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Marieke Flament wird als CEO das Wachstum der NEAR Foundation beschleunigen
ZUG, Schweiz–(BUSINESS WIRE)–Die NEAR Foundation, eine nicht gewinnorientierte Schweizer Organisation, die Governance und Entwicklung der NEAR-Blockchain beaufsichtigt, hat Marieke Flament, eine weltweit tätige Führungskraft, mit Wirkung zum 1. Januar 2022 zu ihrem neuen CEO ernannt. Die Ernennung erfolgt in einer entscheidenden Phase für das NEAR-Ökosystem. Die NEAR-Blockchain ist eine erlaubnisfreie, klimaneutrale Proof-of-Stake-Blockchain, die dafür entwickelt wurde, extrem schnell, unglau
Das kurze, aber schwere Leben des Klimawandels
trends.embed.renderExploreWidget(„TIMESERIES“, {„comparisonItem“:[{„keyword“:“klima“,“geo“:“DE“,“time“:“today 3-m“},{„keyword“:“klimawandel“,“geo“:“DE“,“time“:“today 3-m“},{„keyword“:“klimakatatstrophe“,“geo“:“DE“,“time“:“today… Kompletten Text lesen bei PPQ
Finanzprobleme einer Stiftung der öffentlichen Hand
Ein ostdeutsches Bundesland gründete im Jahr 2005 eine Stiftung für Umwelt, Natur- und Klimaschutz. Das Land, vertreten durch das Umweltministerium, ist alleiniger Stifter. Es stattete die Stiftung mit rund 5 Millionen Euro Stiftungskapital sowie Grundstücken, Immobilien und beweglichen Sachen aus. Nach dem Willen des Landes sollte sich die Stiftung zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Wesentlichen durch Einnahmen aus Kapitalerträgen finanzieren. Ihren Kapitalstock sollte sie nach den Vorgaben des Landes ungeschmälert und dauerhaft erhalten. Weiterhin sollte die Stiftung Zustiftungen von Dritten akquirieren, um das private Engagement im Umweltbereich weiter zu stärken. Bis zum Jahr 2016 konnte die Stiftung ausreichende Kapitalerträge erzielen. Danach war sie aufgrund der andauernden Niedrigzinspolitik der EZB nicht mehr in der Lage, auskömmliche Erträge zu erwirtschaften. In Folge musste das Land die Stiftung mit Zuschüssen in Millionenhöhe unterstützen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Damit war das mit der Gründung verfolgte Ziel, die Stiftung unabhängig von Landesmitteln zu betreiben, durch die unseriöse Politik der Zentralbank unerreichbar geworden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wird die Stiftung nun dauerhaft auf Zuschüsse des Landes angewiesen sein. Zustiftungen von Dritten gab es im Übrigen nicht. Strenge Vorgaben zum Kapitalerhalt Der Stiftungsvorstand hatte im Jahr 2011 Vorgaben für die Kapitalanlage beschlossen. Danach war oberstes Ziel die langfristige reale Kapitalerhaltung, ein Wertverlust der Anlagen sollte weitestgehend ausgeschlossen werden. Zulässig sollten bei einer Laufzeit von maximal fünf Jahren Sichteinlagen, Tagesgelder, Fest- und Termingelder, Spareinlagen sowie festverzinsliche Wertpapiere (Anleihen) mit Rating im „A“-Bereich sein. Es stellte sich jedoch bald heraus, dass eine Anlage des Stiftungskapitals in sogenannte sichere Anlagen, wie beispielsweise Bundesanleihen, im Niedrigzinsumfeld nicht ausreichend war. Das sinkende Zinsniveau minderte die Erträge der Stiftung erheblich. Die Stiftung ging risikoreiche Beteiligungen ein Um Kapitalerträge auch im Niedrigzinsumfeld zu erwirtschaften und die teils umfangreichen und im Zeitablauf anwachsenden Aufgaben zu bewältigen, investierte die Stiftung ab dem Jahr 2012 einen Teil des Stiftungskapitals in risikoreiche Beteiligungen und Investmentfonds. Zum Teil ging die Stiftung langfristige Investitionen (bis zu 15 Jahre) in geschlossenen Beteiligungen ein, wobei diese Anteile regelmäßig weder am Primärmarkt noch am Sekundärmarkt verkauft werden können. Absicherungsgeschäfte für diese Beteiligungen waren nicht möglich, es besteht somit das Risiko des Totalausfalls der investierten Gelder. Die Stiftungsorgane haben es in diesen Fällen versäumt, das Stiftungskapital sicherheitsorientiert und mit dem Ziel des nominellen Kapitalerhalts anzulegen. Mittelbare Beteiligung an einer türkischen Wasserwerkgesellschaft Beispielsweise beteiligte sich die Stiftung durch eine Kommanditeinlage von 200.000 Euro an einer GmbH & Co. KG. Die vertragliche Laufzeit betrug zehn Jahre. Gemäß dem Produktinformationsblatt handelt es sich um einen geschlossenen Fonds. Das Anlageobjekt ist eine gemeinsame Beteiligung der Emittentin mit einem Co-Investor an einer Investitionsgesellschaft, die sich zusammen mit institutionellen Investoren mittelbar an einer türkischen Wasserwerkgesellschaft beteiligt. Der wirtschaftliche Erfolg ist von einer Vielzahl variabler Faktoren abhängig. Die Emittentin könnte zahlungsunfähig werden aufgrund geringerer Einnahmen und/oder höherer Ausgaben als prognostiziert oder in Überschuldung geraten. Die daraus folgende Insolvenz der Emittentin könnte zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen, da die Emittentin keinem Einlagensicherungssystem angehört. Die Politik sollte auf die Gründung von Stiftungen verzichten Aufgrund der aufgekommenen Kritik wird das Finanzvermögen der Stiftung zukünftig ausschließlich durch das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes verwaltet werden. Die geschilderten riskanten Investitionen sind schlimm und haben zum Teil schon zu Verlusten geführt. Der entscheidende Fehler liegt jedoch in dem Bestreben der Politik, sich durch die Gründung von finanziell nicht lebensfähigen Stiftungen in ein gutes Licht zu rücken. Nicht zum ersten Mal muss eine mit viel Tamtam und Eigenlob gegründete Stiftung dann doch wieder durch Steuergelder am Leben erhalten werden. Da sollte man die ganze aufwendige Konstruktion doch besser von vornherein bleiben lassen, liebe Leserinnen und Leser, meint verärgert Ihr Gotthilf Steuerzahler www.krisensicherinvestieren.com Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.