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Schuldenmachen in Zeiten von Corona
Ausgelöst durch die Corona-Pandemie haben Bund und Länder ihre Verschuldung massiv ausgeweitet. Nicht alles, was derzeit aus Schulden finanziert wird, die ausdrücklich zur Bewältigung der Corona-Pandemie aufgenommen wurden, hat allerdings mit der Corona-Krise zu tun. Dies belegt ein aktueller Bericht aus einem norddeutschen Bundesland. Zu Beginn der Pandemie hatte sich das Bundesland auf die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung sowie die Leistung von Soforthilfen konzentriert. Im Sommer 2020 entschieden die Verantwortlich dann, ein eigenes Konjunktur- und Krisenpaket zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufzulegen. In zwei Nachtragshaushalten stellte das Land zusätzlich insgesamt 9,8 Milliarden Euro bereit, hiervon 8,8 Milliarden Euro kreditfinanziert. Die Neuverschuldung wurde durch die Berufung auf Ausnahmeklauseln im verfassungsrechtlich verankerten Verschuldungsverbot möglich. Die Landesverfassung lässt nämlich eine Neuverschuldung zur Abwendung einer Naturkatastrophe oder einer außergewöhnlichen Notsituation zu. Weiterhin erlaubt die Landesverfassung eine Kreditaufnahme im Fall eines konjunkturellen Einbruchs. Das Land nahm im Rahmen der Nachtragshaushalte beide Ausnahmetatbestände in Anspruch. Für den Haushalt 2021 ist erneut eine konjunkturbedingte Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung rechnet die Landesregierung auch für die Jahre 2022 und 2023 mit einer zusätzlichen Neuverschuldung. Die Maßnahmen müssen durch die Pandemie veranlasst sein Die Mittel, die unter Inanspruchnahme der Ausnahmetatbestände der Landesverfassung kreditfinanziert wurden, unterliegen jedoch einer besonderen verfassungsrechtlichen Zweckbindung. Die Maßnahmen müssen gerade wegen der Pandemie erforderlich geworden sein, d. h. die Pandemie muss Anlass für ihre Durchführung sein. Für den Fall, dass die Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgewirkungen dienen, ist dabei auch der Nachweis zu erbringen, dass der unterstützte oder geförderte Bereich tatsächlich von den Auswirkungen der Pandemie betroffen ist. Ein Bezug zur Corona-Krise fehlte vielfach Bei vielen der in dem Krisen- und Konjunkturprogramm enthaltenen Maßnahmen lagen die Voraussetzungen für eine Kreditfinanzierung jedoch nicht vor. Dazu gehörten beispielsweise seit längerem geplante energetische Sanierungsmaßnahmen für die Hochschulen des Landes. Der Bedarf zur Sanierung der Hochschulgebäude bzw. Gebäudeteile ist seit Jahren bekannt. Die Planungen für zwei Projekte wurden sogar mit der Erstellung von Bauanmeldungen bereits im Jahr 2019 vor Ausbruch der Pandemie aufgenommen. Diese Maßnahmen wiesen somit keinen Pandemiebezug auf. Die Maßnahmen zur Gebäudesanierung dürften prozyklisch gewirkt haben Auch Erfordernisse der Konjunkturstabilisierung lassen sich für diese Maßnahmen nicht anführen. Wesentliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Umsatz und Beschäftigung im Bauhauptgewerbe konnten bisher nicht beobachtet werden Der für Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung einschlägige Wirtschaftszweig des Handwerks wies im 4. Quartal 2020 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ein Wachstum von 10,3 Prozent gemessen am Umsatz und von 2,5 Prozent bei den tätigen Personen aus. In Zeiten boomender Baukonjunktur dürften die hier in Rede stehenden energetischen Sanierungsmaßnahmen damit sogar prozyklisch gewirkt haben. Kreditfinanzierte Programme treten neben bestehende Förderungen Weiterhin wurde aus dem kreditfinanzierten Krisen- und Konjunkturprogramm ein Betrag von 50 Millionen Euro für die Modernisierung von Mietwohnraum für Studenten zur Verfügung gestellt. Die von der Landesregierung angeführten Ziele der Förderung machen deutlich, dass es darum ging, belegungs- und mietgebundenen Wohnraum zu schaffen und Energie- und Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen. Hierfür gibt es aber bereits reguläre Förderprogramme. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass im Zusammenhang mit der Corona-Krise ein weiteres kreditfinanziertes Programm für diese seit langem bekannten Bedarfe geschaffen wurde. Die Politik scheint Geschmack am Schuldenmachen zu finden Die geschilderten Beispiele belegen, dass die kreditfinanzierten Mittel häufig für politisch erwünschte Förderzwecke verwendet werden, die schon seit längerem bestehen, für welche die vorhandene Finanzausstattung jedoch nicht ausreicht. Dies stellt eine Umgehung der Ausnahmeklauseln des Verschuldungsverbots dar. Ohnehin gibt es starke Tendenzen im politischen Raum, die Schuldenbremse für Bund und Länder nach Beendigung der Corona-Krise aufzuweichen oder sogar ganz außer Kraft zu setzen. Die Politik in Deutschland hat wohl schnell wieder Geschmack am dauerhaften Schuldenmachen gefunden. Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass diese Tendenzen sich nicht durchsetzen, sagt sorgenvoll Ihr Gotthilf Steuerzahler www.krisensicherinvestieren.com Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.
