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„Kampf gegen Rechts“ und das Grundgesetz
In Zeiten ohnehin finanzieller Not schnüren allen voran Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Familienministerin Franziska Giffey (SPD) für den angeblichen „Kampf gegen Rechts“ ein weiteres Maßnahmenpaket in Höhe von einer Milliarde Euro, das auf vier Jahre verteilt ausgegeben werden soll. Rechtsextremismus hat in Deutschland keinen Platz Dieses Paket und die überaus freudigen Reaktionen links-radikaler Politiker bestärken Merkel und natürlich auch Außenminister Heiko Maas (SPD) in ihrer Auffassung, daß „Rechtsextremismus“ – oder besser gesagt das, was sie als solchen definieren – in unserem Land „keinen Platz“ habe. Es ist eine Formulierung, die in fataler Weise an dunkle Zeiten der deutschen Geschichte oder auch aktuelle Diktaturen erinnert, wo gegenüber inneren politischen Feinden gerne angedeutet wurde und wird, daß es für sie keinen Platz mehr gebe, bevor sie bestenfalls ausgewiesen oder im schlimmsten Fall weggesperrt oder gar getötet werden. Dies vorzuhaben, kann und darf man den gegenwärtig Verantwortlichen natürlich nicht unterstellen. Doch der vorstehende Verweis auf den im Extremfall dahinterstehenden Ungeist muß erlaubt bleiben. Geradezu notwendig erscheint dagegen ein weiterer Verweis auf die Regelungen des Grundgesetzes, die den von Merkel & Co. betriebenen Feldzug „gegen Rechts“ eventuell verfassungswidrig erscheinen lassen. Es ist dem deutschen Staat nämlich aus gutem Grund untersagt, in den Wettbewerb der Parteien einzugreifen, solange dabei Recht und Gesetz nicht verletzt werden. Erst wenn sich z.B. eine Partei gegen das Grundgesetz aussprechen sollte, darf und muß eingegriffen werden. Dann darf der Staat Position beziehen gegen diese Partei und für das Grundgesetz. Hält sich der Staat an das Neutralitätsgebot? Es liegt auf der Hand, daß dieses staatliche Neutralitätsgebot nicht nur für Parteien gelten kann, sondern auch für politische Richtungen an sich. Es ist dem Staat mithin untersagt, für oder gegen „Rechts“ oder „Links“ zu agieren, sofern nicht z.B. der Schutz des Grundgesetzes und unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung dies erfordern sollten. Denn mit „Rechts“ oder „Links“ werden zunächst einmal nur politische Richtungen ganz allgemein beschrieben. Linkspartei, Grüne und große Teile der SPD sind dabei links einzuordnen, die AfD, aber wohl auch Teile der Union und der FDP dagegen rechts. Ganz abgesehen von vielen Politikern aus praktisch allen (!) Parteien, die sich selbst lieber der politischen Mitte zuordnen . . . „Kampf gegen Rechts“ mit Steuermitteln Wenn nun mit Steuergeldern im Milliardenumfang zum „Kampf gegen Rechts“ geblasen wird, richtet sich dieser ganz automatisch auch gegen Teile der Union, der FDP und der AfD, die keiner extremistischen Haltung zu bezichtigen sind. Aus nicht zuletzt diesem Grund wird für das andere Ende des politischen Spektrums auch stets und sorgfältig zwischen „links“ und „linksextrem“ unterschieden. Merkel, Giffey und Maas (um nur wenige zu nennen) ficht dies aber nicht an. Sie wollen ausdrücklich einen „Kampf gegen Rechts“ führen, womit sie in letzter Konsequenz mutmaßlich gegen das Grundgesetz verstoßen. Wann findet eine der so bekämpften Gruppierungen den Mut, hiergegen vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen? (tb) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de
Corona-Maßnahmen: Bleiben wir wachsam!
