Menu Menu
Tourismuszahlen in Deutschland im 1. Halbjahr um 41,7 % gesunken
Deutschland verzeichnet in der ersten Jahreshälfte von 2020 einen starken Einbruch von 41,7 % bei Gästeübernachtungen im Vergleich zum Vorjahr. Dies zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts und verleihen den Auswirkungen der Corona-Krise somit einen deutlichen Ausdruck. Zwar stieg die Zahl der Übernachtungen von Mai (11,2 Mio.) auf Juni (29,5 Mio.) erheblich, doch betrachtet man die Zahlen der Übernachtungen aus dem Vorjahr, wird das wahre Ausmaß der Krise für die Tourismusbranche deutlich. So gingen die Übernachtungen von Gästen aus dem Inland um 34,4 % und die von Gästen aus dem Ausland sogar um ganze 79 % zurück. Wie geht es mit der Tourismusbranche weiter? Während die Zahl der Gästeübernachtungen langsam wieder ansteigt, wachsen auch die Corona-Neuinfektionen erneut und aktuell ist sogar von einer zweiten Welle in Deutschland die Rede. Der Kampf zwischen dem Virus, Mensch und Wirtschaft geht also weiter und die Sorge, um einen zweiten Lockdown ist bei vielen groß. Vor allem die Reisebranche wird weiterhin mit starken Verlusten kämpfen müssen. Denn auch wenn das Reisen zurzeit mit Sicherheitsvorkehrungen teilweise wieder möglich ist, bestehen immer noch zahlreiche Reisewarnungen. Auch die Zahlen zeigen, dass viele Menschen auch weiterhin verunsichert sind und daher –trotz Sehnsucht nach der Ferne- auf das weite Reisen in diesem Jahr verzichten. Das bedeutet für die ohnehin schon stark getroffene Reisebranche weitere Verluste.  Um diesem entgegenzuwirken, müssen sich die Unternehmen der Branche etwas überlegen und Alternativen für Urlauber und das physische Reisen finden. Eine Möglichkeit, die für Reiseanbieter dieses Jahr noch lukrativ sein könnte, ist das digitale Reisen. Die Digitalisierung und Entwicklung neuer Technologien bringen nicht nur in der Arbeitswelt Vorteile, sondern können auch der Reisebranche helfen, dem Verlust der Krise entgegenzuwirken. Doch was ist das digitale Reisen und wie können Reiseveranstalter die neuen Technologien in der Branche nutzen? Digitales Reisen – Wie VR und AR in Reise- und Tourismusbranche genutzt werden können Neue Technologien, wie Augmented Reality (AR) und Virtual Reality (VR), werden in vielen Bereichen des Lebens immer wichtiger. Es wird sogar angenommen, dass die globale Wirtschaft durch AR- und VR-Produkte branchenübergreifend bis 2030 ungefähr 1,5 Billionen US-Dollar einnehmen wird und allein in Deutschland rund 400.000 Menschen mit diesen neuen Technologien arbeiten werden (PwC, 2019).  Dass auch die Reisebranche von den neuen Technologien profitieren kann, zeigt eine Infografik des Reiseveranstalters TUI. Durch AR und VR können Urlauber ganz einfach von Zuhause und ohne Sicherheitseinschränkungen oder Maskenpflicht neue Städte und fremde Orte entdecken. Während VR anhand einer speziellen Brille eine Wahrnehmung nahe der Realität kreiert, erweitert AR die Realität durch Fotos, Informationen oder sogar Spiele als 3D-Simulation. Diese neuen Technologien können entweder als Ersatz für den Urlaub 2020 eingesetzt werden oder als Vorbereitung für die nächste große Reise.  Oft beginnt das virtuelle Erlebnis schon im Reisebüro, um den Urlaubern vor dem Trip einen ersten Eindruck zu verschaffen. Eine Bitkom-Umfrage (2018) zeigte, dass 78 % der Urlauber sich sogar wünschen im Reisebüro mit Hilfe von digitalen Geräten beraten zu werden. 