Corona-Lockdown kann zum Klima-Lockdown werden
In den USA schlagen immer mehr Vertreter der Republikanischen Partei Alarm wegen der Möglichkeit, daß sich unter der demokratischen Regierung von Präsident Joe Biden der „Corona-Lockdown“ zu einem neuen – und dann wohl dauerhaften – „Klima-Lockdown“ entwickeln könnte. Angst vor Klima-Lockdown steigt Gnadenlose Steuererhöhungen und CO2-Bepreisungen könnten dann vielen Bürgern die weitere Nutzung ihrer Privatfahrzeuge so gut wie unmöglich machen, den Genuß von rotem Fleisch praktisch untersagen oder zu extremen an deren Energiesparmaßnahmen führen. Es wären unter dem Strich fast alles Maßnahmen, unter denen die Angehörigen der Unter- und Mittelschicht am meisten zu leiden hätten. Die Angst vor einem „Klima-Lockdown“ nimmt auch in Deutschland zu, dies insbesondere seit dem kürzlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Daß Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann in diesem Zusammenhang sinngemäß vor voreiligen Reaktionen gewarnt hatte, sollte nicht für zu große Beruhigung sorgen. Schließlich war es gerade Kretschmann, der in Sachen Corona einer der härtesten Lockdown-Vertreter war und der kürzlich allen Ernstes vorschlug, zur allgemeinen Corona-Abwehr in Zukunft auch als nicht angemessen zu bezeichnende Freiheitseinschränkungen zu verfügen. Nachdem Kretschmann darauf aufmerksam gemacht wurde, welch freiheitsfeindlichen Unsinn er geredet hatte, distanzierte er sich zwar umgehend von seinen früheren Worten. Doch der dadurch mögliche Einblick in Teile seiner innersten Denkweise blieb bestehen! Lauterbach indirekt für Klimalockdown Undementiert deutlich wurde in diesem Zusammenhang auch „SPD-Lautsprecher“ Karl Lauterbach: „Ich würde es noch nicht einmal für ausgeschlossen halten, daß wir in der Klimakrise in eine Situation kommen, wo wir tatsächlich das eine oder andere verbieten.“ Wie sich unsere Zukunft in diesem Zusammenhang gestalten wird, bleibt natürlich abzuwarten. Manche Fachleute halten Strafsteuern für den zunächst wahrscheinlichsten Weg, weil diese zumindest zunächst eine politisch-ideologisch gewünschte Lenkungsfunktion mit Steueraufkommen verbinden. Immer höhere CO2-Abgaben könnten dann das Autofahren verleiden, Fleischpreise würden – natürlich unter Verweis auf das Tierwohl – deutlich angehoben, und Flugtickets würden mit so hohen Sonderumlagen belastet, daß sich immer mehr Reisende für die (dann vielleicht noch unpünktlichere) Bahn entscheiden müssen. Auch die Wohnsituation vieler Menschen könnte sich dann ändern: Allein schon wegen der deutlich steigenden Heizkosten könnten dann viele Menschen gezwungen sein, ihr bisheriges Zuhause aufzugeben und in neu errichtete „Kleinwohnungen“ zu ziehen. (tb) Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de
Der große Umbau
Finanzkrise, Eurokrise, Klimakrise, Flüchtlingskrise, Demokratiekrise, Coronakrise. All diese Krisen hängen zusammen, verstärken und bedingen sich gegenseitig. Um sie in den Griff zu bekommen, müssen wir die Art, wie wir produzieren und konsumieren, wohnen und uns fortbewegen, radikal verändern. Doch der große Umbau geht viel zu langsam voran oder droht gänzlich zu scheitern. Mit Vehemenz fordern die Jüngeren, den großen Umbau nun endlich anzupacken. Das Bundesverfassungsgericht gibt ihnen recht: Die Schonung zukünftiger Freiheit erfordere, schon heute der Größe der Herausforderungen angemessene […]