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Unzureichendes Risikomanagement bei der Einkommensteuerveranlagung
Die Steuerverwaltungen der Bundesländer haben sich in den letzten Jahren bemüht, ein Risikomanagement für die Einkommensteuerveranlagung aufzubauen. Wie Untersuchungen belegen, lässt das Risikomanagement jedoch noch viel zu wünschen übrig. Die Finanzämter setzen zur Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen seit einiger Zeit ein maschinelles System ein. Hierbei überprüft ein programmgesteuerter Filter die Daten eines Steuerfalls auf potenzielle Steuerausfallrisiken. Werden keine überprüfenswerten Angaben ermittelt, kann der Einkommensteuerbescheid elektronisch erlassen werden, ohne dass ein Sachbearbeiter von dem Inhalt der Steuererklärung Kenntnis nimmt. Identifiziert der Filter dagegen Risiken, wie z. B. bei erstmalig erklärten Sachverhalten oder gegenüber dem Vorjahr stark abweichenden Angaben, werden vom Risikomanagementsystem Prüf- und Bearbeitungshinweise ausgegeben. Die Sachbearbeiter sind grundsätzlich gehalten, nur diese Hinweise abzuarbeiten. Im Jahr 2016 wurden die Steuergesetze in weiten Teilen an die fortschreitende Technisierung und Digitalisierung angepasst. Seitdem schreibt die Abgabenordnung als Mindestanforderung für ein Risikomanagementsystem vor, dass es eine hinreichende Anzahl von Fällen zur umfassenden personellen Prüfung nach dem Prinzip der Zufallsauswahl bereitstellen muss. Zumeist wird für diese Zufallsauswahl eine Quote von 2 oder 3 Prozent vorgegeben.  Hohe Fehlerquote bei der personellen Bearbeitung von Steuerfällen       Aus einem Bundesland wurde vor kurzem das Ergebnis einer Überprüfung von rund 1.200 Einkommensteuerveranlagungen bekannt. Darunter waren rund 500 Veranlagungen, die im Rahmen der Zufallsauswahl umfassend personell bearbeitet worden waren. Bei rund 60 Prozent der in die Zufallsauswahl einbezogenen Fälle wurden bei der Überprüfung Bearbeitungsmängel festgestellt. Die Fehlerquote von 60 Prozent verdeutlicht, dass die vorgeschriebene umfassende Prüfung der zufällig ausgewählten Steuerfälle durch die Sachbearbeiter nicht erfolgt war. Weder im Prüfungsumfang noch in der Prüfungstiefe waren Unterschiede zu den Fällen erkennbar, bei denen nur einzelne Prüfhinweise zu bearbeiten waren. Auch bei Überprüfungen in anderen Bundesländern wurden vergleichbare Feststellungen getroffen.       In den Steuererklärungen mitgeteilte Sachverhalte wurden häufig nicht überprüft       Da die Fälle der Zufallsauswahl umfassend zu überprüfen sind, müsste ihre Bearbeitung häufig Maßnahmen zur Ermittlung der erklärten Sachverhalte auslösen. Tatsächlich hatten die Bearbeiter jedoch nur in jedem fünften Fall eine entsprechende Maßnahme ergriffen. Einfache Überprüfungen, wie die der Entfernung der Wohnung von der Tätigkeitsstätte oder die der Zahl der jährlichen Arbeitstage (Fahrten), unterblieben selbst bei zweifelhaften Angaben. Die Finanzverwaltung des in Rede stehenden Bundeslandes hat hinsichtlich der Bearbeitungsmängel ausgeführt, es hätten zwischenzeitlich Schulungen stattgefunden. Die festgestellten Fälle mit Bearbeitungsmängeln seien größtenteils vor diesen Schulungen bearbeitet worden. Verbesserungen bei der Qualität der Bearbeitung seien inzwischen zu erkennen.       