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CO2-Steuer auf Flugreisen? Gibt es längst, heisst nur anders!
Das Klimakabinett der GroKo konnte sich bisher nicht auf konkrete Entscheidungen bzw. Maßnahmen, was die Einführung eine CO2-Steuer angeht, einigen. Auch die CO2-"Bepreisung" von Flugreisen, wie sie Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) vorschlägt, ist bisher noch längst nicht in trockenen Tüchern. Bis zum 20. September soll aber ein komplettes Maßnahmenpaket in Sachen Klimaschutz verabschiedet werden. Was genau die Bundesregierung präsentieren wird, ist allerdings noch völlig offen. Dass aber in diese Richtung etwas passieren wird, ergibt sich schon aus der monatelangen Debatte um dieses Thema. CO2-Steuer auf Flugreisen: Frankreich als Vorbild Frankreich hat ja bereits angekündigt ab dem Jahr 2020 eine CO2-Steuer auf Flugtickets einzuführen. Bis zu 18 EUR sollen dann pro Ticket (diverse Ausnahmen für Korsika u.a.) erhoben, wenn Flüge von Frankreich aus starten. Die neue Steuer würde dann auch deutsche Fluggesellschaften wie die Lufthansa, Germanwings oder TUIfly treffen. Vor diesem Hintergrund kann Deutschland gar nicht anders, als gleichzuziehen. Immerhin ist Deutschland ja Musterschüler in Sachen Klimaschutz …Doch statt immer neue Regularien zu erfinden und einzuführen, könnte es sich lohnen zunächst den "Bestand" zu prüfen. Auch interessant: Umfrage: Jeder Zweite für CO2-Steuer Deutsche Luftverkehrsabgabe seit 2011 Was in der aktuellen Debatte rund um die CO2-Steuer und besonders in Bezug Flugreisen völlig vergessen oder unterschlagen wird: Es gibt bereits eine Besteuerung auf Flugreisen: Die Luftverkehrsteuer bzw. die Luftverkehrsabgabe. Am 1. Januar 2011 trat diese auf Grundlage des Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) vom 9. Dezember 2010 diese Regelung in Kraft. Damals, zwei Jahre nach der Finanz- und Wirtschaftskrise, ging es vordergründig darum weitere Einnahmen für den geschundenen Staatshaushalt zu erzielen. Dennoch erhoffte sich der Gesetzgeber damit auch die steuerliche Bevorzugung des Luftverkehrs zu reduzieren. Nebenbei sollten aber damals schon "Anreize für umweltgerechtes Verhalten" gesetzt werden.  Auch interessant: Prof. Dr. Volker Quaschning: Klimaschutz in der Sackgasse Luftverkehrsabgabe mit gegenteiligem Effekt 2018 spülte die Luftverkehrsabgabe 1,193 Milliarden Euro in die Kassen des Bundeshaushaltes. Bezogen auf die 95,7 Millionen Flugpassagiere, ergibt sich damit  eine Abgabe pro Flug und Passagier von 12,47 EUR. In Anbetracht der seit Jahren kontinuierlich steigenden Fluggastzahlen (2011: 74,6 Millionen Flugpassagiere), hat diese Abgabe in dieser Form keinen Einfluss auf das Flugverhalten. 12,47 EUR ist auch eine Summe, die dem durchschnittlichen deutschen Flugreisenden nicht großartig belastet. Nicht die Umwelt oder das Klima profitiert also von der Luftverkehrsabgabe, sondern einzig und allein der Staat. Auch interessant: Klimawandel auch in der deutschen Wirtschaft: Auftragseingänge kippen weg Wird es die CO2-Steuer richten? Selbst weitere 12,47 EUR oder ein paar Euro mehr in Form einer CO2-Steuer je Flug würden, wie man so schön sagt, den Kohl nicht fett machen. Solange die deutsche Wirtschaft halbwegs rund läuft und nicht eine Rezession abgleitet, werden sich die Deutschen ihr liebsten Hobby, das Reisen, nicht nehmen lassen. Wenn es wirklich ums Klima gehen würde, hatte die Regierung schon längst durchblicken lassen, wie sie es mit welchen Maßnahmen"retten" will. Doch bisher sind auf die vielen großen Worte keine Taten gefolgt … 19.07.2019
Die überfällige Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich vor einigen Tagen nach längerem Hin und her darauf verständigt, den Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 für die große Mehrheit der Einkommensteuerzahler abzuschaffen. Damit hat die Große Koalition ein Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag bekräftigt. In den vergangenen Monaten hatte es allerdings Streit gegeben, weil Teile der Union eine komplette Abschaffung des Solis gefordert hatten.  Im Koalitionsvertrag wird ausgeführt, dass insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag entlastet werden sollen. Der Zuschlag soll schrittweise abgebaut werden, ab dem Jahr 2021 soll mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro begonnen werden. Durch eine Freigrenze würden dann rund 90 Prozent aller Einkommensteuerzahler vom Solidaritätszuschlag entlastet werden.  Im Jahr 2018 betrug das Aufkommen aus dem Zuschlag stolze 18,9 Milliarden Euro. Dem Staat wird somit auch nach dem Jahr 2021 rund die Hälfte der Einnahmen aus dem Soli verbleiben. Die Politik hat sich bisher noch nicht festgelegt, wie lange die restlichen 10 Prozent der Einkommensteuerzahler noch mit dem Zuschlag belastet werden sollen.  Zusätzlicher Finanzbedarf durch die Wiedervereinigung       Anlass für das Einführen des Solidaritätszuschlags war die Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990. Die Wiedervereinigung löste beim Bund einen erheblichen zusätzlichen Finanzbedarf aus. Zur Deckung dieses Finanzbedarfs beschloss der Gesetzgeber, von allen Steuerpflichtigen ab dem Jahr 1995 einen Zuschlag von 7,5 Prozent zur Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erheben. 