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„Kampf gegen Rechts“ und das Grundgesetz
In Zeiten ohnehin finanzieller Not schnüren allen voran Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Familienministerin Franziska Giffey (SPD) für den angeblichen „Kampf gegen Rechts“ ein weiteres Maßnahmenpaket in Höhe von einer Milliarde Euro, das auf vier Jahre verteilt ausgegeben werden soll. Rechtsextremismus hat in Deutschland keinen Platz Dieses Paket und die überaus freudigen Reaktionen links-radikaler Politiker bestärken Merkel und natürlich auch Außenminister Heiko Maas (SPD) in ihrer Auffassung, daß „Rechtsextremismus“ – oder besser gesagt das, was sie als solchen definieren – in unserem Land „keinen Platz“ habe. Es ist eine Formulierung, die in fataler Weise an dunkle Zeiten der deutschen Geschichte oder auch aktuelle Diktaturen erinnert, wo gegenüber inneren politischen Feinden gerne angedeutet wurde und wird, daß es für sie keinen Platz mehr gebe, bevor sie bestenfalls ausgewiesen oder im schlimmsten Fall weggesperrt oder gar getötet werden. Dies vorzuhaben, kann und darf man den gegenwärtig Verantwortlichen natürlich nicht unterstellen. Doch der vorstehende Verweis auf den im Extremfall dahinterstehenden Ungeist muß erlaubt bleiben. Geradezu notwendig erscheint dagegen ein weiterer Verweis auf die Regelungen des Grundgesetzes, die den von Merkel & Co. betriebenen Feldzug „gegen Rechts“ eventuell verfassungswidrig erscheinen lassen. Es ist dem deutschen Staat nämlich aus gutem Grund untersagt, in den Wettbewerb der Parteien einzugreifen, solange dabei Recht und Gesetz nicht verletzt werden. Erst wenn sich z.B. eine Partei gegen das Grundgesetz aussprechen sollte, darf und muß eingegriffen werden. Dann darf der Staat Position beziehen gegen diese Partei und für das Grundgesetz. Hält sich der Staat an das Neutralitätsgebot? Es liegt auf der Hand, daß dieses staatliche Neutralitätsgebot nicht nur für Parteien gelten kann, sondern auch für politische Richtungen an sich. Es ist dem Staat mithin untersagt, für oder gegen „Rechts“ oder „Links“ zu agieren, sofern nicht z.B. der Schutz des Grundgesetzes und unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung dies erfordern sollten. Denn mit „Rechts“ oder „Links“ werden zunächst einmal nur politische Richtungen ganz allgemein beschrieben. Linkspartei, Grüne und große Teile der SPD sind dabei links einzuordnen, die AfD, aber wohl auch Teile der Union und der FDP dagegen rechts. Ganz abgesehen von vielen Politikern aus praktisch allen (!) Parteien, die sich selbst lieber der politischen Mitte zuordnen . . . „Kampf gegen Rechts“ mit Steuermitteln Wenn nun mit Steuergeldern im Milliardenumfang zum „Kampf gegen Rechts“ geblasen wird, richtet sich dieser ganz automatisch auch gegen Teile der Union, der FDP und der AfD, die keiner extremistischen Haltung zu bezichtigen sind. Aus nicht zuletzt diesem Grund wird für das andere Ende des politischen Spektrums auch stets und sorgfältig zwischen „links“ und „linksextrem“ unterschieden. Merkel, Giffey und Maas (um nur wenige zu nennen) ficht dies aber nicht an. Sie wollen ausdrücklich einen „Kampf gegen Rechts“ führen, womit sie in letzter Konsequenz mutmaßlich gegen das Grundgesetz verstoßen. Wann findet eine der so bekämpften Gruppierungen den Mut, hiergegen vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen? (tb) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de
14.12.2020