Die Datengrundlage für das Risikomanagementsystem war mangelhaft       Im Zuge der erwähnten Überprüfung wurde weiterhin festgestellt, dass in vielen Fälle die von den Steuerpflichtigen übermittelten Angaben (Erklärungs- oder Primärdaten) nicht korrekt erfasst worden waren. Änderungen der ursprünglichen Angaben durch die Bearbeiter (Sekundärdaten) waren nicht kenntlich gemacht worden. Mehrjahresvergleiche waren teilweise nicht möglich, weil Daten zum gleichen Sachverhalt in aufeinanderfolgenden Jahren bei unterschiedlichen Kennzahlen erfasst waren. Bei einer unzutreffenden Datengrundlage werden wesentliche Funktionen des Risikomanagementsystems außer Kraft gesetzt. Auch in Bezug auf die Datengrundlage des Risikomanagementsystems sollen Schulungen in den Finanzämtern zukünftig für Verbesserungen sorgen.       Die Dokumentation der Bearbeitung muss verbessert werden       Die Sachbearbeiter führten die Steuerakten oftmals nicht ordnungsgemäß. Beispielsweise wurden Unterlagen, die nicht nur für einen Veranlagungszeitraum von Bedeutung sind (Dauersachverhalte), häufig zu den aktuellen Jahren abgeheftet und spätestens bei der übernächsten Veranlagung nicht mehr beachtet. Die Finanzverwaltung des betreffenden Bundeslandes hat erklärt, die Finanzämter seien angehalten, alle relevanten Informationen zu einem Steuerfall elektronisch abzulegen und zu speichern. Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass die vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich die Bearbeitungsqualität bei der Einkommensteuerveranlagung verbessern, damit die Finanzämter sich verstärkt um problematische Fälle kümmern können. Dies wäre durchaus auch im Interesse der ehrlichen Steuerpflichtigen, sagt Ihr stets korrekter Gotthilf Steuerzahler www.krisensicherinvestieren.com Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.  21.03.2020
Helikoptergeld: Was bringt es in der Corona-Krise?
Vor 11 Jahren befand sich die Welt, nach dem Platzen der Immobilienblase und der Peilte zahlreicher Banken in einer drastischen Wirtschaftskrise. Diese entstand auf Grund zu niedriger Zinsen und zu viel billigem Geld. Gelernt haben die Notenbanker aus dieser Krise offensichtlich äußert wenig. Trotz einer zehnjährigen Boomphase, insbesondere in Deutschland, sind die Zinsen historisch niedrig und werden weiter gesenkt. Die Welt wird stetig mit immer mehr Geld geflutet. Global haben sich zahllose gigantische Blasen an Aktien– und Immobilienmärkten gebildet.  Mittlerweile ist es offenkundig, dass man sich nicht mit ultravielem billigem Geld aus der Krise nachhaltig drucken kann. Die Probleme der letzten Finanzkrise wurden keinesfalls gelöst, sondern lediglich in die Zukunft gedruckt.  Schwarzer Schwan Coronavirus Jetzt ist die Krise auf Grund des „Schwarzen Schwans“ Coronavirus deutlich schneller und heftiger da, als von vielen erwartet. Die dank des billigen Geldes vollkommen überbewerteten Aktienmärkte werden gegenwärtig gnadenlos auf die Basis der Realität geprügelt. Wann die Talsole erreicht wird kann noch niemand sagen.  Coronavirus ist Auslöser und nicht Ursache der Krise Wichtig zu wissen ist, dass das Virus der Auslöser, aber nicht die Ursache der gigantischen globalen Wirtschaftskrise ist. Jetzt stehen Anzeichen nicht nur in Europa sondern global auf Rezession. Nicht nur in Südeuropa, welches sich seit 2008 nicht mehr richtig erholt hat, sondern auch bei dem schwer vom Export abhängigen Deutschland sieht es zappenduster aus. Ebenso verschlechtert sich kontinuierlich die wirtschaftliche Lage in den größten Volkswirtschaften Asiens wie China, Japan, Südkorea, sondern auch in USA, Südamerika und im stark vom Rohstoffexport abhängigen Australien… Fakt ist: Corona hat uns alle fest im Griff – und zwar global und es ist momentan keine Aussicht auf eine Verbesserung der Lage in Sicht. Desaströse Zahlen aus dem Automobilsektor Fakt ist: Die Konjunktur in Deutschland schmiert ab. Ein drastisches Beispiel ist Deutschlands Schlüsselindustrie, die Automobilindustrie. Dort sieht es mittlerweile verheerend aus. In den ersten beiden Monaten des neuen Jahres sank die PKW-Produktion um 10,2 Prozent zum Vorjahreszeitraum. 