Menu Menu
„Campact“ und die Gemeinnützigkeit
Bei der Thüringer Landtagswahl verloren die etablierten Parteien (zu denen hier ausnahmsweise auch einmal die Grünen gezählt werden sollen) ihre Mehrheit. Doch statt sich nun in Demut vor den Wählern zu ergehen, erklärten insbesondere Vertreter von CDU und einer fast marginalisierten SPD umgehend und geradezu trotzig, mit manchen anderen Parteien erst gar nicht sprechen zu wollen. Hierzu passt in gewisser Weise auch das nachstehend geschilderte Vorkommnis. Es geht dabei, das sei deutlich gesagt, nicht um die Förderung oder Ächtung einer einzelnen Partei (hier der AfD), sondern um das dahinterstehende Prinzip: Angebliche Gemeinnützigkeit „Campact“ ist eine im Jahr 2004 gegründete Nichtregierungsorganisation (NGO) mit Sitz in Berlin. Sie bietet vor allem ein internetbasiertes Beteiligungsforum, auf dem Protest-E-Mails oder -Aufrufe gebündelt werden und dann in Form von Online-Petitionen an die entsprechenden politischen Entscheidungsträger versendet werden. Zur Finanzierung seiner Arbeit sammelt Campact fleißig Spenden, die aufgrund der angeblichen Gemeinnützigkeit dieses Vereins auch noch steuermindernd geltend gemacht werden konnten. Ehemalige Stasimitarbeiter bei Campact? So weit, so gut – oder auch so schlecht: Denn Campact fährt dabei einen extrem linken Kurs, der die bei einem als gemeinnützig anerkannten Verein eigentlich vorausgesetzte Ausgewogenheit nicht einmal ansatzweise erkennen läßt. In diesem Zusammenhang zu nennen sind u.a. eine früher enge Kooperation mit der berüchtigten „Amadeu Antonio Stiftung“ des ehemaligen Stasi-Spitzels Anetta Kahane und aktuell – wen wundert es – die Unterstützung der „Fridays for Future“-Schulschwänzerbewegung. Auch interessant: Campact: Der „Rattenfänger von Verden“ Hinzu kam im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 eine unverhohlene Opposition zur AfD, in deren Rahmen ganz offen um steuerlich geltend zu machende Spenden geworben wurde („Klicken Sie hier, um mit Ihrer Spende die AfD zu schwächen“). Dieser linke Bettel-Rundbrief wurde allerdings nicht nur in einschlägigen grün-roten Kreisen gelesen, sondern u.a. auch von der jetzigen bayrischen AfD-Vorsitzenden, der Bundestagsabgeordneten Corinna Miazga. Ihr kam dabei § 52 der Abgabenordnung in den Sinn, laut dem steuerliche Gemeinnützigkeit nur dann gegeben ist, wenn die Vereinstätigkeit „darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“. Miazga beantragte deshalb beim für Campact zuständigen Finanzamt Verden/Aller die Aufhebung der Gemeinnützigkeit. "Hunderttausende Euro" müssen zurückgegezahlt werden Vor einigen Tagen war es nun so weit: Campact verlor seinen Status als gemeinnütziger Verein und muß – nach eigener Aussage – „Hunderttausende Euro“ an rückwirkend anfallender Schenkungssteuer zahlen. Miazga hat damit der in nicht geringem Ausmaß staatsfinanzierten linken Szene einen nicht unterschätzenden Schlag zugefügt. Es bleibt die Frage, wie man an der Spitze unserer nach links gedrifteten etablierten Parteien damit umgehen wird. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte in diesem Zusammenhang bereits vieldeutig: „Wenn Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, schlechter gestellt werden als jeder x-beliebige Verein, müssen wir das Steuerrecht ändern.“ Er meinte damit: Wenn eine linke NGO, deren Aktivitäten der Bundesregierung äußerst gelegen kommen, nach Recht und Gesetz behandelt wird und dabei Nachteile erleidet, muß das Gesetz eben geändert werden. So geht es zu im „Merkel-Deutschland“ des Jahres 2019. (tb) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de 06.11.2019