70 % erwarten bei der Beratung 360°-Bilder, 61 % Live-Webcam-Displays von bestimmten Zielorten und 51 % VR-Brillen, um das Reiseziel so vorab schon virtuell erkunden zu können. Zusätzlich bietet die Digitalisierung ein immenses Potential für Reise-Apps, die in der Reisebranche immer relevanter werden. Somit können Urlauber mithilfe moderner Technologien zum Beispiel Sehenswürdigkeiten oder Städte virtuell zu bereisen. Auch Museen können AR-Technologien für Darstellungen und spielerisches Lernen der Besucher nutzen. Ob bei der Planung oder der tatsächlichen Reise, das Potenzial der Apps wird sich auch in Zukunft steigern und kann so verschiedene Bereiche im Tourismus nachhaltig beeinflussen.  Schaut man sich nun also die Entwicklung der Digitalisierung und neuen Technologien im Zusammenhang mit der Reisebranche an, wird klar, dass das digitale Reisen nicht nur eine Alternative für Urlauber und Unternehmen in der aktuellen Krise sein kann, sondern eine Weiterentwicklung der gesamten Reisebranche in der Zukunft. Zwar werden AR und VR das “echte” Reisen nicht vollständig ersetzten können, aber zumindest vorrübergehend dem unbeschwerten Reisen in ferne Orte entgegenkommen und Verluste der Branche ausgleichen. Mehr Informationen über das digitale Reisen gibt es in der Infografik von TUI:  Virtuell um die Welt – Das digitale Reiseerlebnis. Eine Infografik von TUI 20.08.2020
Digitalisierung: Eine Herausforderung für Aufsichtsräte
Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam und immer schneller voran; von der „digitalen Revolution“ ist die Rede, die Wirtschaftsweisen der Bundesregierung gaben gar die Losung „den Strukturwandel meistern“ heraus. Doch diese Revolution, dieser Wandel verändert auch die Tätigkeit von Gesellschaftsorganen, wie etwa des Aufsichtsrats einer AG und nicht jeder, sondern tatsächliche viele Aufsichtsräte sind hierauf nicht vorbereitet, nicht richtig besetzt. von Oliver Krautscheid Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium. Als mit der 1. Aktienrechtsnovelle zum 11. Juni 1870 das „Gesetz, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften“ im norddeutschen Bund in Kraft trat, wurde die Überwachung der Aktiengesellschaft bzw. ihrer Leitung dem Staat entzogen und dem Aufsichtsrat als einem privatrechtlichen Gremium anvertraut. Deutschland und die Gesetze änderten sich zwar seit dem immer wieder – 1965 löste der Bundesgesetzgeber das „reichsdeutsche“ Aktiengesetz von 1937 mit dem neuen Aktiengesetz ab – aber die Stellung und Aufgaben der Organe blieben im Wesentlichen gleich bis heute. Seit 1870 Aufsichtsrat: Die Digitalisierung konnte niemand voraussehen Die Digitalisierung konnte der Gesetzgeber der Vergangenheit nicht ahnen, der Gesetzgeber von heute weiß (noch) nicht so recht, wie mit ihr umzugehen sein soll. „Den Strukturwandel meistern“ ist die Losung, die die Wirtschaftsweisen im Jahresbericht 2019/20 ausgaben. Gleichwohl gibt es bereits auf nationaler und Ebene der Europäischen Union eine Vielzahl an Regelungen, die die Digitalisierung aber auch die Tätigkeit des Aufsichtsrates im Zeitalter der Digitalisierung betreffen und es werden zukünftig sicher noch mehr. Doch nicht nur der Gesetzgeber ist gefragt, auch die Konzerne selbst: Denn auch, wenn immer mehr Vorstände sich mittlerweile „Chief Digital Officer“ zulegen – ihre „Digital-“ oder „IT-Kompetenz“ im Leitungsgremium