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Klima-Greta und der Blick auf das Wesentliche
Zur Zeit ist der meisten Deutschen liebstes Thema die (angeblich) „vom Menschen verursachte Klimakatastrophe“. Die meist nur medial erzeugten Trugbilder von im Meer versinkenden Regionen und in Wüstenstaub verwandelte Ackerböden machen den deutschen Michel regelrecht blind für andere Entwicklungen, die gleichzeitig vonstattengehen und die wohl in der Lage sein könnten, unserem Land in seiner uns heute bekannten Form den Garaus zu machen. Dabei müssten die „klimabesorgten“ Bürger nur einmal mit kritisch-offenen Augen durch manche Innenstädte oder Stadtviertel gehen, in denen der unserem gesamten Land offenbar bevorstehende Kulturwandel bereits vollzogen scheint. Pro Tag 500 Asylbewerber Laut den aktuellen amtlichen Zahlen werden gegenwärtig in Deutschland jeden Tag rund 500 neue Asylbewerber registriert, also rund 180 000 „Neubürger“ jährlich. Die meisten kommen zur Zeit aus Syrien, Afghanistan, Somalia und einigen anderen afrikanischen Staaten. Zwei Drittel reisten über die Türkei und Bulgarien und das weitere Drittel nimmt oft das Flugzeug. Dabei wählen sie gerne Zielflughäfen, an denen das aktuell nur in Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg und München praktizierte „Flughafenverfahren“ (schnelle Entscheidung über den Antrag, wobei der Antragsteller das Flughafengelände nicht verlassen kann) nicht angewendet wird. Nach offiziellen Angaben kann dieses Verfahren nur an den vorgenannten Flughäfen angewendet werden, weil es nur dort die erforderlichen Raumkapazitäten gebe. Tatsächlich sieht z.B. der kritische Journalist Roland Tichy hierin ein durchaus gewolltes „Staatsversagen“. Auch interessant: 2019: Über 200.000x Asyl in EU Schutzqutote nur 30 % Die gegenwärtige Schutzquote liegt im Übrigen bei nur etwa 30 %. Das heißt, daß mehr als zwei Drittel der Asylanträge abschlägig beschieden werden. Gleichwohl bleiben auch die meisten abgelehnten Asylbewerber zumindest einstweilen in Deutschland. Zu den oben genannten, rund 500 Asylbewerbern täglich kommen noch weitere aus der sogenannten „Binnenmigration“ aus anderen EU-Staaten. Diese Asylbewerber haben zwar dort bereits einmal einen Antrag gestellt, aber dann zieht es sie weiter nach Deutschland, vielleicht weil die dortigen Sozialleistungen verlockender klingen. Hinzu kommen „Flüchtlinge“, die aufgrund zwischenstaatlicher Übereinkünfte aus Ländern wie Griechenland, Italien oder der Türkei mit einem Visum nach Deutschland weiterreisen. Sie werden deshalb in der offiziellen Asylbewerberstatistik nicht mitgezählt. Dies gilt auch für den sogenannten „Familiennachzug“, in dessen Rahmen jedes Jahr über 100 000 weitere Menschen nach Deutschland reisen. Steigender Bedarf an Sozialleistungen? Wenn man sich nun vor Augen führt, daß jeder Zuwanderer auf unabsehbare Zeit Sozialleistungsansprüche haben kann, kommt man schnell zu der Frage, wie diese (neben vielen weiteren Staatsausgaben und dem Kapitaldienst für die Staatsschulden!) auch dann noch finanziert werden können, wenn der zur Zeit sprudelnde Steuerfluß einmal wieder versiegen sollte. Hinzu kommt die schon jetzt prekäre Wohnungsfrage, bei der der Neubau (nicht zuletzt aufgrund hoher Auflagen und langwieriger Genehmigungsverfahren) nicht einmal den steigenden Bedarf deckt. Und wenn es eines Tages zwangsläufig zu staatlichen Leistungskürzungen wird kommen müssen, mögen sich kritische Beobachter schon heute lieber nicht die möglichen Reaktionen mancher „zorniger junger Männer“ vorstellen. Auch interessant: Die Kosten der Migration Doch alles das hat der deutsche Michel zur Zeit weitgehend ausgeblendet. Er starrt lieber wie ein hypnotisiertes Kaninchen auf „Klima-Greta“ und ihr Gefolge. Untergangsszenarien, das ist leider weitgehend sicher, können unser Land durchaus erreichen. Aber sie werden nichts oder nur sehr wenig mit dem Wetter zu tun haben. (tb) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de
Wenn der Staat sich nicht ausreichend um seine Sozialwohnungen kümmert
In Deutschland gibt es wieder Wohnraummangel, jedenfalls in vielen Großstädten. Dort ist das Angebot an erschwinglichen Wohnungen deutlich geringer als die Nachfrage. Die öffentliche Hand hat einen Großteil ihrer Sozialwohnungen veräußert, neue Sozialwohnungen kommen kaum noch hinzu. Jetzt wurde auch noch bekannt, dass der Staat sich vielfach nicht ausreichend um die ihm verbliebenen Sozialwohnungen kümmert und damit das ihm zur Verfügung stehende Instrumentarium nicht in vollem Umfang nutzt. Auch interessant: Privatisierung von Sozialwohnungen? Sozialwohnungen sind Wohnungen, für deren Errichtung der Vermieter vergünstigte staatliche Darlehen erhält. Die geförderten preiswerten Mietwohnungen unterliegen Belegungs- und Mietbindungen. Während der