Zur Wahl in der Schweiz
Die Schweiz galt über Jahrzehnte hinweg als Hort bürgerlicher Stabilität. Und dank der direkten Demokratie, bei der politisch wichtige Fragen per Volksentscheid entschieden werden, konnte der Bundesrat – die Regierung – stets anhand einer sogenannten „Zauberformel“ besetzt werden, bei der nach jeder Wahl die drei Parteien mit den höchsten Stimmenanteilen zwei und die viertstärkste Kraft noch einen Sitz erhielt. Ob diese Zauberformel nach den kürzlichen Wahlen für den Nationalrat (der in etwa dem Deutschen Bundestag entspricht) und dem Ständerat (Länderkammer) noch Bestand haben kann, bleibt allerdings abzuwarten. Greta sei Dank: Top-Ergebnisse für die Grünen Vor dem Hintergrund von „Greta & Co.“ haben nämlich die beiden grünen Parteien in der Schweiz, die Grünen und die Grünliberalen, weitaus besser abgeschnitten als jemals zuvor, während praktisch alle anderen Parteien verloren. Es ist eine politische Verschiebung zugunsten grüner Kräfte, die für die politisch stabile Schweiz als „historisch“ bezeichnet werden kann und die aus anderen Ländern – so z.B. auch Deutschland – längst bekannt ist. Ob es nun auch in der Sache selbst zu gravierenden politischen Verschiebungen kommen wird, mögen gut eingeweihte Beobachter noch nicht abschließend beurteilen. Auch interessant: Schweiz Wahl Ergebnis: SVP trotz Verluste vorn Dies hängt noch von verschiedenen Faktoren ab: Erstens bleibt das weitere Verhalten der schweizerischen FDP abzuwarten, die sich vor der Wahl auf den grünen Klimazug schwang und die dafür offenbar von etlichen ihrer bisherigen Wähler abgestraft wurde. Wird sie sich nun wieder auf ihre liberalen und bürgerlichen Wurzeln besinnen? Abzuwarten wird auch sein, inwieweit es der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gelingen kann, den zu erwartenden parlamentarischen Grünschwenk mit Volksinitiativen und Referenden an der Abstimmungsurne zu bekämpfen. Und schließlich stellt sich dann auch noch die Frage, wie lange in der Eidgenossenschaft die derzeit herrschende „Klimahysterie“ anhalten wird. Die von grüner Seite verfolgte, einseitige Bevorzugung sogenannter „erneuerbarer“ Energien würde gerade die mit grandiosen Landschaften, aber nur vergleichsweise wenig bebaubarer Fläche gekennzeichnete Schweiz stärker als manches anderes Land verändern. Nicht allein unter Tourismusgesichtspunkten könnten sich daher schon bald die ersten massiven Widerstände formieren. (tb) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de 05.11.2019
SAG: Komplette, legale Enteignung per Gesetz
Lesen Sie im Folgenden ein Kapitel aus dem Buch „Der größte Crash aller Zeiten – Wirtschaft, Politik, Gesellschaft. Wie Sie jetzt noch Ihr Geld schützen können" von Marc Friedrich und Matthias Weik. Die Veröffentlichung des folgenden Kapitels erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Das wichtigste Gesetz der letzten Jahre heißt SAG, Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, und der Name ist Programm. Dieses Gesetz ist leise und ohne große Medienpräsenz am 1.1.2015 in Kraft getreten und hat 176 schwer lesbare Paragraphen. Die Verabschiedung im Bundestag erfolgte vor annähernd leerem Plenum zu fortgeschrittener Stunde ohne Aussprache. Es entstand aus den Lehren der Finanzkrise 2008. Damals musste der Staat mit Garantien und Milliarden an Steuergeldern die Hypo Real Estate