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Das lange Siechtum einer geförderten Kultureinrichtung
Es fällt unserem Staat sehr schwer, einmal begonnene finanzielle Förderungen zu beenden. Da muss schon vieles zusammenkommen, ehe die Finanzierung eingestellt wird, wie ein aktueller Fall aus Nordrhein-Westfalen belegt. Im Jahr 2010 beschlossen das Land Nordrhein-Westfalen, eine Stiftung sowie eine Stadt und deren Schauspielhaus gemeinsam eine landesweit wirkende Einrichtung im Bereich der Kulturarbeit zu gründen und deren Finanzierung zu übernehmen. Im Jahr 2011 schlossen die vier Projektpartner eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. Die Kultureinrichtung nahm im Dezember 2013 ihre Tätigkeit auf. Sie nutzt seitdem ein von der Stadt zur Verfügung gestelltes Gebäude. Das Land Nordrhein-Westfalen förderte die Einrichtung mit jährlichen Zuschüssen. Im Zeitraum 2011 bis 2019 belief sich die Förderung des Landes auf über 2,1 Millionen Euro. Nach einem Konzeptpapier sollte die Einrichtung Modelle für die Zukunft der globalen Stadtgesellschaft, der Region und des Landes formulieren und gleichzeitig die kreativen Potenziale der Menschen fördern. Es gelte, Ideen und Handlungsansätze für ein zukünftiges Zusammenleben und für einen neuen Begriff von Kultur zu entwickeln. Es wurden keine Indikatoren zur Erfolgsmessung vorgegeben Die Einrichtung versteht sich als Thinktank zur interkulturellen Entwicklung der Gesellschaft und als kreatives Labor für die Gesellschaft von morgen. Ferner bemüht sie sich um Wissenstransfer und stellt Serviceangebote in den Bereichen Information, Beratung und Qualifizierung zur Verfügung. In dem Konzeptpapier der vier Projektpartner sind keinerlei Kennziffern oder Indikatoren zwecks Erfolgsmessung enthalten. Auch die Förderbescheide des Landes enthielten keine Kennziffern oder Indikatoren. Vereinbarungen über zu erreichende Ziele waren nicht abgeschlossen worden. Evaluierung durch das zuständige Ministerium Im Jahr 2016 führte das für Kultur zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Absprache mit den anderen Projektpartnern eine Evaluierung der Einrichtung durch. Darin wurde u. a. festgestellt, dass die Umsetzung der Kernaufgabe, nämlich Anlaufstelle für Akteure der Szene und Kulturinstitutionen zu sein, in den zwei Jahren seit der Gründung nicht gelungen sei. Der Geschäftsführung sei es nicht gelungen, die Einrichtung als für die Interkultur und die kulturelle Bildung relevanten Ort in Nordrhein-Westfalen zu profilieren. Die Förderung der Einrichtung solle mit einer neuen Geschäftsführung und veränderten Schwerpunktsetzungen fortgeführt werden. Untersuchung durch einen externen Gutachter Im Jahr 2017 untersuchte ein externer Gutachter die Einrichtung. In seinem Abschlussbericht stellte der Gutachter für die Zeit seit der Bestellung einer neuen Geschäftsführung im Oktober 2016 Folgendes fest: Es sei eine planvollere und strukturiertere Arbeitsweise deutlich geworden. Das Team durchlaufe seither eine Phase der konzeptionellen Neuorientierung. Laufende Prozesse der Strategieentwicklung und Neuformierung der Einrichtung seien jedoch nicht über den Status des fortgesetzten Sondierens von Erwartungen und Handlungsmöglichkeiten in einem komplexen Kräfteverhältnis hinausgekommen. Noch eine Begutachtung und Kritik durch den Rechnungshof Im Jahr 2018 führte der bereits im Jahr 2017 beauftragte externe Gutachter eine weitere Untersuchung durch. Er kam zu dem Schluss, dass die im vorangegangenen Gutachten konstatierte diffuse Gesamtsituation, die eine Positionierung und Kurssetzung der Einrichtung deutlich erschwert habe, sich insgesamt verbessert habe. Hemmnisse auf struktureller, operativer, administrativer und kommunikativer Ebene seien zum Teil abgebaut worden. Schließlich hat sich auch der Rechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Einrichtung beschäftigt. Er hat beanstandet, dass zu Beginn der Förderung zwar inhaltliche Ziele beschrieben, diese jedoch im weiteren Verlauf nicht konkretisiert wurden. Die Förderung endet mit Ablauf des Jahres 2019 Die Stiftung als Hauptgeldgeberin will ihre Förderung der Kultureinrichtung zum Ende des Jahres 2019 beenden. Das für Kultur zuständige Landesministerium hat mitgeteilt, dass eine Kompensation der wegfallenden Gelder aus Landesmitteln nicht beabsichtigt sei. Die Landesförderung ende daher ebenfalls mit Ablauf des Jahres 2019. Die Einrichtung hat zwischenzeitlich ihre Auflösung beschlossen. In der Lokalpresse wurde spöttisch von einem postmodernen Schwurbel-Think-Tank gesprochen, von dem niemand so genau wusste, was er machte und warum es ihn gab. In welcher Form das Land die inhaltlich bei der Einrichtung angesiedelte Thematik weiter aus Landesmitteln fördern werde, ist derzeit noch nicht geklärt. Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass das Land keinen neuen Subventionsempfänger ins Leben ruft, sagt ungehalten Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.
