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Legalistische Islamisten: Gewaltlos, aber dennoch gefährlich
Aus einer „Kleinen Anfrage“ der FDP-Bundestagsfraktion ging kürzlich eine eindeutige Warnung der deutschen Sicherheitsbehörden vor der Gefahr hervor, die auch von den gewaltfrei in Deutschland agierenden islamistischen Organisationen ausgeht. 13.000 legalistische Islamisten Um sie ganz klar von gewaltorientierten Strukturen abzugrenzen, spricht man in Verfassungsschutzkreisen hier von „legalistischen Islamisten“. An erster Stelle wird dabei der auf europäischem Boden agierende Vertreter der Muslimbruderschaft genannt. Die deutschen Verfassungsschützer schätzen die Zahl der in Deutschland lebenden Muslime mit Extremismuspotential insgesamt auf rund 28.000 Personen, wovon knapp die Hälfte (13.000) dem legalistischen Islamismus zuzurechnen seien. Islamisches Recht der Scharia gilt als Richtschnur Laut dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz lehnen es „die meisten Islamisten in Deutschland . . . ab, Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele anzuwenden. Nicht-gewaltorientierte, sogenannte legalistische islamistische Gruppen verfolgen ihre extremistischen Ziele mit politischen Mitteln innerhalb der bestehenden Rechtsordnung. Sie bestehen auf einer strengen Lesart des Korans, der unabhängig von Zeit und Ort für alle Menschen gültig sei. Richtschnur sind dabei die Weisungen, die im islamischen Recht der Scharia enthalten sind.“ Lobbyarbeit durch legalistische Islamisten Und weiter heißt es: „Durch Lobbyarbeit versuchen legalistische Islamisten, Einfluß auf Politik und Gesellschaft zu nehmen. Dabei verfolgen sie eine Doppelstrategie: Während sie sich nach außen offen, tolerant und dialogbereit geben, bestehen innerhalb der Organisationen weiterhin antidemokratische und totalitäre Tendenzen. Ziel legalistischer Islamisten ist es, zunächst Teilbereiche der Gesellschaft zu islamisieren. Langfristig streben sie die Umformung des demokratischen Rechtsstaats in einen islamischen Staat an . . .“ Tatsächliche Absichten kaum zu erkennen Ein Verfassungsschutzbeamter sagte gegenüber der Zeitung „Die Welt“: „Außenstehenden ist es kaum möglich, die tatsächlichen Absichten legalistischer islamistischer Gruppierungen zu erkennen.“ Die vom Bayerischen Rundfunk betriebene Nachrichten-App „BR24“ konnte dazu mit einem Beispiel aufwarten: Die in den 1990er Jahren in der Türkei gegründete Furkan-Gesellschaft errichtete in den vergangenen Jahren in vielen deutschen Städten Ableger. Wenn ihr Sprecher Cenk Göncü immer wieder beteuert, daß seine Organisation keine Gewalt ausübe, darf doch nicht vergessen werden, daß sich auch nach Göncüs Auffassung der Islam und der den deutschen Staat prägende Säkularismus angeblich nicht vereinbaren lassen. Letztendlich nutzen legalistische Islamisten auch die sozialen Medien, worauf wiederum die unionsnahe Konrad- Adenauer-Stiftung hinwies: „Mit großer Sorge beobachten Verfassungsschützer auch Bewegungen, die im Internet unterwegs sind und dort großflächige Kampagnen starten. So ist die im Rhein-Main-Gebiet ansässige, Realität Islam’ laut Verfassungsschutz demokratiefeindlich. Im Schatten der Berichterstattung über salafistische und jihadistische Islamisten dürfen legalistische Islamisten nicht außer Betracht gelassen werden.“ (tb) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de
Verfassungsrichterin Barbara Borchardt: Sie tut es, weil sie es kann
In Mecklenburg-Vorpommern ist die noch relativ neue Verfassungsrichterin Barbara Borchardt zugleich Gründungsmitglied einer als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation. Borchardt war von der Partei „Die Linke“ nominiert worden und wurde Mitte Mai 2020 von einer breiten Landtagsmehrheit – also auch mit Stimmen von SPD und CDU – in das hohe Amt gewählt. Borchardt war in der SED und Gründerin der AKL Für den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, ist dies nur schwer zu ertragen. Denn Organisationen wie die von Borchardt mitgegründete „Antikapitalistische Linke“ (AKL) richten sich nicht nur pauschal gegen die bestehende Wirtschaftsordnung, wie Haldenwang dem Parlamentarischen Kontrollgremium im Deutschen Bundestag sagte, sondern sie stellen auch einzelne Grundrechte in Frage. Für die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern mit der Wahl Borchardts einen Damm gebrochen: „Frau Borchardt ist nicht irgendwer. Sie war früher in der SED und ist innerhalb der Partei ‚Die Linke‘ auch Mitglied der AKL, der Antikapitalistischen Linken, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz dem Linksextremismus zugeordnet wird, weil sie einen grundsätzlichen Systemwechsel sowie die Überwindung der bestehenden, kapitalistischen Gesellschaftsordnung durch Enteignung fordert. Das heißt für Deutschland: Abschaffung der Sozialen Marktwirtschaft“, die „in unserem Grundgesetz praktisch festgeschrieben ist“. Steht Borchardt für die demokratische Grundordnung? Nach dem Deutschen Richtergesetz dürfen nur Personen in ein Richteramt berufen werden, die die Gewähr dafür bieten, daß sie „jederzeit für die demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten werden. Hierzu selbst der Spiegel-Journalist Nikolaus Blome: „Eine Verfassungsrichterin der Linken verhöhnt die Mauer-Toten und ist stolz darauf. Sie tut es, weil sie es kann: Am linken Rand der Politik darf man sich mitunter mächtig mehr erlauben als am rechten.“ (tb) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de