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Corona und sechs Wege, uns zur Kasse zu bitten
Noch wissen wir nicht einmal ansatzweise, wie stark uns die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise treffen werden. Es wird – salopp ausgedrückt – aber auf jeden Fall „heftig“ werden. Da brauchte es nicht viel, um in sozialdemokratischen, linken und grünen Parteien wieder alte Forderungen aufkommen zu lassen. Die Bezeichnungen („Vermögensabgabe“, „Milliardärsteuer“, „Lastenausgleichsabgabe“) sind verschieden – alle Vorschläge eint aber der Versuch, die eingegangenen Schulden von anderen bezahlen zu lassen und die eigene Wählerklientel möglichst zu verschonen. So zeigt sich wieder einmal, daß der vom Ökonomen Milton Friedman geprägte Spruch, nach dem es keinen „free lunch“ gibt und am Ende immer jemand die Zeche bezahlen muß, unverändert gilt. Und auch die Hoffnung grundsätzlich andersdenkender Ökonomen, nach der die Zentralbanken doch in der Lage sein müßten, den Staat unbeschränkt mit zinslosem Geld zu versorgen und dessen Verbindlichkeiten bis zum Sankt-Nimmerleinstag in ihren Bilanzen zu verbergen, muß schon jetzt als geplatzter Traum angesehen werden. Rezession, De- und Inflation und einiges mehr stehen längst vor unserer Tür. Als sich nach der Finanzmarktkrise 2009 schon einmal kritische Staatsschuldenstände abzeichneten, kamen ähnliche Vorschläge. Beim Internationalen Währungsfonds (IWF) schlug man z.B. allen Ernstes vor, alle Geld- und Immobilienvermögen pauschal um 10 % zu erleichtern und eine große Unternehmensberatungsgesellschaft (die Boston Consulting Group) empfahl zwei Jahre später noch einmal dasselbe in verschärfter Form (bis zu 30%)! Die Vorschläge wurden schließlich nicht weiterverfolgt, weil manche Volkswirtschaften (u.a. Deutschland) bewiesen, daß sie in der Lage waren, die Schuldenberge aus eigener Kraft zumindest geringfügig abzubauen. In anderen Staaten (z.B. Italien) fehlte es an der dazu erforderlichen Disziplin, was sie jetzt und auch nach Corona noch deutlich schlechter dastehen läßt. Es bleibt die Frage, wer nun die Zeche bezahlen soll, wofür es laut Finanzexperten grundsätzlich sechs Möglichkeiten gibt: (1) Man könnte strenge Austerität walten lassen, also die künftigen Staatsausgaben strikt begrenzen. Doch welche Politiker sind dazu schon in der Lage? ( 2) Man könnte ein starkes Wirtschaftswachstum bei einer kontrollierten Ausgabedisziplin anstreben, was nach 2009 in Deutschland und Österreich leidlich funktionierte. (3) Die Europäische Zentralbank versuchte es nach 2009 mit einer Inflationierung, was allerdings misslang. Das „frisch gedruckte“ Geld führte nur zu einer Blasenbildung auf einigen Märkten. (4) Denkbar wäre auch ein „Haircut“ bei Staatsanleihen, bei dem einfach die Rückzahlungsverpflichtung beschnitten wird. Diese Maßnahme würde aber hauptsächlich den Bankensektor treffen, so daß dort eine neue „Baustelle“ entstände. (5) Bisher und wohl auch in Zukunft recht wirksam wären finanzielle Repressionen dergestalt, daß die erzielbaren Zinsen unter der Geldentwertungsrate gehalten werden. Diese Maßnahme trifft vor allem die „kleinen“ Sparer. (6) Es bliebe noch das Gespenst einer direkten Vermögensabgabe, die – um Fluchtbewegungen zu vermeiden – aber großflächig (EU-Ebene) und plötzlich beschlossen werden müßte. Sie bleibt auch deshalb eher fraglich. Eines steht gleichwohl fest: Die Zeche muß eines Tages beglichen werden – und daß sich der Kreis dafür nicht auf ein paar Superreiche beschränken wird, das steht schon heute fest . . .! (tb) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de 25.04.2020
Versäumnisse bei Behörden mit Sicherheitsaufgaben
