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Hohe Leerstände bei landeseigenen Wohnungen
In einem süddeutschen Bundesland muss die Leerstandsquote bei landeseigenen Wohnungen dringend verringert werden, insbesondere durch eine zügige Sanierung und Vermietung. Das Bundesland besitzt eine Vielzahl von Mietwohnungen in Gebäuden unterschiedlicher Baujahre. Zuständig für die Wahrnehmung der Eigentümer- und Bauherrenfunktion für alle Wohnungen ist ein Landesbetrieb, der zum Geschäftsbereich des Landesfinanzministeriums gehört. Der Bestand an landeseigenen Wohnungen belief sich zum 1. Januar 2021 auf rund 1.400 Wohnungen. Eine Auswertung der vorhandenen Mietverträge ergab, dass sich die Anzahl der vermieteten Wohnungen von 2008 bis 2020 deutlich reduziert hatte. Wesentliche Gründe für die sinkende Zahl von Mietverträgen waren Leerstände, Veräußerungen und Nutzungsänderungen. Nach Auskunft des Landesbetriebs wird zum Leerstand landeseigener Wohnungen keine eigene Statistik geführt. Eine Überprüfung ergab, dass die Leerstandsquote der landeseigenen Wohnungen in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen ist und aktuell rund 20 Prozent des Wohnungsbestands beträgt. Nach Daten des Statistischen Bundesamts liegt der Anteil der unbewohnten Wohnungen deutschlandweit bei 8,2 Prozent und auf dem privaten Wohnungsmarkt des betreffenden Bundeslandes bei 6,8 Prozent. Wie man sieht, leistet sich das Land eine Spitzenstellung bei den Leerständen. Leerstände gingen überwiegend auf Sanierungen zurück Im Zuge einer vertieften Überprüfung wurde festgestellt, dass in allen Regionen des Bundeslandes Leerstände bei den landeseigenen Wohnungen existierten. Diese betrugen zwischen 12 und 24 Prozent des jeweils vorhandenen Wohnungsbestandes. Eine Begründung für den jeweiligen Leerstand war nicht immer erkennbar. Überwiegend war der Wohnungsleerstand auf erforderliche Sanierungen der Wohnungen und des Gebäudebestandes zurückzuführen. Oftmals wurde auf eine zeitnahe Sanierung verzichtet. Dadurch wurde die Bausubstanz in der Regel zusätzlich geschädigt und die Kosten für die spätere Sanierung erhöhten sich. Im Ergebnis wurden hierdurch Wohnungen dem Wohnungsmarkt vorenthalten. In einigen Fällen standen die Wohnungen seit Jahren leer Bei der Überprüfung wurde beispielsweise ein Leerstand in einem dreigeschossigen Haus mit ausgebautem Dachgeschoss in der Innenstadt einer Großstadt festgestellt. Das Gebäude befindet sich äußerlich in einem gepflegten Zustand. Die zwei Dachgeschosswohnungen standen seit über 12 Jahren leer. Es war nicht erkennbar, weshalb die Wohnungen nicht bereits saniert und wieder vermietet wurden. Ein anderes Objekt steht seit 2011 leer und ist aktuell nicht bewohnbar. Um weiter steigende Sanierungskosten zu verhindern, sollten die Wohnungen zeitnah saniert und anschließend vermietet werden. Nun ja, die Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse in einer Landesverwaltung sind kompliziert und langwierig, da können schon mal einige Jahre ins Land gehen! Der Sanierungsbedarf soll sukzessive abgebaut werden Das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes hat sich in die Diskussion um die Leerstände bei den landeseigenen Wohnungen eingeschaltet. Es führt aus, dass der Wohnungsbestand aufgrund von Veräußerungen oder Fiskalerbschaften regelmäßig Veränderungen unterliege. Für die Leerstände seien unterschiedliche Gründe wie z. B. Mieterwechsel, Sanierungsarbeiten oder die Freihaltung zu einer Zwischennutzung ursächlich. Soweit aber die Leerstände auf unzureichende oder verzögerte Instandhaltung zurückzuführen seien, sei dies insbesondere bei der allgemeinen Wohnungssituation nicht sachgerecht. Das Ministerium werde künftig darauf achten, dass die Bauherren- und Eigentümeraufgaben verstärkt wahrgenommen würden. Im Zuge dessen sei der Sanierungsbedarf landesweit mit dem Ziel ermittelt worden, diesen sukzessive abzubauen. Alles spricht gegen eine Verstaatlichung von Wohnungen Das Bundesland wird nicht umhin können, für die Zukunft den Bestand und den Bedarf an landeseigenen Wohnungen zu analysieren und eine Bedarfsplanung und -lenkung vorzunehmen. Dazu muss ein Datenbestand aufgebaut und gepflegt werden, der eine strategische Steuerung des Wohnungsbestandes ermöglicht. Angesichts des geschilderten Befundes in dem süddeutschen Bundesland mag man sich gar nicht ausmalen, was eine Verstaatlichung von privaten Wohnungsgesellschaften, wie derzeit von starken politischen Kräften gefordert, für Folgen hätte. Ob es dann auch Demonstrationen oder sogar Volksentscheide wie dieser Tage in Berlin gegen hohe Leerstände im staatlichen Wohnungsbestand geben wird, liebe Leserinnen und Leser, fragt zweifelnd Ihr Gotthilf Steuerzahler www.krisensicherinvestieren.com Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.
16.10.2021