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SAG: Komplette, legale Enteignung per Gesetz
Lesen Sie im Folgenden ein Kapitel aus dem Buch „Der größte Crash aller Zeiten – Wirtschaft, Politik, Gesellschaft. Wie Sie jetzt noch Ihr Geld schützen können" von Marc Friedrich und Matthias Weik. Die Veröffentlichung des folgenden Kapitels erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Das wichtigste Gesetz der letzten Jahre heißt SAG, Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, und der Name ist Programm. Dieses Gesetz ist leise und ohne große Medienpräsenz am 1.1.2015 in Kraft getreten und hat 176 schwer lesbare Paragraphen. Die Verabschiedung im Bundestag erfolgte vor annähernd leerem Plenum zu fortgeschrittener Stunde ohne Aussprache. Es entstand aus den Lehren der Finanzkrise 2008. Damals musste der Staat mit Garantien und Milliarden an Steuergeldern die Hypo Real Estate verstaatlichen, Aktionäre enteignen und die Commerzbank stützen. Mit dem SAG wäre es anders gelaufen. Man hätte die Aktien der Bank, aber auch alle Kontoguthaben teilweise entwerten oder sogar ganz auf null setzen können (nach § 89 SAG). Gehen wir mal davon aus, dass die Einlagensicherung noch funktioniert hätte (was bei einer so großen Bank schon mehr als unwahrscheinlich ist, auch die Sicherungstöpfe der Banken beinhalten lediglich 6,9 Milliarden Euro). SAG betrifft Bankkunden, die sich in Sicherheit wiegen und doch jederzeit ohne rechtliche Gegenmittel enteignet werden können. Die neue Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung kann anordnen, bei drohender Insolvenz einer systemrelevanten Bank Kundengelder einzuziehen oder in Aktien der Bank zu einem von ihr festgelegten Nennwert umzuwandeln und den Nennwert herabzusetzen – bis auf 0! Ein Widerspruchsverfahren ist ausgeschlossen. Selbst eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung. In diesem Fall gelten alle Ansprüche des Aktionärs als »erfüllt«, und zwar für immer (§ 99 Abs. 1 – 3 SAG). Selbst wenn die Bank sich wieder erholt, gibt es kein Zurück. Interessanterweise wurde in § 5 SAG festgehalten, dass alle Funktionsträger über das nach dem SAG ablaufende Verfahren Stillschweigen zu wahren haben. Deswegen hören Sie auch nichts von dem Gesetz. Fragen Sie doch mal Ihren Vermögensverwalter, Banker oder Makler. Selbst wir müssten wahrscheinlich schweigen. Dies bedeutet aber auch, dass gemäß § 5 SAG alle Verfahrensbeteiligten per Gesetz zum Stillschweigen angehalten sind, selbst wenn sie die Systemgefährdung einer systemrelevanten Bank vermuten. Wie 2008 bei Lehman Brothers – diese Bank hatte bis zuletzt trotz Milliardenverlusten ein Top Rating.  Wer muss im Ernstfall haften?  1. Alle Privatkunden und Firmenkunden, die Einlagen ab 100.000 Euro bei einer »systemrelevanten« Bank führen, werden im Extremfall zur Kasse gebeten. Betroffen sind Sparbuch, Giroguthaben, Fest- und Tagesgeld, Sparverträge (auch vermögenswirksame Leistungen), Namensschuldverschreibungen und vorübergehend geparkte Liquidität auf dem Wertpapierdepot.  2. Die Aktionäre der systemrelevanten Bank. EDIS – Europäische Einlagensicherung Die Einführung der Europäischen Einlagensicherung (EDIS) wird von Teilen der Politik forciert. Dies bedeutet, dass deutsche Banken und somit deutsche Sparer für teilweise vollkommen marode Institute in Südeuropa haften müssen. Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen laufen berechtigterweise Sturm, denn sie wissen, was ihnen und uns dann blühen wird.  Jetzt soll es an das Geld der deutschen Sparer gehen. Die EZB plant, den größten Jackpot in der Eurozone anzubohren: den deutschen Sparer und die deutschen Geldinstitute, allen voran Volksbanken und Sparkassen.  Hinter der Abkürzung EDIS verbirgt sich ein Einlagensicherungssystem für die gesamte Eurozone, das die nationalen Einlagensicherungssysteme ablösen soll. Einlagensicherungssysteme werden mit den Beiträgen von Banken finanziert. Sie garantieren im Fall einer Insolvenz einer Bank die Einlagen der Kunden und sollen einen Banken-Run (Schaltersturm) verhindern. Die EZB plant also ein System einzurichten, das EU-weit bei einer Bankenkrise das Geld der Sparer schützt. Was geschieht jedoch, wenn die Mittel erschöpft sind?  