Die Umstellung der Sicherheitsbehörden auf digitale Funktechnik war ein staatliches Großprojekt, das erheblich länger dauerte als geplant. Auch jetzt, mehr als 20 Jahre nach Beginn des Vorhabens, sind wichtige Probleme immer noch nicht gelöst. Bereits 1996 beschloss die Innenministerkonferenz die Errichtung eines einheitlichen Digitalfunknetzes für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Das Digitalfunknetz sollte an die Stelle der vorhandenen analogen Netze treten und eine organisationsübergreifende und bundesweite Verständigung der verschiedenen Sicherheitsbehörden bei ihren Einsätzen, insbesondere auch in Krisenlagen und bei Katastrophen, ermöglichen. Zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gehören in Deutschland die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizeibehörden der Länder, weiterhin Feuerwehr, Rettungsdienste, Zoll, Verfassungsschutzämter sowie das Technische Hilfswerk. Der Digitalfunk für die Sicherheitsbehörden wird von Bund und Ländern gemeinsam – im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen – getragen und realisiert. Nach den ursprünglichen Planungen sollte der Digitalfunk zur Fußball-Weltmeisterschaft im Jahr 2006 starten, doch die Umstellung verzögerte sich immer weiter. Zum einen hemmten technische Probleme den Aufbau des Digitalfunks, zum andern stellte sich die Abstimmung zwischen den vielen beteiligten Stellen als überaus schwierig und zeitraubend heraus.  Bahnhöfe, Flughäfen und Sportstätten sind nur unzureichend angebunden       Bis heute ist die Umstellung auf den einheitlichen Digitalfunk nicht völlig abgeschlossen. Zwar deckt das Funknetz inzwischen über 99 Prozent der Fläche Deutschlands ab. Dies bedeutet allerdings nicht, dass es keine Probleme mehr mit dem Digitalfunk gibt. Wie vor kurzem bekannt wurde, sind gerade so wichtige Bauten wie Bahnhöfe, Flughäfen, Tunnel, Einkaufszentren, Hochhäuser, Versammlungs- und Sportstätten oftmals nicht oder nur unzureichend mit Digitalfunk versorgt. Wie die Bundespolizei vor kurzem berichtete, ergaben sich aus der unzureichenden Digitalfunkversorgung dieser Bauten grundlegende Einschränkungen und Schwierigkeiten bei den Einsätzen. Oftmals sei es nicht möglich gewesen, Verstärkung oder Rettungskräfte anzufordern, wodurch Bundespolizisten gefährdet worden seien. Akzeptanz und Vertrauen in den Digitalfunk gingen dadurch verloren.      Veraltete Vorschriften verhindern die Umstellung       Dass so wichtige Bauwerke wie Bahnhöfe, Flughäfen und Fußballstadien nicht erreicht werden können, hängt damit zusammen, dass bei einem Großteil dieser Bauten aufgrund der Gebäudeausdehnung sowie funkabschirmender Eigenschaften der Baustoffe eine Funkversorgung von außen nicht in vollem Umfang möglich ist. Die Funkversorgung im Gebäude muss deshalb durch zusätzliche technische Anlagen sichergestellt werden. Geregelt ist dies in den Bauordnungen der Bundesländer, meist in Verbindung mit den Vorschriften über den Brand- und Katastrophenschutz. Einige dieser Landesvorschriften schreiben weiterhin eine analoge Funkversorgung der in Rede stehenden Bauwerke vor oder sichern der vorhandenen analogen Technik Bestandsschutz zu. Eine Arbeitsgruppe prüfte bereits im Jahr 2010 den Änderungs- und Ergänzungsbedarf der gesetzlichen Regelungen, die rechtlichen Hemmnisse wurden jedoch nicht überall beseitigt.       Analoge Funktechnik bei der Feuerwehr       Viele Feuerwehren setzen weiterhin analoge Funktechnik ein. Um mit ihnen im Einsatz zu kommunizieren, müssen die anderen Sicherheitsbehörden immer noch in die veraltete analoge Technik investieren. Allein das Technische Hilfswerk besaß im Jahr 2019 rund 11.000 analoge Funkgeräte und beschaffte im gleichen Jahr für mehr als eine Million Euro neue analoge Funkgeräte. Die in Frage kommenden Feuerwehren sollten so schnell wie möglich mit den entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet werden, damit auch sie sich die moderne Funktechnik zulegen können. Rechtliche Hindernisse müssen beseitigt werden Es ist unverzichtbar, dass sich die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern im Einsatz untereinander verständigen können. Bahnhöfe, Flughäfen, Sportstätten usw. müssen daher mit Digitalfunk erreicht werden können. Bund und Ländern ist es vorzuwerfen, dass es ihnen in den vergangenen zehn Jahren nicht gelungen ist, eine Rechtsgrundlage