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Allzweckwaffe gegen kritische Bürger
Gibt es schlimmere Taten als z.B. den sexuellen Mißbrauch von Kindern oder wenn Rentner wegen ein paar Euro in ihrer eigenen Wohnung erschlagen werden? Für die meisten Berufspolitiker der gegenwärtig regierenden GroKo scheint dies so zu sein – ihnen mißfällt seit Jahren, daß es (auf den Punkt gebracht) dank Internet und sozialer Medien direkte Kontakte mit der Bevölkerung und unter ihr selbst gibt, die sie nach ihrer Auffassung nicht mehr hinreichend kontrollieren und steuern können. Sie streben deshalb immer neue Einschränkungen dieser basisdemokratischen Teilhabe an, man will letztlich kontrollieren und zensieren. Hate Speech und die Strafgesetze Um dies zu begründen und durchzusetzen, sprechen die dies vorantreibenden Politiker seit Monaten bevorzugt über angeblich überbordende „Hate Speech“ und andere sprachliche Gemeinheiten, die sie zu ertragen hätten. (Zur Klarstellung: Manche dieser sprachlichen Verwirrungen gehören sich wirklich nicht. Ob sie deshalb aber gleich zu einer Gefahr für unsere Gesellschaft werden, das dürfte fraglich bleiben.) Zweifellos endet der politische Diskurs stets dort, wo Strafgesetze greifen. Und davon gibt es im deutschen Strafgesetzbuch bereits genügend. Man denke nur an die Paragraphen 185 (Beleidigung), 186 (Üble Nachrede), 187 (Verleumdung) sowie die Paragraphen 188, 189, 130, 131, 140, 153, 164 und 166. Wenn in Deutschland ein rechtlicher Bereich als „vollkommen reguliert“ anzusehen ist, meinen deshalb viele Juristen, dann dieser, zu dem auch die sogenannten „Meinungsstraftaten“ zählen. Nur leider wird bekanntlich längst nicht mehr – und oft wahrscheinlich sehr bewußt – zwischen der rechtlich natürlich legitimen Äußerung einer „rechten“ Meinung und gegebenenfalls strafbewehrten rechtsextremen Meinungsäußerungen unterschieden. Staatliche Strafverfolgung Der interessierte und oft ratlose Bürger fragt sich deshalb längst, ab welcher Definition nun mit einer staatlichen Strafverfolgung zu rechnen sei. Bereits beim Gebrauch von Begriffen wie „Grenzöffnung“ oder „Bevölkerungsaustausch“ oder doch erst ab „Volksverräterin Merkel“ und dergleichen? Unter manchen kritischen Rechtsexperten macht deshalb längst der schlimme Verdacht einer „Gesinnungsjustiz“ die Runde. Unklar gehaltene Rechtslage Es ist, mutmaßen nicht wenige unter ihnen, eine bewußt unklar gehaltene Rechtslage, die kritische Bürger verunsichern soll. Der eigentliche Souverän soll auf diese Weise offenbar zur absoluten Regierungskonformität umerzogen werden! Zudem fragt sich mancher redliche Bürger, wie es sich in diesem Zusammenhang denn wohl mit islamistischer Hetze gegen Ungläubige, Frauen, Juden und Christen verhält? Im Gegensatz zu „rechter“ Hetze gab es hierzu in jüngerer Zeit noch keinen besorgten Beitrag eines Politikers. Und genauso verhält es sich beim linksextremen Hass gegen politisch Andersdenkende und den daraus resultierenden Gewaltandrohungen. Erinnert sei hier nur an die kürzlichen Tötungsphantasien einer Teilnehmerin an der kürzlichen Strate giekonferenz der Linkspartei, auf der sie darüber fabulierte, nach der linken Machtergreifung erst einmal ein Prozent der „Reichen“ im Land zu erschießen. „Offizielle“ Empörung darüber gab es nicht – weder im Netz noch bei Politikern und auch nicht bei der Bundeskanzlerin! Regierungskritisch vor echter Kriminalität? Anstatt die Bürger vor Kriminalität zu schützen, zwingt die Politik die Ermittlungsbehörden zunehmend, beispielsweise gegen Bürger vorzugehen, die sich angesichts der tatsächlichen Verbrechenslawine im Zuge der unkontrollierten Grenzöffnung vor einigen Jahren im Ton vergriffen haben. Anstatt Vergewaltiger und kriminell gewordene Asylbewerber konsequent abzuurteilen, müssen immer mehr Richter damit rechnen, zukünftig auf regierungskritische Bürger angesetzt zu werden, die sich im Eifer vielleicht zu weit aus dem Fenster gelehnt haben. Und dies in einer Zeit, in der wegen einer ohnehin überlasteten Justiz manche Verbrecher wieder aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen. Gleichwohl ist mit dem Inkrafttreten neuer „Meinungsäußerungsgesetze“ zu rechnen. Die Entscheidung darüber, wo die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung (die auch „bissig“ sein darf, das sollte man nicht vergessen) und strafbaren Formulierungen liegt, verlagern die Berliner Machthaber damit ein Stück weit weg von den Gerichten hin zu ihrer eigenen Anschauung. Der dabei zweifelsohne erkennbare Einfluß teilweise extrem linker Organisationen (wie z.B. das erkennbar sehr weit links angesiedelte „Recherchezentrum Correctiv“) sollte zur Sorge Anlaß geben. (tb) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de 18.03.2020