Wieder brutale, nächtliche Abschiebung in Stuttgart-Wangen
Früh am 27. September 2019, um 3:11 Uhr(!!) nachts wurde ich durch einen Anruf von Qemal I.*, 15, Schüler der Wangener Wilhelm-Schule in Stuttgart, aus dem Schlaf gerissen. Qemal berichtete, hörbar in Angst, dass die Polizei bei ihnen in der Wohnung (Stuttgart Wangen, Renzwiesen) steht und die Familie (Roma, geflüchtet aus Mazedonien, laut Gesetz „sicheres Herkunftsland“) abschieben will. Die Familie war um 3:00 Uhr nachts unvermittelt aus dem Schlaf gerissen worden. Volkskorrespondenz von Fritz Theisen – 29. September 2019 Ich […]
Unterbringung von Flüchtlingen: Hohe Kosten und Unterbelegung
Die Kosten des Flüchtlingszustroms seit 2015 sind derzeit nur selten ein Thema in unseren Medien. Einen gewissen Einblick bietet der jüngste Jahresbericht des Rechnungshofs Baden-Württemberg, der sich unter anderem mit den Aufwendungen befasst, die dem Land seinerzeit bei der Unterbringung von Flüchtlingen entstanden sind. In Baden-Württemberg waren im Jahr 2015 rund 185.000 Flüchtlinge kurzfristig unterzubringen, davon stellten etwa 98.000 einen Asylantrag und blieben im Land. Das Verfahren zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ist in Baden-Württemberg dreigliedrig aufgebaut. Die Flüchtlinge wohnen zunächst bis zu sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes. Anschließend übernehmen in den Landkreisen die Landratsämter sowie in den Stadtkreisen die Gemeinden als untere Aufnahmebehörden die vorläufige Unterbringung. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens, maximal jedoch 24 Monate, sind die Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen untergebracht. Danach werden sie den Gemeinden zur Anschlussunterbringung zugeteilt. Die Gemeinden weisen die unterzubringenden Flüchtlinge mit einer hoheitlichen Verfügung in eine Unterkunft ein, oder es werden Mietverträge abgeschlossen. Die Kosten der Erstaufnahmeeinrichtungen und der vorläufigen Unterbringung übernimmt das Land. Die Kosten der Anschlussunterbringung tragen die Gemeinden. Das Land entlastet die Kommunen bei der Anschlussunterbringung Mit dem Programm „Wohnraum für Flüchtlinge“ vom Februar 2015 fördert das Land Baden-Württemberg mit 120 Millionen Euro die Schaffung neuen Wohnraums für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen durch die Gemeinden. Die Förderung beläuft sich auf 25 Prozent der Erwerbs- bzw. Investitionskosten. Die Zweckbindung beträgt zehn Jahre ab Bezugsfertigkeit des Wohnraums. Im Falle einer Bedarfsänderung innerhalb dieses Zeitraums haben die Kommunen den geförderten Wohnraum bis zum Bindungsende anderweitig als sozialen Mietwohnraum oder anderweitig zu sozialen Unterbringungszwecken zu nutzen. Unverhältnismäßig hohe Baukosten gefördert Der Rechnungshof Baden-Württemberg hat verschiedene Fördervorhaben näher untersucht. Bei fünf der geprüften Vorhaben lagen Neubaumaßnahmen vor. Ansonsten handelte es sich um Erwerb sowie um Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. Die Kosten der Neubaumaßnahmen lagen zwischen 19.300 Euro und 28.300 Euro je Wohnplatz, bei Sanierungen betrugen die Kosten maximal 10.400 Euro je Wohnplatz. Die teuerste Maßnahme war die Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses mit über 53.000 Euro je Wohnplatz. Das Haus stand davor über Jahre leer. Bei zwei Gemeinden erfolgte die Anschlussunterbringung in Wohncontainern. Da die Bauweise und der Wohnstandard nicht vergleichbar mit konventioneller Bauweise sind, waren die Kosten mit rund 17.000 Euro und rund 28.000 Euro je Wohnplatz sehr hoch. Es sollte schnell Wohnraum geschaffen werden Das zuständige Ministerium des Landes hat dazu ausgeführt, die politische Zielsetzung sei es gewesen, schnell Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen. Deshalb sei die Bauweise bei der Förderung nicht eingeschränkt worden. Der Rechnungshof hat empfohlen, bei künftigen Förderprogrammen von baukostenabhängigen Förderungen abzusehen und eine Förderung über Pauschalen vorzusehen (z. B. Förderbetrag je Wohnplatz). Hierdurch könnten die Gesamtkosten je Wohnplatz bei Sanierungen und bei Neubauvorhaben gedeckelt werden. Teilweise Unterbelegung der geförderten Einrichtungen Bei den geprüften Einrichtungen hat der Rechnungshof teilweise eine Unterbelegung festgestellt. So lag bei drei von sieben besichtigten Einrichtungen die Belegung zwischen 60 und 70 Prozent, die geringste Belegung waren 39 Prozent. Aus diesen Feststellungen des Rechnungshofs wird deutlich, dass inzwischen der Druck zur Unterbringung von Flüchtlingen nachgelassen hat. Dass der geförderte Wohnraum aber teilweise leer steht und nicht anderen bedürftigen Gruppen zur Verfügung gestellt wird, liebe Leserinnen und Leser, ist nicht nachvollziehbar, ja geradezu skandalös. Die schon länger hier Lebenden sind wohl nicht so wichtig, sagt verärgert Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.