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PCR-Testpflicht gilt nicht für alle Flugreisenden
Gewissermaßen zur Abschreckung aller Reisewilligen hat die Bundesregierung vor etwa zwei Wochen eine PCR-Testpflicht vor jeder Flugreise nach Deutschland eingeführt. Doch dies gilt nicht für wirklich alle, wie das Bundesinnenministerium auf Nachfrage bestätigen mußte. Ausgenommen von dieser Testpflicht sind nämlich (im Grunde illegale) Einwanderer, die seit einiger Zeit vor allem von griechischen Flughäfen aus nach Deutschland und damit in dessen Sozialsystem gebracht werden. Mehr als ein Drittel der Asylbewerber reist per Flugzeug ein Selbst die offiziellen Zahlen der Bundesregierung belegen inzwischen, daß derzeit mehr als ein Drittel der Deutschland erreichenden Asylbewerber ganz bequem per Flugzeug einreist. Zu einer besonderen Drehscheibe dafür hat sich der Flughafen von Thessaloniki entwickelt, der genau auf dem Verlauf der fiktiven „Balkanroute“ liegt. Das ist den deutschen Behörden seit langem bekannt, doch es wird praktisch nichts dagegen unternommen. Im Gegenteil: Wie eine parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zutage brachte, sind die griechischen Behörden in dieser Sache nicht einmal nur untätig, sondern sie versorgen zahlreiche Migranten sogar noch immer mit neuen Reisepässen für eine möglichst „störungsfreie“ Weiterreise ins deutsche Sozialparadies. PCR-Testpflicht für Flufreisende: Entweder alle oder keiner Es ist ein seit Jahren existierendes Einfallstor. Als sich 2017 Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) seinem Amtseid offenbar noch mehr verpflichtet fühlte als heute, sorgte er dafür, daß diese aus Griechenland ankommenden Flüge zunächst als „Non-Schengen-Flüge“ eingestuft wurden. Die damit einhergehenden Personenkontrollen sorgten zumindest für eine einigermaßen verläßliche Erfassung der ankommenden Neu-Migranten. Doch damit war es schon nach sechs Monaten vorbei – auf Druck der EU-Kommission und gewichtiger Vertreter der auch in Deutschland mächtigen „Migrationsindustrie“. Ein erneutes Gesetzesvorhaben des Bundesinnenministeriums nach dem alle Griechenland-Flüge als „Non-Schengen“ einzustufen wären, wurde von der parteipolitischen Ministeriumsspitze kürzlich schnell wieder ad acta gelegt, während gleichzeitig eine ausnahmslose PCR-Testpflicht für Touristen verfügt wurde. Auch eine Testpflicht gibt es für „Flug-Migranten“ bisher nicht. Es ist jeden Monat eine vierstellige Zahl solcher Reisender, die aus griechischen Unterkünften ungetestet und auch sonst weitgehend unkontrolliert auf deutschen Flughäfen ankommt. (tb) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de 15.04.2021