für die digitale Anbindung dieser Bauten zu schaffen. Das Bundesinnenministerium lehnt die Verantwortung für den geschilderten Missstand ab und verweist auf die Zuständigkeit der Bundesländer. Nur die Länder könnten die Eigentümer dieser Bauwerke zum Einbau von digitaler Technik verpflichten. Die geschilderten Zusammenhänge belegen die Schwächen des deutschen Föderalismus, der nur unter erheblichem Druck wie beispielsweise in der derzeitigen Coronakrise, zu einer einigermaßen abgestimmten Vorgehensweise in der Lage ist. Dieser Druck muss auch bei dem hier in Rede stehenden Problem ausgeübt werden! Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass die rechtlichen Hindernisse, die hier der Modernisierung im Wege stehen, schnellstens beseitigt werden, sagt mit Nachdruck Ihr Gotthilf Steuerzahler www.krisensicherinvestieren.com Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.  24.04.2020
Weniger Schadstoffemission durch mobile Fackelanlagen
Abfallprodukte, welche bei der Gasförderung entstehen sollten möglichst schadstoffarm neutralisiert werden, um die Umwelt nicht unnötig zu belasten. Mittels einer Gasfackel verbrennen Fackelanlagen diese gasförmigen Abfallprodukte. Am Kopfende der Fackel befindet sich der sogenannte Brenner samt Zündeinheit, viele Systeme bieten außerdem zusätzliche Module, welche die Sicherheit und Effizienz noch weiter erhöhen. Mobile Gasfackeln haben mehrere Nutzungsmöglichkeiten z. B. Können sie Restgas aus Tanks verbrennen, ungewollte Gase bei der Veredelung neutralisieren oder einstweilen sogar schnelle und zielgerichtete Hilfe im Falle einer Havarie leisten. Bei der Förderung von Gas ist es zudem unerlässlich, ein verlässliches Sicherheitssystem zu installieren, auch hier können mobile Fackelanlagen durchaus mit fest installierten Anlagen mithalten. Mobile Fackelanlagen bieten vor allem für kurzfristige Einsätze und anspruchsvolle Umstände entscheidende Vorteile. Stationäre Fackelanlagen sind aus wirtschaftlicher Perspektive manchmal sehr unrentabel, daher bieten sich mobile Fackelanlagen auch aus Gründen der Kosteneffizienz an. Natürlich gibt es die mobilen Fackelanlagen in verschiedenen Größen, Ausstattungen und Spezifikationen. Daher ist das Mieten einer Fackelanlage für etliche Einsatzgebiete sinnvoll. Wo werden mobile Fackelanlagen eingesetzt? Aus industriellen Anlagen ist die Fackelanlage schon lange nicht mehr wegzudenken, so werden Fackelanlagen häufig in der Erdölbeförderung, der Stahl- und Chemieproduktion sowie in der Gasförderung eingesetzt. Hier handelt es sich natürlich zumeist um feste Installationen doch wie im ersten Absatz bereits erwähnt, geht es zunehmend um wirtschaftliche Rentabilität und damit sind mobile Lösungen auch bei den oben erwähnten Industriezweigen sinnvoll. Natürlich sind auch mobile Fackelanlagen technisch komplexe Instrumente, daher ist es unablässig, geschultes Personal vor Ort zu haben. Neben den fest installierten Fackelanlagen, welche vor allem an großen Industrie-Standorten zu finden sind, eignen sich die mobilen Fackelanlagen zur Entgasung von Restmengen, welche oft im Rahmen einer Tankreinigung oder Tanksanierung notwendig ist. Sollte eine stationäre Fackelanlage aufgrund eines Defekts ausfallen, muss in diesem Fall sogar auf eine mobile Lösung zurückgegriffen werden, ebenso wird das abfackeln von Pipelines und anderen Fördersystemen häufig durch mobile Fackelanlagen gewährleistet. Weitere Informationen zu mobilen Fackelanlagen gibt es bei prema-service.com. Wann lohnt sich das Mieten einer mobilen Fackelanlage? Die Anschaffung einer Fackelanlage ist mit einem immensen Geldaufwand verbunden, da in beiden Fällen, ob mobil- oder Festinstallation, geschultes Personal und spezielle Montagewerkzeuge notwendig sind. In erster Linie hängt es natürlich vom Einsatzzweck, Einsatzhäufigkeit und Dauer der Einsätze ab. Eine pauschale Aussage lässt sich kaum tätigen, daher Bedarf es in jedem Falle der gründlichen Abwägung. Wie findet man eine passende Fackelanlage? Die