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Gotthilf Steuerzahler – Wohnraumvermietung über Internetportale im Fokus der Finanzämter
Wenn es den Bürgern dieses Landes gelingt, mit Hilfe neuer Geschäftsmodelle ein paar Euro zusätzlich zu verdienen, ruft dies sofort die Finanzämter auf den Plan. Da häufig „vergessen“ wird, diese Einkünfte zu versteuern, legen die Finanzämter einen bemerkenswerten Scharfsinn an den Tag, um die Bürger zur Kasse zu bitten. Diese Entwicklung kann man seit einiger Zeit bei der kurzfristigen Vermietung von Wohnraum über Internetportale, wie z.B. Airbnb, beobachten. Diese Portale stellen Vermietern und Mietinteressenten anonym einen Marktplatz zur Verfügung und bringen so Angebot und Nachfrage zusammen. Für diese Vermittlung erhalten die Portalbetreiber eine ordentliche Provision. Nach eigenen Angaben vermittelte ein großes Internetportal im Jahr 2017 mehr als drei Millionen Unterbringungen in Deutschland, zumeist in touristisch interessanten Städten wie Berlin, Hamburg oder München. Durch die kurzfristige Vermietung von Wohnraum werden oftmals wesentlich höhere Einkünfte als durch die klassische Dauervermietung erzielt, insbesondere dann, wenn Messen oder Ereignisse wie das Oktoberfest stattfinden.  Bei diesen Vermietungen fallen steuerlich gesehen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an, die bei der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Zudem stellt die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur Beherbergung von Fremden grundsätzlich eine umsatzsteuerpflichtige Leistung dar.  Einnahmen aus der Vermietung über Internetportale werden vielfach nicht deklariert    Derzeit sind die Finanzämter in Fällen der Vermietung über Internetportale noch überwiegend darauf angewiesen, dass die Steuerpflichtigen die erzielten Einnahmen vollständig angeben. Es gibt jedoch starke Anzeichen dafür, dass derartige Einnahmen dem Finanzamt vielfach nicht mitgeteilt werden. Eine stichprobenweise Auswertung von Steuerakten in einer süddeutschen Großstadt ergab folgenden Befund: Von den Steuerfällen, in denen Einkünfte aus der Vermietung von Ferienwohnungen bzw. aus Untervermietung erklärt worden waren, handelte es sich bei 28 Prozent um Vermietungen über ein Internetportal.  Auch interessant: Das System Airbnb – Wer verdient wirklich? Hochgerechnet auf alle Steuerfälle dieser Stadt mit Einkünften aus Vermietung wären das etwas mehr als 900 Fälle aus der Vermietung über ein Internetportal. Wie Recherchen ergaben, wurden aber allein bei einem großen Portal 8.800 Unterkünfte für die betreffende Großstadt angeboten. Realistischerweise wären also weitaus mehr Steuerfälle mit Einkünften aus der Vermietung über Internetportale für die betreffende Stadt zu erwarten gewesen.       Die Finanzämter verlangen Auskunft von den Portalbetreibern       Seit 2013 führen die Finanzämter verstärkt steuerliche Ermittlungen im Zusammenhang mit Vermietungen über Internetportale durch. Sie richten beispielsweise Einzel- und Sammelauskunftsersuchen an die Betreiber der Internetportale und werten die entsprechenden Daten aus. Möglich sind auch Auskunftsersuchen an nicht in Deutschland ansässige Portalbetreiber. Bei diesen sog. Gruppenanfragen, die aufgrund internationaler Vereinbarungen zulässig sind, können Auskünfte zu bestimmten Gruppen von Personen verlangt werden, ohne dass diese namentlich benannt werden. Es ist lediglich erforderlich, dass das deutsche Finanzamt die entsprechende Gruppe hinreichend definiert.  Auch interessant: Finanzämter und Digitalisierung Seit 2016 läuft ein derartiges Auskunftsersuchen an den größten internationalen Portalbetreiber für Wohnraumvermittlung mit dem Sitz in Irland. Eine Antwort liegt bislang noch nicht vor. Irgendwann wird der Portalbetreiber jedoch die Angaben über die Einkünfte der Vermieter, welche aufgrund der Provisionsvereinbarung bei ihm vorhanden sind, den deutschen Finanzämtern übermitteln. Dann werden viele brave Steuerbürger unangenehme Post von ihrem Finanzamt bekommen, unter Umständen wird sogar ein Steuerstrafverfahren gegen sie eingeleitet werden. Die Kommunen liefern Daten an die Finanzämter      Darüber hinaus bemühen sich die Finanzämter, Informationen über kurzfristige Wohnraumüberlassungen von den Kommunen zu erhalten. Viele Städte gehen nämlich gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vor und haben zu diesem Zweck Portale eingerichtet, über welche die Bürger Zweckentfremdungen melden können. Eine Zweckentfremdung liegt nach den einschlägigen kommunalen Satzungen u. a. auch dann vor, wenn Wohnraum mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten wird. Vielfach wurde vereinbart, dass die Städte den Finanzämtern Informationen über Verstöße gegen die Zweckentfremdungssatzung mitteilen. Die Finanzämter sehen diese Datenweitergabe als hilfreich an, um das Vorliegen von Einkünften aus Vermietung zu überprüfen.       Der Datenschutz spielt bei der Besteuerung keine Rolle       Wir Steuerbürger müssen uns darauf einstellen, dass die Finanzämter bei der Wohnraumüberlassung über Internetportale auch weiterhin viel Kreativität entwickeln werden. Der ansonsten in unserem Land überaus hoch gehandelte Datenschutz, liebe Leserinnen und Leser, spielt beim Eintreiben der Steuergelder, wie man sieht, keine große Rolle, sagt nüchtern Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar. 
