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SPD: Bremer Schlaglichter
Bei der kürzlichen Landtagswahl in Bremen wurden SPD und Grüne – die das Land seit 2007 regierten – von den Wählern deutlich abgestraft. Das für das „roteste“ westdeutsche Bundesland eigentlich Undenkbare trat ein: Unter ihrem Spitzenkandidaten Carsten Meyer-Heder wurde die CDU erstmals zur stärksten Fraktion. Und sie kann dennoch nicht mitregieren. Denn SPD und Grüne bedienten sich nun der SED-Folge organisation „Die Linke“ als Steigbügelhalter. Der Preis dafür ist u.a. die Führung des Wirtschaftsministeriums, aus dem nun tiefrot gefärbter Rauch aufsteigen wird. Signalwirkung auf Bundesebene? Für Bremen und dessen Bürger wird dies nichts Gutes bedeuten. Das geradezu traditionell linksregierte Bremen wird im Vergleich mit anderen Bundesländern auch in Zukunft in vielen wichtigen Bereichen das Schlußlicht bilden. Und über den Länder-Finanzausgleich werden auch in den kommenden Jahren immer wieder Millionen an die Weser transferiert werden (die man andernorts erarbeiten muß), damit sie in Bremen in linker Umverteilungsmanier zumindest teilweise aus dem Fenster hinausgeworfen werden können! Auch interessant: Appelt: SPD kann ruhig sterben Es bleibt nach Auffassung kritischer Beobachter nur zu hoffen, daß von dieser neuen rot-grün-tiefroten Liaison keinerlei Signalwirkung auf andere westliche Bundesländer oder gar den Bund ausgehen wird. Anlaß zu Sorge gibt in diesem Zusammenhang vor allem das Verhalten der Bremer Grünen, die nach ersten – und offenbar recht guten – Gesprächen mit der CDU schließlich eine Kehrtwende vollzogen. CDU: Pakt mit der AfD undenkbar? Die CDU kann aus dieser Entwicklung wahrscheinlich nur die Lehre ziehen, daß die Bildung schwarz-grüner Regierungsbündnisse schwierig bleiben wird und sie sich keinesfalls darauf verlassen darf. Und Gleiches gilt im Grunde auch für die FDP, die abgesehen von ihrem in letzter Zeit wieder recht schwachen Abschneiden bei den Wahlen auch von gewissen internen „Links-Tendenzen“ gekennzeichnet sein soll. Der Union bliebe aus dieser Perspektive heraus letztlich nur ein Blick auf die AfD, was derzeit aber vehement abgelehnt wird. Die Warnung der meisten Beobachter und Ratgeber, daß einer mit der AfD paktierenden Union zwangsläufig der Weg in die politische Bedeutungslosigkeit drohen würde, blieb in der Öffentlichkeit bisher unwidersprochen. Doch muß sie allein deshalb allgemeingültig sein? (tb) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de 12.07.2019
Die überfällige Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich vor einigen Tagen nach längerem Hin und her darauf verständigt, den Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 für die große Mehrheit der Einkommensteuerzahler abzuschaffen. Damit hat die Große Koalition ein Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag bekräftigt. In den vergangenen Monaten hatte es allerdings Streit gegeben, weil Teile der Union eine komplette Abschaffung des Solis gefordert hatten.  Im Koalitionsvertrag wird ausgeführt, dass insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag entlastet werden sollen. Der Zuschlag soll schrittweise abgebaut werden, ab dem Jahr 2021 soll mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro begonnen werden. Durch eine Freigrenze würden dann rund 90 Prozent aller Einkommensteuerzahler vom Solidaritätszuschlag entlastet werden.  Im Jahr 2018 betrug das Aufkommen aus dem Zuschlag stolze 18,9 Milliarden Euro. Dem Staat wird somit auch nach dem Jahr 2021 rund die Hälfte der Einnahmen aus dem Soli verbleiben. Die Politik hat sich bisher noch nicht festgelegt, wie lange die restlichen 10 Prozent der Einkommensteuerzahler noch mit dem Zuschlag belastet werden sollen.  Zusätzlicher Finanzbedarf durch die Wiedervereinigung       Anlass für das Einführen des Solidaritätszuschlags war die Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990. Die Wiedervereinigung löste beim Bund einen erheblichen zusätzlichen Finanzbedarf aus. Zur Deckung dieses Finanzbedarfs beschloss der Gesetzgeber, von allen Steuerpflichtigen ab dem Jahr 1995 einen Zuschlag von 7,5 Prozent zur Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erheben. 1998 wurde die Höhe des Zuschlags auf 5,5 Prozent herabgesetzt. Von 1995 bis 2018 betrugen die kassenmäßigen Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag insgesamt 311,7 Milliarden Euro. Das Aufkommen steht alleine dem Bund zu und diente der Finanzierung der Aufbauhilfen, die über die beiden Solidarpakte I und II in die neuen Länder flossen.       