Ferner ist zu beachten, dass bis 2024 nationale Bankenverbände in der Eurozone ihre Fonds zur Einlagensicherung füllen müssen. Doch von den verlangten Werten sind die meisten Länder weit entfernt – auch die größte Volkswirtschaft Deutschland. Dabei ist seit 2014 europaweit gesetzlich vorgeschrieben, dass Banken alle Spareinlagen ihrer Kunden bis 100.000 Euro zu 0,8 Prozent durch eigene Mittel absichern müssen. Selbst die Töpfe, mit denen sich in Deutschland Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken innerhalb ihrer jeweiligen Verbünde in Krisenzeiten gegenseitig helfen, waren lediglich mit durchschnittlich 0,4 Prozent der gesicherten Einlagen gefüllt. Damit befindet sich Deutschland auf Platz 11 der 19 Eurostaaten. Es ist zu befürchten, dass dann die Steuerzahler für die Banken Europas haften müssen, da zahlreiche Banken in Europa bekanntlich aufgrund ihrer Größe noch immer systemrelevant sind. Dementsprechend stellt sich die Frage, wer tatsächlich geschützt werden soll und wer schlussendlich die Zeche bezahlen wird.  In der Bundesregierung und bei deutschen Banken stößt EDIS auf große Skepsis. Warum? Es ist davon auszugehen, dass deutsche Geldhäuser in Haftung genommen werden, wenn Institute in anderen Mitgliedsländern in Schieflage geraten oder besser gesagt kurz vor der Pleite stehen. Bei Lichte betrachtet haben heute bereits zahlreiche Banken in Südeuropa enorme Probleme und stehen de facto kurz vor der Insolvenz. Ohne die massive Intervention der EZB in Form von Anleiheaufkäufen durch das Aufkaufprogramm PSPP wäre bei ebendiesen Banken in Südeuropa bereits längst das Licht ausgegangen. Blanker Unfug und nicht realisierbar  Gegenwärtig sind laut EU-Regeln alle Bankguthaben bis zu 100.000 Euro gesetzlich garantiert. Sollte es zu einem Kollaps einer großen Bank in Europa kommen, wird man zügig feststellen, dass dies blanker Unfug und nicht realisierbar ist. Dementsprechend regt sich Widerstand. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken warnt davor, dass Haftung und Risiko bei einer Zentralisierung des Sparerschutzes weit auseinanderfielen. In Europa haben sich mittlerweile marode Kredite von fast 1 Billion Euro angesammelt. Helmut Schleweis vom Sparkassenverband DSGV bezeichnet EDIS sogar als einen »systematischen Griff in unsere Kassen« – zulasten der deutschen Sparer.  Das Risiko massiver Bankenkrisen in Südeuropa bleibt weiter bestehen. In dem hohen Bestand an Problemdarlehen sieht auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann ein gewichtiges Argument gegen die Einführung von EDIS. Wie gewichtig sein Wort bei der EZB ist, wird sich zeigen.  Als Mario Draghi im September 2012 den Gläubigerstatus der EZB abschaffte, wurde Jens Weidmann mit 16 zu 1 Stimmen überstimmt. Seither haftet nicht mehr die EZB mit ihrem lächerlichen Stammkapital von knapp 11 Milliarden Euro, sondern es haften 342 Millionen Europäer für eine Notenbankpolitik, die über Zinsen an der Nullgrenze zu einer erheblichen Umverteilung von Kreditgebern zu -nehmern und von Sparern zu Schuldnern führt.  Die Länder der Eurozone haften mittlerweile gemeinschaftlich für die Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank. Hinzu kommen die Anleihen der nationalen Notenbanken. Verluste nationaler Notenbanken können laut Artikel 32.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) auf das gesamte Eurosystem umgelegt werden.  