1998 wurde die Höhe des Zuschlags auf 5,5 Prozent herabgesetzt. Von 1995 bis 2018 betrugen die kassenmäßigen Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag insgesamt 311,7 Milliarden Euro. Das Aufkommen steht alleine dem Bund zu und diente der Finanzierung der Aufbauhilfen, die über die beiden Solidarpakte I und II in die neuen Länder flossen.       Parlamentarische Initiativen zum Abbau des Solidaritätszuschlags       Das Thema „Abbau des Solidaritätszuschlag“ ist seit Beginn der laufenden Wahlperiode verstärkt in den Fokus der parlamentarischen Debatte gerückt. Ausgelöst wurde die Diskussion um den Abbau des Solidaritätszuschlags durch zwei unabhängig voneinander in den Bundestag eingebrachte Initiativen der FDP bzw. der AfD.  Auch interessant: GroKo-Streit über Abschaffung des Soli geht weiter Beide Initiativen verfolgen das Ziel, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Die Fraktion der FDP begründete ihren Gesetzentwurf damit, dass der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II im Jahr 2019 ausläuft. Damit entfalle die Legitimation für das Solidaritätszuschlaggesetz ab dem Jahr 2020. Die Fraktion der AfD hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig.       Sachverständige plädieren für die Abschaffung des Solis       In einem öffentlichen Fachgespräch im Juni 2018 ließ sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages von Sachverständigen beraten. Die Sachverständigen vertraten mehrheitlich die Auffassung, dass es dem Solidaritätszuschlag mit Wegfall des Solidarpaktes II zum 31. Dezember 2019 an Legitimation mangele. Er sei deshalb abzuschaffen. Hinsichtlich der Fragen, ob der Solidaritätszuschlag sofort zu entfallen habe, schrittweise abgebaut werden könne und ob bei schrittweisem Abbau alle vom Solidaritätszuschlag betroffenen Steuerpflichtigen gleichermaßen zu entlasten sind oder nach Einkommensgruppen unterschiedlich behandelt werden dürfen, differierten die Ansichten der Sachverständigen.       Verfassungsrechtler halten den Solidaritätszuschlag für nicht mehr gerechtfertigt       In der juristischen Fachliteratur heißt es, eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag diene der Deckung eines konkreten Finanzierungsbedarfs. Dieser Finanzierungsbedarf müsse nachgewiesen werden. Zwar sei nicht erforderlich, eine Ergänzungsabgabe von vornherein zu befristen. Allerdings handele es sich auch nicht um ein Dauerfinanzierungsinstrument. Der Solidaritätszuschlag sei deshalb aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für seine Erhebung entfallen seien. Mit dem Ende des Solidarpakts II sei der Solidaritätszuschlag verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen und müsse zum 1. Januar 2020 aufgehoben werden.    Der Rechnungshofpräsident sieht die Gefahr der Verfassungswidrigkeit       Vor wenigen Tagen hat auch der Präsident des Bundesrechnungshofs in einem Gutachten zum Abbau des Solidaritätszuschlags Stellung genommen. Der Bundesrechnungshof als gerichtsähnliche Einrichtung äußert sich traditionell nicht zu politischen Fragen. Der Präsident des Rechnungshofs ist jedoch zugleich Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung. In dieser Eigenschaft kann er auch zu tagespolitischen Fragen Stellung nehmen, nicht immer zur Freude der Regierung.  Auch interessant: FDP-Chef kündigt rasche Verfassungsklage gegen Soli-Beschluss an Der Rechnungshofpräsident legt in seinem Gutachten dar, dass der Solidarpakt II Ende des Jahres 2019 ausläuft und durch einen neuen Finanzausgleich ersetzt wird, der keine Sonderbedarfe für die neuen Länder mehr ausweist. Die seinerzeit bei der Einführung des Solidaritätszuschlages bestehende schwierige Finanzlage des Bundes bestehe nicht mehr. Angesichts dessen laufe der Solidaritätszuschlag Gefahr, in die Verfassungswidrigkeit hinüberzugleiten.    Dem Bund drohen milliardenschwere Steuerrückzahlungen       Der Rechnungshofpräsident erwartet eine Überprüfung des Solidaritätszuschlags durch das Bundesverfassungsgericht. Es bestehe die Gefahr, dass der Bund zu milliardenschweren Steuerrückzahlungen verurteilt werde.  Liebe Leserinnen und Leser, es sieht allerdings nicht danach aus, dass die Politik sich von den Argumenten der Fachleute beeindrucken lässt. Man braucht einfach das Geld aus dem Solidaritätszuschlag, um die vielen politischen Versprechungen zu finanzieren. Auch die Gefahr von milliardenschweren Rückzahlungen scheint nicht zu schrecken, sollte das Verfassungsgericht die Erhebung des Zuschlags irgendwann für verfassungswidrig erklären.  Überdies bettelt derzeit ein nicht geringer Teil der Wählerschaft geradezu um die Einführung einer neuen Steuer zur Bekämpfung des Klimawandels. Die kommende CO2-Steuer wird der Politik eine Vielzahl von Möglichkeiten eröffnen, den Wegfall des Solidaritätszuschlags zu gegebener Zeit zu verkraften, sagt Ihr des Zahlens müder Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.  30.06.2019