Dauer der Belegungsbindung dürfen die Wohnungen nur an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins vermietet werden. Mithilfe der Förderung sollen Haushalte unterstützt werden, die sich aus eigener Kraft – aufgrund zu geringen Einkommens oder aufgrund besonderer Bedürfnisse – nicht selbst angemessen mit Wohnraum versorgen können. Seit einer Grundgesetzänderung im Jahr 2006 ist die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung auf die Bundesländer übergegangen, welche regelmäßig ihre Städte und Kreise mit der administrativen Abwicklung der Förderung beauftragen. Defizite bei der Überwachung der Belegungs- und Mietpreisbindungen Den Städten und Kreisen obliegt unter anderem die Überwachung der Belegungs- und Mietpreisbindungen. Eine vor kurzem erfolgte Überprüfung in einem norddeutschen Bundesland ergab, dass viele Kommunen die Einhaltung der Belegungsbindungen überhaupt nicht überwachten. Andere prüften die Belegung lediglich in größeren zeitlichen Abständen. Auch die Miethöhe wurde häufig gar nicht oder nur bei der Erstvermietung oder der Ausstellung der Wohnberechtigungsscheine überprüft. Von der Möglichkeit, Verstöße gegen die Bindungen als Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und mit Geldbußen zu ahnden, machten die Städte und Kreise kaum Gebrauch. Die Einhaltung der Belegungs- und Mietbindungen war damit in erheblichem Umfang nicht gewährleistet. Belegungsrechte können auf Ersatzwohnungen übertragen werden Belegungsrechte können an den geförderten Wohnungen oder an anderen Wohnungen (mittelbare Belegung) begründet werden. Im Rahmen der mittelbaren Belegung ist sicherzustellen, dass die Bindungen der geförderten Wohnungen auf gleichwertige Ersatzwohnungen übertragen werden. Voraussetzung für eine mittelbare Belegung ist, dass die Ersatzwohnung zum Zeitpunkt des Übergangs des Belegungsrechts nicht vermietet ist. Bei Wohnungen für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderung sind besondere Anforderungen zu erfüllen. Dazu zählen die örtliche Lage und die barrierefreie Nutzung. Auch interessant: Firmengeflechte: Wem gehören unsere Wohnungen? Ersatzwohnungen waren vielfach nicht frei Wie die Überprüfung ergab, hatten die Sachbearbeiter nur bei der Hälfte der Kommunen aus eigener Anschauung oder mithilfe von Unterlagen die erforderliche Kenntnis über die Gleichwertigkeit der Ersatzwohnungen. Vielfach waren die Ersatzwohnungen entgegen den Bestimmungen nicht oder nicht zeitgerecht frei. Ferner fanden die Vorgaben für barrierefreie Wohnungen wiederholt keine Beachtung. Beispielsweise waren die Wohnungen nur über Treppen erreichbar. Bei anderen waren die Türbreiten und Bewegungsflächen nicht ausreichend oder Bäder nicht barrierefrei. Freistellungen von den Belegungs- und Mietbindungen können erteilt werden Die Städte und Kreise können die Eigentümer von Mietwohnungen befristet von den Belegungs- und Mietbindungen freistellen, soweit nach den örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnissen ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung der Bindungen nicht besteht oder ein berechtigtes privates Interesse an der Freistellung gegeben ist. Für die Freistellung ist ein angemessener Ausgleich zu leisten, indem der Kommune Belegungs- und Mietbindungen für Ersatzwohnungen eingeräumt werden oder ein Geldausgleich geleistet wird. Auch interessant: Mietendeckel Berlin: Gehört New York zur DDR 2.0? Kein Geld- oder sonstiger Ausgleich bei Freistellungen In dem norddeutschen Bundesland waren über 12.000 Freistellungen ausgesprochen worden, immerhin ein Anteil von rund 15 Prozent der gebundenen Wohnungen. Davon bestand bei rund 10.000 Freistellungen kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung der Bindungen, bei 2.000 Wohnungen wurde die Freistellung wegen eines berechtigten privaten Interesses erteilt. Nur bei einem Teil der Freistellungen fand ein Geldausgleich oder ein sonstiger Ausgleich statt. Bei fast zwei Dritteln aller Freistellungen erfolgte hingegen kein Ausgleich. In Zukunft muss genauer hingeschaut werden Das zuständige Bauministerium des norddeutschen Bundeslandes hat bereits Maßnahmen ergriffen, damit es in Zukunft nicht mehr zu Verstößen gegen die Vorschriften über Belegungs- und Mietbindungen kommt. Man kann nur hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass in der derzeitigen Situation die zuständigen Stellen überall in Deutschland genauer hinschauen, ob die für den sozialen Wohnungsbau geltenden Vorschriften eingehalten werden. In einer Zeit, in der über die Enteignung von Wohnungsgesellschaften diskutiert wird, muss sichergestellt werden, dass der soziale Wohnungsbau auch wirklich denjenigen zugutekommt, die sich nicht selbst mit angemessenem Wohnraum versorgen können, meint Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.