Für die Länder Südeuropas wäre es zweifellos vorteilhaft, wenn ihre nationalen Einlagensicherungssysteme in Zukunft mit denen der stabileren nordeuropäischen Euro-Länder im Rahmen von EDIS zwangsfusioniert würden. Somit würden ihnen wesentlich mehr Mittel für die Sicherung der Einlagen ihrer Banken zur Verfügung stehen. Anreiz zur Nichtvorsorge Aufgrund der unterschiedlichen Stabilität der Bankensysteme würde EDIS auf eine massive Umverteilung innerhalb der Eurozone hinauslaufen: Die stabileren Bankensysteme Nordeuropas müssten für die schwächeren Südeuropas zahlen. Vermutlich würde dies Anteilseigner, aber auch Bankkunden treffen. Obendrein würde EDIS Fehlanreize nach sich ziehen. Kunden würden sich voraussichtlich Banken mit riskanteren Geschäftsmodellen aussuchen, die höhere Zinsen abwerfen, da diese durch EDIS abgesichert sind.  Ferner ist fraglich, ob mit EDIS tatsächlich insbesondere in Südeuropa eine starke Bankenregulierung stattfinden wird. Wir bezweifeln das. Mit EDIS lohnt sich die Vorsorge über die freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Sparkassen, Volksbanken und privaten Banken nicht mehr. Dies bedeutet, eine Bank, die zusätzlich aus Eigeninitiative vorsorgt, ist die Gelackmeierte. Denn solche Banken müssen zuerst diese Mittel verbrauchen, während diejenigen Banken, die selbst nicht vorsorgen, sofort auf die Mittel von EDIS zugreifen können. Die Konsequenz ist, dass ohne die freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Banken alle Einlagen über 100.000 Euro nicht mehr geschützt sind.  Laut einer Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) könnte die EU-Einlagensicherung die Gefahren in der Eurozone durch faule Bankkredite nur schwer auffangen. Weiterhin bestehen signifikante Risiken in den Bilanzen systemrelevanter Geldhäuser des Währungsraumes.  Seltsamerweise unterstützen CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP EDIS im Europaparlament. Wir stellen uns die Frage: Wen und welche Interessen vertreten diese Parteien in Brüssel? Die des deutschen Sparers können es unserer Ansicht nach keinesfalls sein. EDIS wird nicht zur Gesundung Europas beitragen, sondern lediglich das Scheitern auf Kosten der Bürger hinauszögern.  Wir gehen davon aus, dass EDIS kommen wird, auch wenn Frau Merkel aktuell noch dagegen ist. Eines sollte aber jedem Leser klar sein: Wenn die europäische Einlagensicherung implementiert wird, ist absolute Gefahr im Verzug und unserer Ansicht nach kann man dann die Uhr danach stellen, bis die erste südeuropäische Bank kippt und gerettet werden muss. Spätestens dann sollte man sich überlegen, wie viel Geld man auf dem Konto noch liegen lassen will. "Der größte Crash aller Zeiten Wirtschaft, Politik, Gesellschaft – Wie Sie jetzt noch Ihr Geld schützen können" Gebunden Gebundene Ausgabe: 400 Seiten Verlag: Eichborn; Auflage: 1. Aufl. 2019 (31. Oktober 2019) Sprache: Deutsch ISBN-10: 3847906690 ISBN-13: 978-3847906698 20,00 € inkl. MwSt.  Hörbuch Audio CD Verlag: Lübbe Audio; Auflage: 1. Aufl. 2019 (31. Oktober 2019) Sprache: Deutsch ISBN-10: 378578046X ISBN-13: 978-3785780466 20,00 € inkl. MwSt.  Über die Autoren – www.friedrich-weik.de Matthias Weik und Marc Friedrich sind Ökonomen, vierfache Bestsellerautoren und Gründer der Honorarberatung FRIEDRICH&WEIK VERMÖGENSSICHERUNG für Privatpersonen und Unternehmen, sowie Initiatoren des täglich handelbaren offenen Sachwertfonds, dem Friedrich & Weik Wertefonds. Gemeinsam schrieben sie die Bestseller "Der größte Raubzug der Geschichte" (erfolgreichstes Wirtschaftsbuch 2013); "Der Crash ist die Lösung" (erfolgreichstes Wirtschaftsbuch 2014); "Kapitalfehler" und "Sonst knallt's!". Am 31.10.2019 ist ihr ihr fünftes Buch „Der größte Crash aller Zeiten“ erschienen. Es ist jetzt bestellbar. 03.11.2019