ausbauen –, wird leider immer noch häufig übersehen, dass die teils radikalen Veränderungen in Geschäftsmodellen und Organisationsstrukturen auch den Aufsichtsrat mit völlig neuen Fragestellungen und Risikolagen konfrontiert. Völlig neue Fragestellungen und Risikolagen für den Aufsichtsrat So verwundert es nicht, dass die „FAZ Online“ erst im Mai 2019 titelte „Viele Aufsichtsräte sind falsch besetzt“. Die „FAZ Online“ macht in ihrem Artikel mehrere Schwachpunkte aus, die der Garantie einer effektiven Governance in Zeiten der digitalen Transformation im Wege stehen. So fehlt es vielen Aufsichtsrat-Mitgliedern bereits an „digitaler Erfahrung“; dies liegt schlicht am Altersdurchschnitt vieler Aufsichtsräte. Wer der Generation der „Boomer“ oder einer noch früheren angehört, tut sich oft schwer, Geschäftschancen und Risiken digitaler Technologien zu beurteilen, Talente der Millennial- oder Touchscreen-Generation zu erkennen und zu entwickeln. Hier besteht dann Nachholbedarf, der weit über die Ausgabe eines dienstlichen Smartphones hinausgehen muss. Die Schwachpunkte: zu alt, gestrige Kontrollgrößen und zu enger Fokus Doch Aufsichtsräte sind häufig nicht nur „zu alt“ in dem Sinne, dass sie „digitalen Nachholbedarf“ haben; es wird auch weiter auf zum Teil überholte Mess- und Steuergrößen zurückgegriffen. Der Erfolg digitaler Transformationsprozesse lässt sich eben schlecht mit jahrzehntelang verwendeten finanztechnischen Größen, die zur Sicherstellung wertorientierter Unternehmensführung herangezogen wurden, abschätzen oder beurteilen. Digitale Geschäftsmodelle gehen auch mit neuen Umsatzmodellen und Preismechanismen einher, die sich eben nicht mit den klassischen (oder radikaler „antiken“) Instrumenten wirkungsvoll steuern lassen. Die Aufsichtsratsbesetzung vor der Digitalisierung folgte einem Muster, das den Fokus auf „buchhalterische“ – oder feiner: „finanzwissenschaftliche“ – und vor allem juristische Kompetenzen legte. Kontrolle und Risikominimierung standen richtigerweise im Vordergrund. Richtigerweise deshalb, weil in einer Unternehmens(un)kultur undurchsichtiger Vergütungsregelungen und Compliance-Verstöße eine strengere Governance erforderlich war – doch dieser exklusive Fokus passt nicht mehr in Zeiten des digitalen Wandels. Bisherige Denkmuster und Verhaltensweisen müssen auf den Prüfstand Die vorbezeichneten Schwachpunkte lassen sich jedoch beheben: Zum einen muss „digitale Versiertheit“ ein Auswahlkriterium bei der (Nach-)Besetzung von Aufsichtsratsplätzen werden; zum anderen müssen die Steuerungselemente den neuen Geschäftsmodellen und die Governance-Kultur selbst angepasst werden, sich verändern. Wo der digital erfahrene Aufsichtsrat(kandidat) eine knappe Ressource ist, muss über Weiterbildung und Training nachgedacht oder dem Aufsichtsrat ein Expertenkomitee, etwa ein „Digital Advisory Board“, zur Seite gestellt werden. In Sachen Steuerung dagegen muss ein jeder Vorstand und Aufsichtsrat der Versuchung widerstehen, allein Effizienzsteigerungen durch erhöhte Automatisierung zu erreichen. Zwar lässt sich hier das Ergebnis am einfachsten messen, doch der Wettbewerbsvorteil geht in dem Moment verloren, wo alle Konkurrenten ebenfalls nachgezogen sind. Die Effizienzsteigerung ist hier endlich und das Möglichste (zu) schnell erreicht. Damit kein Nullsummenspiel droht, wenn unternehmensinterne Prozesse abschließend digital optimiert