2019 sank PKW-Produktion um 9 Prozent zum Vorjahr, auf nur 4,66 Millionen Einheiten. Das ist der niedrigste Stand seit 23 Jahren!! Bereits im Jahr 2018 ist die Produktion um 9,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr eingebrochen! Der Chart zeigt deutlich, dass die Produktionszahlen gegenwärtig unter denen zur Hochzeit der Finanzkrise 2009 liegen. Jetzt ist das Coronavirus mitten in Europa und ein Hersteller nach dem anderen stoppt die Produktion. Die Konsequenzen dessen sind bis dato noch nicht einmal ansatzweise zu bewerten. Mit Sicherheit werden die Konzerne ihre Beschäftigungsgarantien zukünftig nicht mehr halten können und Anzahl der Unternehmensinsolvenzen sowie die Arbeitslosenzahlen werden rund um den Globus rapide steigen. Notenbanken haben Pulver verschossen? Jetzt stellt sich die Frage, was die Geldmagier der Notenbanken aushecken werden um das System noch länger am Laufen zu halten. Die Zinsen sind im Keller, in der Eurozone bereits im negativen Bereich und auch in den USA ist nach der letzten radikalen Zinssenkung nicht mehr viel Luft nach unten.  Fakt ist, die Notenbanken haben ihr Pulver größtenteils verschossen. Man könnte zweifellos die Zinsen noch weiter in den Negativbereich senken. Dann müsste man jedoch ran ans Bargeld. Drastische Negativzinsen sind nur mit rigorosen Bargeldabhebungsbeschränkungen möglich. Hierbei ist jedoch davon auszugehen, dass der Aufschrei der Wähler dann erheblich wäre und somit schlecht für die Parteien, welche sich für eine solche Aktion aussprechen würden. Jetzt ist guter Rat teuer. Helikoptergeld – Geld ohne Gegenleistung für Jedermann Erkennbar muss noch mehr Geld her, viel mehr Geld, Helikoptergeld her um die Probleme Kraft Druckerpresse abermals in die Zukunft zu verschieben. Da die meisten Staaten bereits bis zur Halskrause verschuldet sind, muss das Geld woanders herkommen. Also soll die Zentralbank das Geld einfach drucken oder besser gesagt elektronisch per Knopfdruck aus dem Nichts erschaffen. Unter Helikoptergeld versteht man, dass die Zentralbank (direkt oder indirekt) sehr große Mengen an Geld unters Volk bringt und damit der Konsum angeregt wird. Ob dies jedoch tatsächlich gelingt, ist fraglich. Denn der Staat kann die Bürger kaum zum Konsum zwingen. Warum sollen die Bürger in Zeiten großer wirtschaftlicher Unsicherheit ausgerechnet Konsumieren und nicht sparen, insbesondere wenn sie in immer mehr Ländern lediglich ihre Häuser zum Lebensmittelerwerb und zum Arztbesuch verlassen dürfen? Sparen die Bürger das geschenkte Geld aber, dann wurden Milliarden ausgegeben – ohne jegliche Wirkung. USA Vorreiter eines irrsinnigen Experiments? Die USA beabsichtigten diesen Wahnsinn dennoch zu implementieren. Die Amerikaner sollen laut Medienberichten in Kürze einen Scheck über mindestens 1000 Dollar vom Staat bekommen. Laut letzten Berichten sogar 3164 Dollar pro Steuerzahler (158 Millionen Amerikaner). Wir gehen davon aus, dass dies nicht der letzte sein wird. Erstmals hat der Wirtschaftsnobelpreisträger Milton Friedman die Idee, Geld vom Himmel regnen zu lassen, in den Sechzigerjahren ins Spiel gebracht. Wie kann so etwas in der Praxis ablaufen? Die