VISA – 58% der Deutschen sind pleite!
Eine Kreditkarte öffnet das Tor zur Welt, wie der Werbung zu entnehmen ist. Was dort natürlich nicht gesagt wird, ist, dass das Geld zuerst verdient werden muss, bevor es ausgegeben werden kann.  Aber, wen juckt’s. Allein in Deutschland ist weit über die Hälfte der Bevölkerung statistisch gesehen pleite (circa 58% geben regelmäßig mehr Geld aus, als sie einnehmen). Der Durchschnittsnettolohn pro Monat in Deutschland beträgt sagenhafte 1.945 €, wobei die pro Kopf Verschuldung im Schnitt 6.626 € beträgt. Das entspricht in etwa dem 3,5-fachen eines durchschnittlichen Monatsnettoverdienst. Das Beste daran ist aber: es handelt sich überwiegend um Konsumschulden, die keinen Gegenwert darstellen, sondern einem Werteverfall unterliegen.  Die Deutschen verschulden sich am meisten mit Autos, selbst genutztem Wohneigentum auf dem Land, und – das erraten Sie nie – mit Hochzeiten und Scheidungen! Das sind alles KEINE Wertanlagen, sondern die sicherste Möglichkeit, Vermögen zu vernichten. Sofern überhaupt von Vermögen gesprochen werden kann, denn, man kauft es ja trotzdem, obwohl man es sich eigentlich nicht leisten kann. Ach und, eben in der Presse zu lesen: sogar sehr junge Menschen sind schon heillos überschuldet – sie stehen bei Mobilfunkunternehmen in der Kreide. Auch sehr sinnvoll in jungen Jahren! Aber: wen juckt’s – der Staat ist ja auch hoch verschuldet.  Visa, ein Kreditkarten-Emittent, profitiert von dieser Entwicklung augenscheinlich, wie wir dem Chart entnehmen können.  Szenario 1 (Primärszenario // blaue Linien im Chart // Chance: 68%) Nachdem Visa uns den Gefallen getan hat, kurz in unseren angesetzten Einstiegsbereich – immerhin zweimal hintereinander – einzutauchen, ist das Ding dann erwartungsgemäß durchgestartet und befindet sich nun auf dem Weg zu neuen Höhen. Wir werden dann ein markantes Hoch sehen. Der dann notwendigerweise einsetzende Rücksetzer wird uns abermals in die glückliche Lage versetzen, unsere Position aufzustocken beziehungsweise eine neue Position einzugehen. Wir haben uns noch nicht abschließend entschieden, ob wir unser Longposition auf der neuen Höhe schließen werden, oder ob wir lediglich einen Hedge zünden werden, um den Weg nach unten profitabel zu handeln. Das werden wir zu gegebener Zeit bekannt geben. Ebenso das zu erwartende Hoch, welches wir aktuell im Bereich um $190 bis $200 sehen. Nervös sollte übrigens jetzt keiner werden, wenn wir kommende Woche etwas ausverkaufen. Das passt schon, denn eine leichte Zwischenerholung ist durchaus zu erwarten. Erst unter $159.84 steht uns das Alternativszenario ins Haus. Das ist aber dann auch nur bedingt dramatisch. Szenario 2 (Alternativszenario // rote Linien im Chart // Chance: 32%) Denn dann wäre lediglich mit einem klaren, erneuten Eintauchen in unseren bereits angesetzten Einstiegsbereich zu rechnen. Dort würden wir dann freilich unsere Position nochmals aufstocken. Ein Abfallen unter $146.67 und damit insgesamt in ein bärisches Szenario, schließen wir an dieser Stelle eher aus. Fazit: Es ist mit wesentlich höheren Kursen um $190/$200 zu rechnen, bevor wir ein markantes Hoch und einen dementsprechenden Rücksetzer erwarten können. Ein nochmaliges Eintauchen in unsere Kaufzone (grüne Box im Chart) ist absolut möglich und würde uns zur Aufstockung unserer Position bewegen. Wir befinden uns Long in Visa. Nutzen auch Sie Deutschlands aktuell präzisesten Aktienbrief DOW JONES 30! VISA ist der 15. Dow Jones Wert, dessen Kaufbereich erreicht wurde und aktuell im Plus steht! Kostenlos anmelden und testen unter www.hkcmanagement.de. © Philip Hopf Hopf-Klinkmüller Capital Management GmbH & Co. KG