verstaatlichen, Aktionäre enteignen und die Commerzbank stützen. Mit dem SAG wäre es anders gelaufen. Man hätte die Aktien der Bank, aber auch alle Kontoguthaben teilweise entwerten oder sogar ganz auf null setzen können (nach § 89 SAG). Gehen wir mal davon aus, dass die Einlagensicherung noch funktioniert hätte (was bei einer so großen Bank schon mehr als unwahrscheinlich ist, auch die Sicherungstöpfe der Banken beinhalten lediglich 6,9 Milliarden Euro). SAG betrifft Bankkunden, die sich in Sicherheit wiegen und doch jederzeit ohne rechtliche Gegenmittel enteignet werden können. Die neue Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung kann anordnen, bei drohender Insolvenz einer systemrelevanten Bank Kundengelder einzuziehen oder in Aktien der Bank zu einem von ihr festgelegten Nennwert umzuwandeln und den Nennwert herabzusetzen – bis auf 0! Ein Widerspruchsverfahren ist ausgeschlossen. Selbst eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung. In diesem Fall gelten alle Ansprüche des Aktionärs als »erfüllt«, und zwar für immer (§ 99 Abs. 1 – 3 SAG). Selbst wenn die Bank sich wieder erholt, gibt es kein Zurück. Interessanterweise wurde in § 5 SAG festgehalten, dass alle Funktionsträger über das nach dem SAG ablaufende Verfahren Stillschweigen zu wahren haben. Deswegen hören Sie auch nichts von dem Gesetz. Fragen Sie doch mal Ihren Vermögensverwalter, Banker oder Makler. Selbst wir müssten wahrscheinlich schweigen. Dies bedeutet aber auch, dass gemäß § 5 SAG alle Verfahrensbeteiligten per Gesetz zum Stillschweigen angehalten sind, selbst wenn sie die Systemgefährdung einer systemrelevanten Bank vermuten. Wie 2008 bei Lehman Brothers – diese Bank hatte bis zuletzt trotz Milliardenverlusten ein Top Rating.  Wer muss im Ernstfall haften?  1. Alle Privatkunden und Firmenkunden, die Einlagen ab 100.000 Euro bei einer »systemrelevanten« Bank führen, werden im Extremfall zur Kasse gebeten. Betroffen sind Sparbuch, Giroguthaben, Fest- und Tagesgeld, Sparverträge (auch vermögenswirksame Leistungen), Namensschuldverschreibungen und vorübergehend geparkte Liquidität auf dem Wertpapierdepot.  2. Die Aktionäre der systemrelevanten Bank. EDIS – Europäische Einlagensicherung Die Einführung der Europäischen Einlagensicherung (EDIS) wird von Teilen der Politik forciert. Dies bedeutet, dass deutsche Banken und somit deutsche Sparer für teilweise vollkommen marode Institute in Südeuropa haften müssen. Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen laufen berechtigterweise Sturm, denn sie wissen, was ihnen und uns dann blühen wird.  Jetzt soll es an das Geld der deutschen Sparer gehen. Die EZB plant, den größten Jackpot in der Eurozone anzubohren: den deutschen Sparer und die deutschen Geldinstitute, allen voran Volksbanken und Sparkassen.  Hinter der Abkürzung EDIS verbirgt sich ein Einlagensicherungssystem für die gesamte Eurozone, das die nationalen Einlagensicherungssysteme ablösen soll. Einlagensicherungssysteme werden mit den Beiträgen von Banken finanziert. Sie garantieren im Fall einer Insolvenz einer Bank die Einlagen der Kunden und sollen einen Banken-Run (Schaltersturm) verhindern. Die EZB plant also ein System einzurichten, das EU-weit bei einer Bankenkrise das Geld der Sparer schützt. Was geschieht jedoch, wenn die Mittel erschöpft sind?  