Notenbank der USA, die Federal Reserve Bank (FED), müsste Geld per Knopfdruck aus dem Nichts schaffen, damit die US-Regierung dieses an ihre Bürger verteilen kann. Mittlerweile wird über abstruse Summen spekuliert. Manche sprechen von einer Billion, der ehemalige Präsident FED von Minneapolis hält ein Konjunkturpaket "eher in der Größenordnung von 2,5 Billion Dollar" für erforderlich. Er schlägt vor, dass 10.000 Dollar für jedes Kind und jeden Erwachsenen unter 40 Jahren verteilt wird, da jüngere Menschen das Geld eher verkonsumieren würden als Ältere, welche es voraussichtlich sparen würden. Bei Lichte betrachtet sollten wir uns die Frage stellen, was die Konsequenzen eines solchen Programms für ein Land sind, welches mit über 23,47 Billionen verschuldet ist?   Unserer Ansicht nach ist es brandgefährlich aus dem Nichts geschöpftes Geld, welches durch nichts außer unserem Vertrauen gedeckt ist, zu verschenken. Sollten die Bürger das Vertrauen in das bedruckte Papier – welches sich Geld nennt – verlieren, dann ist der Schaden irreparabel. Kurzum, dann ist es zu spät. Dementsprechend wird mit dieser irrsinnigen Aktion das Problem einer Welt, die bis zur Halskrause verschuldet ist, keinesfalls gelöst, sondern es wird lediglich abermals nur eines Gewonnen – Zeit. Die Finanzwelt ist süchtig nach der Droge billigem Geld. Sie benötigt immer mehr in immer kürzeren Abständen. Auf Dauer kann und wird dies jedoch nicht gut gehen. Es ist lediglich eine Frage der Zeit bis auch unsere EZB auf diese verzweifelte Maßnahme zurückgreifen wird. Unseres Erachtens ist „Helikoptergeld“, das letzte sinnfreie und desperate Aufbäumen vor dem endgültigen Zusammenbruch. Wer bitte wird denn noch an unser Geldsystem glauben, wenn Geld verschenkt wird? Die beiden Ökonomen, Querdenker, Redner und Honorarberater Matthias Weik und Marc Friedrich schrieben gemeinsam die fünf Bestseller Ihr aktuellster Bestseller stieg von 0 auf Platz 1 der SPIEGEL-Bestsellerliste und befindet sich in der 8. Auflage.  “Der größte Crash aller Zeiten: Wirtschaft, Politik, Gesellschaft. Wie Sie jetzt noch Ihr Geld schützen können“. Weitere Informationen über die Autoren finden Sie unter: www.friedrich-weik.de, bei Facebook unter www.facebook.com/friedrichundweik/, YouTube unter Friedrich & Weik, www.instagram.com/friedrich_weik/ und bei Twitter www.twitter.com/FRIEDRICH_WEIK.  20.03.2020
Allzweckwaffe gegen kritische Bürger
Gibt es schlimmere Taten als z.B. den sexuellen Mißbrauch von Kindern oder wenn Rentner wegen ein paar Euro in ihrer eigenen Wohnung erschlagen werden? Für die meisten Berufspolitiker der gegenwärtig regierenden GroKo scheint dies so zu sein – ihnen mißfällt seit Jahren, daß es (auf den Punkt gebracht) dank Internet und sozialer Medien direkte Kontakte mit der Bevölkerung und unter ihr selbst gibt, die sie nach ihrer Auffassung nicht mehr hinreichend kontrollieren und steuern können. Sie streben deshalb immer neue Einschränkungen dieser basisdemokratischen Teilhabe an, man will letztlich kontrollieren und zensieren. Hate Speech und die Strafgesetze Um dies zu begründen und durchzusetzen, sprechen die dies vorantreibenden Politiker seit Monaten bevorzugt über angeblich überbordende „Hate Speech“ und andere sprachliche Gemeinheiten, die sie zu ertragen hätten. (Zur Klarstellung: Manche dieser sprachlichen Verwirrungen gehören sich wirklich nicht. Ob sie deshalb aber gleich zu einer Gefahr für unsere Gesellschaft werden, das dürfte fraglich bleiben.) Zweifellos endet der politische Diskurs stets dort, wo