Zwangsenteignung in Berlin
Der drittgrößte Wahlbezirk Berlins, Steglitz-Zehlendorf, in dem CDU und Grüne seit 2006 eine Zählgemeinschaft in der Bezirksverordnetenversammlung bilden, gilt eigentlich als „sozial besserer“ Bezirk Berlins. Lediglich etwa ein Viertel der Bevölkerung hatte 2012 einen Migrationshintergrund. Auch interessant: Enteignung in Deutschland: Keine Märchen, sondern Wahrheit – in 10 Bundesländern Gerade in diesem bevorzugten Berliner Stadtbezirk ist Wohnraum knapp und wird dringend benötigt, um unter anderem die besonders nach Berlin strömenden Asyl-Migranten zu jedem Preis unterbringen und die an sich bürgerlich geprägte Bevölkerung durchmischen zu können. In diesem Zusammenhang geht der Bezirksrat nun den Weg der Enteignung, wie er eigentlich mit dem Ende des „DDR“-Unrechtregimes beendet geglaubt war. Enteignung für Luxussanierung? Nun traf es einen 71-jährigen Eigentümer, dem ein Mehrfamilienhaus in exponierter Lage gehört. Das Bezirksamt versuchte über Jahre hinweg vergeblich, ihn zu einer Sanierung seiner Immobilie zu bewegen. Weil der Mann – möglicherweise aufgrund des auch in Berlin herrschenden Handwerkermangels – seine Immobilie jedoch bis jetzt nicht sanierte, will der Bezirksrat nun diese vorübergehend enteignen, auf Kosten des Eigentümers luxussanieren, mit Mietern im Sinne des Bezirksrats füllen und dem Eigentümer mitsamt der darauf aufgenommenen und grundbuchlich gesicherten Schulden „zurückgeben“. Grundrechte außer Kraft gesetzt? Daß überhaupt Enteignungen als probates Mittel für die Durchsetzung politischer Wünsche in Erwägung gezogen werden, beweist die Verachtung, mit der manche Politiker auf den Souverän (die Bürger) und dessen Grundrechte im Sinne Art. 14 Grundgesetz blicken. Noch schlimmer ist allerdings, daß nun öffentliche Funktionäre, die gewöhnlich mit Geld nicht gut umgehen können, eine voraussichtlich überteuerte Sanierung dieser Immobilie nach ihren Wünschen veranlassen, die Immobilie dann als vorübergehende Eigentümer nach ihren Vorstellungen zu Niedrigpreisen vermieten und danach dem eigentlichen Eigentümer bei der Rückgabe zwangsweise hohe Schulden aufzwingen und ihn damit voraussichtlich ruinieren werden. Auch interessant: Enteignungen: Was ist der Unterschied zwischen Wohnungs- und Lebensmittelkonzernen? Alarmsignal für Immobilienbesitzer Es dürfte ein Alarmsignal für alle Immobilienbesitzer sein, daß hier nicht nur die Abgeordneten der marxistisch geprägten Grünen, sondern auch deren Kollegen der Merkel-Partei Enteignungen in Deutschland umzusetzen gedenken. Und was hier noch unter möglicherweise vertretbaren Gründen einer Sanierung geschieht, könnte demnächst auch zur Umsetzung allgemeiner politischer Vorhaben (wie z.B. der „sozialen Durchmischung“ von Wohnvierteln, wie es bereits in Hamburg von der grün-roten Regierung angedacht wird) mißbraucht werden. Wo und wann auch immer das private Eigentum nicht mehr garantiert wird, das zeigt die Erfahrung, bricht zunächst die freiheitliche Wirtschaftsordnung und anschließend die demokratische Gesellschaftsordnung in sich zusammen. Ist der Enteignungs-Vorstoß etwa dazu gedacht, dem Ende unserer noch freiheitlichen Gesellschaftsordnung und dem Erstarken einer „privatisierten“ neue Weltordnung (im Sinne einer Herrschaft mancher Großkonzerne und der dahinterstehenden Eigentümer) Vorschub zu leisten? (eh) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de