Parlamentarische Initiativen zum Abbau des Solidaritätszuschlags       Das Thema „Abbau des Solidaritätszuschlag“ ist seit Beginn der laufenden Wahlperiode verstärkt in den Fokus der parlamentarischen Debatte gerückt. Ausgelöst wurde die Diskussion um den Abbau des Solidaritätszuschlags durch zwei unabhängig voneinander in den Bundestag eingebrachte Initiativen der FDP bzw. der AfD.  Auch interessant: GroKo-Streit über Abschaffung des Soli geht weiter Beide Initiativen verfolgen das Ziel, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Die Fraktion der FDP begründete ihren Gesetzentwurf damit, dass der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II im Jahr 2019 ausläuft. Damit entfalle die Legitimation für das Solidaritätszuschlaggesetz ab dem Jahr 2020. Die Fraktion der AfD hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig.       Sachverständige plädieren für die Abschaffung des Solis       In einem öffentlichen Fachgespräch im Juni 2018 ließ sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages von Sachverständigen beraten. Die Sachverständigen vertraten mehrheitlich die Auffassung, dass es dem Solidaritätszuschlag mit Wegfall des Solidarpaktes II zum 31. Dezember 2019 an Legitimation mangele. Er sei deshalb abzuschaffen. Hinsichtlich der Fragen, ob der Solidaritätszuschlag sofort zu entfallen habe, schrittweise abgebaut werden könne und ob bei schrittweisem Abbau alle vom Solidaritätszuschlag betroffenen Steuerpflichtigen gleichermaßen zu entlasten sind oder nach Einkommensgruppen unterschiedlich behandelt werden dürfen, differierten die Ansichten der Sachverständigen.       Verfassungsrechtler halten den Solidaritätszuschlag für nicht mehr gerechtfertigt       In der juristischen Fachliteratur heißt es, eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag diene der Deckung eines konkreten Finanzierungsbedarfs. Dieser Finanzierungsbedarf müsse nachgewiesen werden. Zwar sei nicht erforderlich, eine Ergänzungsabgabe von vornherein zu befristen. Allerdings handele es sich auch nicht um ein Dauerfinanzierungsinstrument. Der Solidaritätszuschlag sei deshalb aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für seine Erhebung entfallen seien. Mit dem Ende des Solidarpakts II sei der Solidaritätszuschlag verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen und müsse zum 1. Januar 2020 aufgehoben werden.    Der Rechnungshofpräsident sieht die Gefahr der Verfassungswidrigkeit       Vor wenigen Tagen hat auch der Präsident des Bundesrechnungshofs in einem Gutachten zum Abbau des Solidaritätszuschlags Stellung genommen. Der Bundesrechnungshof als gerichtsähnliche Einrichtung äußert sich traditionell nicht zu politischen Fragen. Der Präsident des Rechnungshofs ist jedoch zugleich Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung. In dieser Eigenschaft kann er auch zu tagespolitischen Fragen Stellung nehmen, nicht immer zur Freude der Regierung.  Auch interessant: FDP-Chef kündigt rasche Verfassungsklage gegen Soli-Beschluss an Der Rechnungshofpräsident legt in seinem Gutachten dar, dass der Solidarpakt II Ende des Jahres 2019 ausläuft und durch einen neuen Finanzausgleich ersetzt wird, der keine Sonderbedarfe für die neuen Länder mehr ausweist. Die seinerzeit bei der Einführung des Solidaritätszuschlages bestehende schwierige Finanzlage des Bundes bestehe nicht mehr. Angesichts dessen laufe der Solidaritätszuschlag Gefahr, in die Verfassungswidrigkeit hinüberzugleiten.    Dem Bund drohen milliardenschwere Steuerrückzahlungen       Der Rechnungshofpräsident erwartet eine Überprüfung des Solidaritätszuschlags durch das Bundesverfassungsgericht. Es bestehe die Gefahr, dass der Bund zu milliardenschweren Steuerrückzahlungen verurteilt werde.  Liebe Leserinnen und Leser, es sieht allerdings nicht danach aus, dass die Politik sich von den Argumenten der Fachleute beeindrucken lässt. Man braucht einfach das Geld aus dem Solidaritätszuschlag, um die vielen politischen Versprechungen zu finanzieren. Auch die Gefahr von milliardenschweren Rückzahlungen scheint nicht zu schrecken, sollte das Verfassungsgericht die Erhebung des Zuschlags irgendwann für verfassungswidrig erklären.  Überdies bettelt derzeit ein nicht geringer Teil der Wählerschaft geradezu um die Einführung einer neuen Steuer zur Bekämpfung des Klimawandels. Die kommende CO2-Steuer wird der Politik eine Vielzahl von Möglichkeiten eröffnen, den Wegfall des Solidaritätszuschlags zu gegebener Zeit zu verkraften, sagt Ihr des Zahlens müder Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.  30.06.2019