Ferner ist zu beachten, dass bis 2024 nationale Bankenverbände in der Eurozone ihre Fonds zur Einlagensicherung füllen müssen. Doch von den verlangten Werten sind die meisten Länder weit entfernt – auch die größte Volkswirtschaft Deutschland. Dabei ist seit 2014 europaweit gesetzlich vorgeschrieben, dass Banken alle Spareinlagen ihrer Kunden bis 100.000 Euro zu 0,8 Prozent durch eigene Mittel absichern müssen. Selbst die Töpfe, mit denen sich in Deutschland Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken innerhalb ihrer jeweiligen Verbünde in Krisenzeiten gegenseitig helfen, waren lediglich mit durchschnittlich 0,4 Prozent der gesicherten Einlagen gefüllt. Damit befindet sich Deutschland auf Platz 11 der 19 Eurostaaten. Es ist zu befürchten, dass dann die Steuerzahler für die Banken Europas haften müssen, da zahlreiche Banken in Europa bekanntlich aufgrund ihrer Größe noch immer systemrelevant sind. Dementsprechend stellt sich die Frage, wer tatsächlich geschützt werden soll und wer schlussendlich die Zeche bezahlen wird.  In der Bundesregierung und bei deutschen Banken stößt EDIS auf große Skepsis. Warum? Es ist davon auszugehen, dass deutsche Geldhäuser in Haftung genommen werden, wenn Institute in anderen Mitgliedsländern in Schieflage geraten oder besser gesagt kurz vor der Pleite stehen. Bei Lichte betrachtet haben heute bereits zahlreiche Banken in Südeuropa enorme Probleme und stehen de facto kurz vor der Insolvenz. Ohne die massive Intervention der EZB in Form von Anleiheaufkäufen durch das Aufkaufprogramm PSPP wäre bei ebendiesen Banken in Südeuropa bereits längst das Licht ausgegangen. Blanker Unfug und nicht realisierbar  Gegenwärtig sind laut EU-Regeln alle Bankguthaben bis zu 100.000 Euro gesetzlich garantiert. Sollte es zu einem Kollaps einer großen Bank in Europa kommen, wird man zügig feststellen, dass dies blanker Unfug und nicht realisierbar ist. Dementsprechend regt sich Widerstand. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken warnt davor, dass Haftung und Risiko bei einer Zentralisierung des Sparerschutzes weit auseinanderfielen. In Europa haben sich mittlerweile marode Kredite von fast 1 Billion Euro angesammelt. Helmut Schleweis vom Sparkassenverband DSGV bezeichnet EDIS sogar als einen »systematischen Griff in unsere Kassen« – zulasten der deutschen Sparer.  Das Risiko massiver Bankenkrisen in Südeuropa bleibt weiter bestehen. In dem hohen Bestand an Problemdarlehen sieht auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann ein gewichtiges Argument gegen die Einführung von EDIS. Wie gewichtig sein Wort bei der EZB ist, wird sich zeigen.  Als Mario Draghi im September 2012 den Gläubigerstatus der EZB abschaffte, wurde Jens Weidmann mit 16 zu 1 Stimmen überstimmt. Seither haftet nicht mehr die EZB mit ihrem lächerlichen Stammkapital von knapp 11 Milliarden Euro, sondern es haften 342 Millionen Europäer für eine Notenbankpolitik, die über Zinsen an der Nullgrenze zu einer erheblichen Umverteilung von Kreditgebern zu -nehmern und von Sparern zu Schuldnern führt.  Die Länder der Eurozone haften mittlerweile gemeinschaftlich für die Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank. Hinzu kommen die Anleihen der nationalen Notenbanken. Verluste nationaler Notenbanken können laut Artikel 32.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) auf das gesamte Eurosystem umgelegt werden.  