverschiebung stattgefunden: Weg von den demokratisch gewählten Parlamenten und Regierungen, hin zu demokratisch nicht legitimierten und weitgehend über dem Gesetz stehenden Zentralbanken, denen sogar das Bargeld ein Dorn im Auge ist. Diese Machtverschiebung ist eine wenig verstandene und kaum einmal thematisierte Unterwanderung der Demokratie, die schon jetzt weitreichende Folgen hat. Denn über das Wohl der Bürger entscheiden in zunehmendem Maße nicht mehr gewählte Volksvertreter, die ihre Positionen und Entscheidungen in einem öffentlichen Diskurs erklären und schließlich dem Wettbewerb um Wählerstimmen aussetzen müssen. Stattdessen hat ein kleiner Zirkel von Zentralbankern eine Machtfülle erlangt, die sowohl die Grundsätze der Demokratie als auch die Regeln der Marktwirtschaft untergraben.       Undemokratisch, unsozial und ungerecht       Die Folgen dieser undemokratischen Entwicklung sind weitreichend und in höchstem Maße unsozial. Steigende Mieten sind nur ein Aspekt von vielen. Wer sehen will, kann das längst erkennen. In der am 26. März 2019 erschienenen Themenschwerpunkt-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren werfe ich zusammen mit Roland Leuschel einen ausführlichen Blick auf das Geschehen. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wohin die innere Logik, denen die Zentralbanker folgen, führt. Sie haben sich durch ihre ultra-laxe Geldpolitik nämlich in eine Lage manövriert, in der sie Goethes Zauberlehrling gleichen, der die Geister, die er rief, nicht mehr bannen konnte.       Harte Kritik an EZB und Fed auch von BIZ Ex-Chefvolkswirt       Am Ende dieser Entwicklung steht entweder ein totalitärer Staat, der von einem Zentral(bank)komitee beherrscht wird, oder der Zusammenbruch des bestehenden Währungs- und Finanzsystems – oder zuerst das eine und das andere erst später, wie einst in der Sowjetunion. Lesen Sie dazu in der aktuellen Mai-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren auch unsere Besprechung des interessanten und vielsagenden Interviews von Ex-BIZ-Chefvolkswirt William White, der die Geldpolitik von FED und EZB hart kritisiert. Aufhalten können wir diese Entwicklung auch laut White wahrscheinlich nicht. Aber Sie können sich darauf vorbereiten und Ihr Vermögen vor den Folgen der drohenden Gefahr schützen.    Handeln Sie jetzt       Bereiten Sie sich vor. Wir informieren Sie über die Pläne der Zentralbanken und wie Sie als Anleger darauf reagieren können, um zu den Gewinnern zu gehören. Lesen Sie jetzt meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos zum Test.   Ihr  Claus Vogt, Chefredakteur Krisensicher Investieren P.S.: Der Chef des drittgrößten deutschen Wohnungskonzerns sagte kürzlich: „Wieso enteignen? Unsere Aktien kann jeder kaufen“. Was das bedeutet und eine konkrete Kaufempfehlung, erfahren Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren. 11.05.2019