Strafgesetze greifen. Und davon gibt es im deutschen Strafgesetzbuch bereits genügend. Man denke nur an die Paragraphen 185 (Beleidigung), 186 (Üble Nachrede), 187 (Verleumdung) sowie die Paragraphen 188, 189, 130, 131, 140, 153, 164 und 166. Wenn in Deutschland ein rechtlicher Bereich als „vollkommen reguliert“ anzusehen ist, meinen deshalb viele Juristen, dann dieser, zu dem auch die sogenannten „Meinungsstraftaten“ zählen. Nur leider wird bekanntlich längst nicht mehr – und oft wahrscheinlich sehr bewußt – zwischen der rechtlich natürlich legitimen Äußerung einer „rechten“ Meinung und gegebenenfalls strafbewehrten rechtsextremen Meinungsäußerungen unterschieden. Staatliche Strafverfolgung Der interessierte und oft ratlose Bürger fragt sich deshalb längst, ab welcher Definition nun mit einer staatlichen Strafverfolgung zu rechnen sei. Bereits beim Gebrauch von Begriffen wie „Grenzöffnung“ oder „Bevölkerungsaustausch“ oder doch erst ab „Volksverräterin Merkel“ und dergleichen? Unter manchen kritischen Rechtsexperten macht deshalb längst der schlimme Verdacht einer „Gesinnungsjustiz“ die Runde. Unklar gehaltene Rechtslage Es ist, mutmaßen nicht wenige unter ihnen, eine bewußt unklar gehaltene Rechtslage, die kritische Bürger verunsichern soll. Der eigentliche Souverän soll auf diese Weise offenbar zur absoluten Regierungskonformität umerzogen werden! Zudem fragt sich mancher redliche Bürger, wie es sich in diesem Zusammenhang denn wohl mit islamistischer Hetze gegen Ungläubige, Frauen, Juden und Christen verhält? Im Gegensatz zu „rechter“ Hetze gab es hierzu in jüngerer Zeit noch keinen besorgten Beitrag eines Politikers. Und genauso verhält es sich beim linksextremen Hass gegen politisch Andersdenkende und den daraus resultierenden Gewaltandrohungen. Erinnert sei hier nur an die kürzlichen Tötungsphantasien einer Teilnehmerin an der kürzlichen Strate giekonferenz der Linkspartei, auf der sie darüber fabulierte, nach der linken Machtergreifung erst einmal ein Prozent der „Reichen“ im Land zu erschießen. „Offizielle“ Empörung darüber gab es nicht – weder im Netz noch bei Politikern und auch nicht bei der Bundeskanzlerin! Regierungskritisch vor echter Kriminalität? Anstatt die Bürger vor Kriminalität zu schützen, zwingt die Politik die Ermittlungsbehörden zunehmend, beispielsweise gegen Bürger vorzugehen, die sich angesichts der tatsächlichen Verbrechenslawine im Zuge der unkontrollierten Grenzöffnung vor einigen Jahren im Ton vergriffen haben. Anstatt Vergewaltiger und kriminell gewordene Asylbewerber konsequent abzuurteilen, müssen immer mehr Richter damit rechnen, zukünftig auf regierungskritische Bürger angesetzt zu werden, die sich im Eifer vielleicht zu weit aus dem Fenster gelehnt haben. Und dies in einer Zeit, in der wegen einer ohnehin überlasteten Justiz manche Verbrecher wieder aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen. Gleichwohl ist mit dem Inkrafttreten neuer „Meinungsäußerungsgesetze“ zu rechnen. Die Entscheidung darüber, wo die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung (die auch „bissig“ sein darf, das sollte man nicht vergessen) und strafbaren Formulierungen liegt, verlagern die Berliner Machthaber damit ein Stück weit weg von den Gerichten hin zu ihrer eigenen Anschauung. Der dabei zweifelsohne erkennbare Einfluß teilweise extrem linker Organisationen (wie z.B. das erkennbar sehr weit links angesiedelte „Recherchezentrum Correctiv“) sollte zur Sorge Anlaß geben. (tb) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de 18.03.2020