War Anschlag in Halle eine „False Flag“-Aktion?“ Eine grausame, schockierende Tat ereignete sich in Halle, als ein 27-Jähriger, militärisch gekleidet, mit einem Gewehr scheinbar wahllos in der Umgebung der örtlichen Synagoge umherschoß. Die offiziellen Meldungen über die Todesopfer waren zunächst konfus. Anschlag am Jom Kippur Feiertag Letztendlich wurden dann von der Presse zwei männliche Opfer deutscher und türkischer Herkunft gemeldet. Weil der Täter am jüdischen Feiertag, Jom Kippur, den untauglichen Versuch startete, in die Synagoge einzudringen, in der sich über 50 Personen befanden, wurde diese Tat sofort als rassistische, antisemitische und rechtsextreme Gewalttat klassifiziert und durch die Medien getragen. Auch interessant: Halle-Anschlag „Deutschland darf diesem rechtsterroristischen Treiben nicht mehr nur passiv zusehen“ Problematisch ist dabei, daß die offiziellen Erklärungen im Vergleich zu den von Passanten und dem Schützen selbst erstellten Videos mehr Fragen als Bestätigungen aufgeben. Ungewöhnlich ist auch, daß offizielle Erklärungen in Berlin bereits Minuten nach dem Anschlag fertiggestellt waren und von diversen Politikern, die selbst derartige Reden normalerweise (und dann mit entsprechendem Zeitaufwand) erst schreiben und tippen lassen, sogleich vorgetragen wurden. 2 kg Sprengstoff  Der 27-jährige Schütze bewegte sich hochprofessionell militärisch geschult, verfügte über militärisches Spezialequipment und angeblich auch über 2 kg Sprengstoff, welcher sich in dem Mietwagen mit Euskirchener Kennzeichen befunden haben soll. Damit stellt sich automatisch die Frage, ob der Schütze tatsächlich Amateur oder „im Dienst“ (wessen auch immer) gewesen war. Denn wer in Deutschland über 2 kg Sprengstoff verfügt, wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch von den Landeskriminalämtern und/oder dem Bundeskriminalamt „beobachtet“. Mit Sicherheit aber ist eine Person in allen Sicherheitskreisen erfasst, wenn von ihr anzunehmen ist, daß sie mit Sprengstoff umgehen oder diesen sogar aus herkömmlichen Mitteln herstellen kann. Es dürfte nur Zufall sein, aber es fällt gleichwohl auch auf, daß gerade die GSG 9 und auch die Bundes wehr im Kreis Euskirchen (Kreis des KFZ-Kennzeichens) einen ihrer Hauptstandorte haben. Und betrachtet man das Video des Täters von dessen Helmkamera, kann man erkennen, daß ein angeblich soeben an dieser Stelle erschossener Mensch mit blutgetränkter Kleidung auf der Straße liegt, ohne daß sich die geringste „Blutspur“ abzeichnet. Nur halbgerziger Versuch in Synagoge einzudringen? Ferner ist es eigenartig, daß der Täter es bei einem nur kurzen und halbherzigen Eindringversuch in die Synagoge beließ. Wer mit hochprofessioneller Ausrüstung eine solche Tat zu begehen versucht, der wäre doch aller Wahrscheinlichkeit nach auch auf das Eindringen in die Synagoge vorbereitet gewesen und hätte dafür entsprechendes Equipment mitgebracht. Noch eigenartiger sind aber die Reaktionen mancher Berliner Spitzenpolitiker. Während die Landesregierung von diesem kurz vor der Thüringen-Wahl erfolgten Ereignis völlig überrascht schien, versprach Innenminister Horst Seehofer (CSU) unverzüglich umfangreiche Sicherheitszugeständnisse für jüdische Einrichtungen. Er erfüllte damit eine seit längerem vorgebrachte Forderung der jüdischen Gemeinden nach mehr staatlichem Schutz, die vor allem im Zuge der Massenmigration auch islamistischer Personen nach Deutschland aufkam. Auch interessant: Anschlag in Halle DITIB verurteilt den Terrorangriff auf die Synagoge in Halle aufs Schärfste Einschränkungen der Bürgerrechte gefordert Zugleich forderten andere politische Spitzenfunktionäre eine weitere Einschränkung der Bürgerrechte z.B. in Form einer weiteren Beschneidung der eigentlich herrschenden Meinungsfreiheit oder durch neue und ebenfalls grundrechtsbeschränkende Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Daß die jüdischen Gemeinden sich seit langem durch den Zuzug islamistischer und offen antisemitischer Migranten in Deutschland bedroht fühlen, scheint in der öffentlichen Debatte dagegen keinerlei Platz zu finden. Und statt mehr Sicherheit für alle Bürger sicherzustellen (z.B. durch konsequentes Ab urteilen gewalttätiger Personen vor Gericht), fahren Behörden und Politik fort, sich selbst sowie „privilegierten“ Gruppen jedweden geforderten Schutz auf Steuerzahlerkosten zukommen zu lassen, während die „normale“ Kriminalität auf der Straße eher noch zunehmen dürfte. (eh) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de 24.10.2019