Auswahlkriterien mobiler Fackelanlagen hängen nicht nur von Einsatzzweck- und Ort ab, sondern auch vom Modell selbst. Ist die Fackelanlage qualitativ hochwertig in puncto Sicherheit, Zuverlässigkeit und Montage? Sind die Anlagen zertifiziert und mit Flammenrückschlagsicherungen ausgestattet? Leichte bis mittelschwere Gase wie Benzin oder Benzol, Blausäure und Ammoniak können fast rückstandslos verbrannt werden, während belastete Restgase individuelle Stützgasbeimengung benötigen, um möglichst emissionsarm zu verbrennen. Es gibt also für verschiedene Gase und Verwendungszwecke spezifische Brennkonstruktionen. Das Verbrennen von Gas ist eine anspruchsvolle und gefährliche Angelegenheit, daher ist es unerlässlich genau zu evaluieren welche Gase neutralisiert werden sollen. Vorteile einer mobilen Fackelanlage In vielen Situationen ist es sinnvoll eine mobile Lösung in Betracht zu ziehen z. B. wenn es um kurzfristige Entlastungen bestehender, fest installierter, Fackelanlagen geht. Die meisten Produkte zeichnen sich durch eine Reihe klar erkennbarer Vorteile aus. Durch ausgefeilte Technologie sind die Fackelanlagen kompakt und transportfreundlich, zeichnen sich durch eine hohe Bedienerfreundlichkeit aus und sind obendrein umweltverträglich. Die hohe Verfügbarkeit verschiedenster Modelle ermöglicht eine sofortige Einsatzbereitschaft. Es werden zudem für verschiedene Anwendungsgebiete maßgeschneiderte Lösungen angeboten, welche sich vor allem durch eine modulare Bauweise auszeichnen und somit eine hohe Flexibilität beim Einsatz ermöglichen. Die gängigen Systeme Die zuverlässige und erprobte Standardfackel Bei fast schon traditionellen Anwendungen wie etwa bei der Entgasung von Benzin- und Rohöltanks oder zur Entlastung stationärer Fackelanlagen sind mobile Standardfackelanlagen notwendig. Unternehmen steht hier eine große Auswahl an Modellen zur Verfügung, manche davon sind in der Lage bis zu 7.500 Normkubikmeter pro Stunde zu befördern. Die Standardfackel befindet sich in einer normativen Mitte und reicht für die meisten Einsätze völlig aus. Für extreme Einsätze gibt es mobile Notfackeln Bei sehr schwierigem Terrain oder anderweitigen Extrembedingungen ist es notwendig, sehr viel Normkubikmeter pro Stunde zu befördern. Notfackeln können bis zu 30.000 Normkubikmeter befördern, was gerade bei Ausfällen fest installierter Fackeln Sicherheitslücken schließen kann und einen reibungslosen Ablauf garantiert. Mobile Notfackeln zeichnen sich durch eine effiziente Montage und eine optimale Transportierbarkeit aus, ohne dabei Kompromisse in der Leistung einzugehen. Autarke Fackelanlagen Die fahrbare Hochdruck-Fackelanlage ist ebenfalls mobil und kann im bereits fertig montierten Zustand verfrachtet werden. Bei schwer zugänglichen Einsatzgebieten, an denen dennoch zuverlässige Anlagen benötigt werden, ist dies eine hervorragende Lösung. Ein großer Vorteil ist der hohe Funktionsumfang! Die autarken Anlagen benötigen weder eine externe Energiezufuhr noch bedarf es einer umfangreichen Installation. Sie sind mit Druck-Reduzierstationen, Zündeinrichtungen und modernster Überwachungselektronik ausgestattet. Ein Typus dieser Konstruktionsweise ist z. B. Die Containerfackel, welche sich für kleine Einsätze eignet, da sie äußerst beweglich, kompakt und leicht in der Handhabung ist. Das Leistungsspektrum dieser kleinen Kraftpakete ist allerdings stark reduziert was sich bereits in der Fördermenge abzeichnet. Containerfackeln sind in der Lage etwa 1.200 Normkubikmeter pro Stunde zu verbrennen. Fazit Auch wenn stationäre Fackelanlagen durch eine hohe Spezifikation ausgezeichnet sind, gibt es durch die Vielfalt mobiler Fackelanlagen Systeme, welche sich in bestehende Abläufe gut integrieren lassen, bei Zeiten sogar unverzichtbar sind. Für Interessenten ist es stets wichtig, eine exakte Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen, denn nur so lässt sich evaluieren, ob ein Kauf notwendig ist oder ob es ausreichend ist, eine mobile Fackelanlage zu mieten. 23.04.2020