Geht es um unser Leben mit – oder besser gesagt: unter – den Anti-Coronamaßnahmen, wird oft von einer „neuen Realität“ gesprochen, von der niemand sagen kann, wie lange diese anhalten wird. Weil die Aussagen über die Gefährlichkeit dieses Virus‘ weit auseinandergehen und in vielen Fällen – gelinde gesagt – von den jeweils dahinter stehenden Interessen beeinflußt sein könnten, empfiehlt sich für jeden persönlich das richtige Maß an Vorsicht genauso wie man sich von übertriebener Panik freimachen sollte. Angst ist und bleibt schließlich immer ein sehr schlechter Ratgeber! Das Grundgesetz gilt auch unter Corona Gleichwohl muß der auch an dieser Stelle bereits getätigte Hinweis erlaubt bleiben, daß die Regelungen unseres Grundgesetzes auch „unter Corona“ beachtet werden sollten. Und daran hapert es nach wie vor in nur schwer hinnehmbarer Art und Weise. Ein aus der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder gebildetes Gremium greift nun schon seit Wochen tief in unser tägliches Leben ein, obwohl es keinerlei demokratische Legitimation aufweist. Die vom Volk gewählten Parlamente wurden und werden hier in den meisten Fällen erst gar nicht gefragt. Sie bekommen höchstens Gelegenheit, das vorher hinter verschlossenen Türen Beschlossene nachträglich abzunicken. Und als ob sie von dieser Machtfülle betrunken wären, befleißigen sich Kanzlerin und Ministerpräsidenten hier zuweilen einer Wortwahl, die eigentlich in einer Diktatur zu erwarten wären. Es ist die Rede vom „Anziehen der Zügel“, man ist „ungeduldig und genervt“, kritisiert „Diskussionsorgien“ und droht gerne mit noch „strengeren“ Maßnahmen, wenn die Bürger nicht hinreichend „spuren“ sollten. Haben „Merkel & Co.“ vielleicht vergessen, daß sie nicht das Volk beherrschen, sondern dessen höchste Diener sind? Fehlt es für eine Ausgangssperre Merkel noch an Mut? Für das Erlassen einer Ausgangssperre fehlt es „Merkel & Co.“ derzeit Gott sei gelobt noch an Mut. Doch man empfiehlt dringend, auf „unnütze“ Reisen zu verzichten und wem dies nicht reicht, dem sei noch mit einer „Schleierfahndung“ gedroht. Dabei dürfen Autos und Personen auf der Straße auch ohne Vorliegen jedes Verdachtsmoments kontrolliert werden. Es ist ein Fahndungsinstrument, das zur Bekämpfung des Terrorismus und der Schwerkriminalität entwickelt wurde und das nun gegen rechtschaffene Bürger eingesetzt wird. So weit ist es also schon gekommen. Unverletzlichkeit der Wohnung – Fragwürdige Gedankenspiele Und manchen Politikern geht dies alles noch lange nicht weit genug, sie zeigen jetzt ihr wahres Gesicht. Da ist z.B. der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach zu nennen, der in einem offenbar unbedachten Moment allen Ernstes forderte, zur Unterbindung unbotmäßiger privater Feiern die Unverletzlichkeit der Wohnung – eines unserer höchsten Rechtsgüter – in Frage zu stellen. Es ist schon schlimm, wenn ein angeblicher „Spitzen“-Politiker wie Lauterbach derartig fragwürdige Gedankenspiele hegt. Noch schlimmer war jedoch das weitgehende Ausbleiben eines öffentlichen Aufschreis und daß er trotz dieser grundgesetzwidrigen Aussage wohl auch weiterhin nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Wäre Lauterbach kein „Linker“, fragt man sich ernst und besorgt, wie würde dann wohl mit ihm umgegangen? Kubicki: „Ich halte die aktuellen Beschlüsse in Teilen für rechtswidrig." Immerhin hat mit dem Juristen Wolfgang Kubicki (FDP) ein Bundestagsvizepräsident den Ernst der Lage erkannt: „Ich halte die aktuellen Beschlüsse in Teilen für rechtswidrig. Wenn die Runde der Regierungschefs Maßnahmen verabredet, die bereits mehrfach von Gerichten aufgehoben wurden, wie das Beherbergungsverbot, dann ignorieren die Beteiligten bewußt die Gewaltenteilung. Ich rufe alle Betroffenen auf, rechtliche Mittel gegen diese Maßnahmen einzulegen.“ Die vorstehenden Zeilen, um das noch einmal klar und deutlich herauszustellen, richten sich nicht grundsätzlich gegen jede „Corona-Vorsorge“. Doch sie beleuchten kritisch die Art und Weise, in der die uns allen auferlegten Maßnahmen beschlossen wurden. Wir sollten wachsam bleiben! (tb) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de
Marcel Luthe kritisiert Corona-Verordnungen: „Der Berliner Senat kann nicht erklären was er tut“
Ex-FDP-Abgeordnete Marcel Luthe hatte beim Berliner Abgeordnetenhaus den „Sinn und Zweck der sogenannten ‚Corona‘-Verordnungen“ hinterfragt. Mit der Antwort war er jedoch nicht zufrieden. Politik reagiert kopflos "Solchen Antworten, die sämtlich Nichtantworten sind, halte ich für das vollkommen falsche Signal", erklärt der Politiker. "Genau das führt zu einer gesellschaftlichen Spaltung, weil es den Eindruck erweckt, dass diese Leute nicht erklären können, was sie tun, und dass sie dementsprechend vollkommen kopflos agieren." Wenn sie wüssten, was sie tun, sei es einfach das zu erklären, und auch schon bei der ersten Anfrage konkret zu beantworten. Aber genau das hat der Senat unterlassen und damit ein gesellschaftliches Klima des Misstrauens geschaffen, sagt er weiter. Senat missachtet das Parlament Der Senat müsse den Politikern erklären – weil diese den Souverän vertreten – weshalb er eine Maßnahme für richtig erachtet. Pauschale Nichtantworten, wie beispielsweise – 'kommt darauf an, wie das Wetter wird' – seien keine und stellten eine Missachtung des Parlaments dar, so Luthe. Ich glaube, dass der Senat im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verkennt, wer Koch und wer Kellner ist in einer Demokratie."