Für die Länder Südeuropas wäre es zweifellos vorteilhaft, wenn ihre nationalen Einlagensicherungssysteme in Zukunft mit denen der stabileren nordeuropäischen Euro-Länder im Rahmen von EDIS zwangsfusioniert würden. Somit würden ihnen wesentlich mehr Mittel für die Sicherung der Einlagen ihrer Banken zur Verfügung stehen. Anreiz zur Nichtvorsorge Aufgrund der unterschiedlichen Stabilität der Bankensysteme würde EDIS auf eine massive Umverteilung innerhalb der Eurozone hinauslaufen: Die stabileren Bankensysteme Nordeuropas müssten für die schwächeren Südeuropas zahlen. Vermutlich würde dies Anteilseigner, aber auch Bankkunden treffen. Obendrein würde EDIS Fehlanreize nach sich ziehen. Kunden würden sich voraussichtlich Banken mit riskanteren Geschäftsmodellen aussuchen, die höhere Zinsen abwerfen, da diese durch EDIS abgesichert sind.  Ferner ist fraglich, ob mit EDIS tatsächlich insbesondere in Südeuropa eine starke Bankenregulierung stattfinden wird. Wir bezweifeln das. Mit EDIS lohnt sich die Vorsorge über die freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Sparkassen, Volksbanken und privaten Banken nicht mehr. Dies bedeutet, eine Bank, die zusätzlich aus Eigeninitiative vorsorgt, ist die Gelackmeierte. Denn solche Banken müssen zuerst diese Mittel verbrauchen, während diejenigen Banken, die selbst nicht vorsorgen, sofort auf die Mittel von EDIS zugreifen können. Die Konsequenz ist, dass ohne die freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Banken alle Einlagen über 100.000 Euro nicht mehr geschützt sind.  Laut einer Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) könnte die EU-Einlagensicherung die Gefahren in der Eurozone durch faule Bankkredite nur schwer auffangen. Weiterhin bestehen signifikante Risiken in den Bilanzen systemrelevanter Geldhäuser des Währungsraumes.  Seltsamerweise unterstützen CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP EDIS im Europaparlament. Wir stellen uns die Frage: Wen und welche Interessen vertreten diese Parteien in Brüssel? Die des deutschen Sparers können es unserer Ansicht nach keinesfalls sein. EDIS wird nicht zur Gesundung Europas beitragen, sondern lediglich das Scheitern auf Kosten der Bürger hinauszögern.  Wir gehen davon aus, dass EDIS kommen wird, auch wenn Frau Merkel aktuell noch dagegen ist. Eines sollte aber jedem Leser klar sein: Wenn die europäische Einlagensicherung implementiert wird, ist absolute Gefahr im Verzug und unserer Ansicht nach kann man dann die Uhr danach stellen, bis die erste südeuropäische Bank kippt und gerettet werden muss. Spätestens dann sollte man sich überlegen, wie viel Geld man auf dem Konto noch liegen lassen will. "Der größte Crash aller Zeiten Wirtschaft, Politik, Gesellschaft – Wie Sie jetzt noch Ihr Geld schützen können" Gebunden Gebundene Ausgabe: 400 Seiten Verlag: Eichborn; Auflage: 1. Aufl. 2019 (31. Oktober 2019) Sprache: Deutsch ISBN-10: 3847906690 ISBN-13: 978-3847906698 20,00 € inkl. MwSt.  Hörbuch Audio CD Verlag: Lübbe Audio; Auflage: 1. Aufl. 2019 (31. Oktober 2019) Sprache: Deutsch ISBN-10: 378578046X ISBN-13: 978-3785780466 20,00 € inkl. MwSt.  Über die Autoren – www.friedrich-weik.de Matthias Weik und Marc Friedrich sind Ökonomen, vierfache Bestsellerautoren und Gründer der Honorarberatung FRIEDRICH&WEIK VERMÖGENSSICHERUNG für Privatpersonen und Unternehmen, sowie Initiatoren des täglich handelbaren offenen Sachwertfonds, dem Friedrich & Weik Wertefonds. Gemeinsam schrieben sie die Bestseller "Der größte Raubzug der Geschichte" (erfolgreichstes Wirtschaftsbuch 2013); "Der Crash ist die Lösung" (erfolgreichstes Wirtschaftsbuch 2014); "Kapitalfehler" und "Sonst knallt's!". Am 31.10.2019 ist ihr ihr fünftes Buch „Der größte Crash aller Zeiten“ erschienen. Es ist jetzt bestellbar. 03.11.2019