sind, muss auch der Aufsichtsrat in seiner Beraterfunktion „über den Tellerrand“ blicken können oder, um Steve Jobs zu zitieren, „außerhalb der Box denken“. Digitalisierung: PwC bietet eine Aufsichtsrats-App Außerhalb der Box dachte man wohl auch im Tower 185 bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, welche eine App mit dem klingenden Namen „PwC Boardroom“ anbietet. So sagte Dr. Henning Hönsch, Partner bei PwC, im September 2018 bereits in einem Kurzinterview: „In vielen Gesprächen und Diskussionsrunden, die wir mit Aufsichtsratsmitgliedern führen, […] besteht tatsächlich bei vielen noch eine gewisse Unsicherheit [in Sachen Digitalisierung]. Einig sind sich die meisten darin, dass bisherige Denkmuster und Verhaltensweisen auf den Prüfstand müssen.“ Auf den Prüfstand gehört deshalb – wie oben zur Steuerung schon angedeutet –  etwa das reine Denken in Produktdeckungsbeiträgen. Viel eher sollte der Kundenwert in den Fokus rücken und zwar über den gesamten Zyklus, da jedoch weiterhin gilt „ich kann nur managen, was ich messen kann“, müssen die Logik und Metrik der digitalen Geschäftswelt angepasst werden. Governance-Kultur: Mehr Transparenz zwischen Vorstand und Aufsichtsrat Doch auch die deutsche Governance-Kultur, mit ihrem strikt dualistischen System aus Vorstand und Aufsichtsrat, sollte sich verändern – ohne jedoch das dualistische System zu Gunsten etwa des integrierten angelsächsischen Systems („Board of Directors“) aufzugeben. Der Aufsichtsrat sollte seine Beratungsfunktion gleichwohl im Rahmen des Möglichen weiter ausbauen und stärker nutzen, wenn es um die Neuerschließung digitaler Geschäftsfelder und die Schaffung digitaler Rahmenbedingungen geht. Der Aufsichtsrat muss hier unternehmerische Urteilsfähigkeit beweisen und auch gestaltend statt ausschließlich kontrollierend tätig werden. Um jedoch dieses „Business Judgement“ im Sinne des deutschen Corporate Governance Kodex leisten zu können, bedarf es mehr Transparenz zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Immer noch wird die Arbeit häufig dadurch verkompliziert, dass Rückfragen zu Entscheidungsvorlagen aufgrund nicht ad hoc verfügbarer Informationen nicht zügig genug beantwortet werden können und Entscheidungsprozesse sich schlussendlich verzögern – in einer immer schneller werdenden Welt ist das ein Problem. Ein „Digital Board Room“ kann hier jedoch Abhilfe schaffen, wenn im Rahmen der ethischen und rechtlichen Standards alle relevanten Geschäftsdaten zentral abrufbar sind für Vorstand und Aufsichtsrat. Digitalisierung bietet dann die Chance, dass alle Beteiligten in Echtzeit Sachverhalte tiefer erörtern und Szenarien detailreicher ausmalen und durchspielen können, schlussendlich also schneller und sicherer Entscheidungen treffen und so das Vertrauen der Investoren und Analysten in die Governance ihres Unternehmens erhöhen. Über Oliver Krautscheid Oliver Krautscheid betreibt das Wirtschaftsportal: https://www.oliver-krautscheid.com/oliver-krautscheid und das neue deutsche Internetportal für Drohnenenthusiasten: https://www.dronestagram.de. Der Autor ist erreichbar unter oliver@krautscheid.ch 29.12.2019
Sparkasse führt Apple Pay noch dieses Jahr ein
Bereits im Sommer 2018 ging eine eigene Sparkassen-App an den Start, um so den Kunden das mobile Bezahlen zu ermöglichen. Jetzt sind die öffentlich-rechtlichen Institute einen weiteren Schritt nach vorne gegangen: Apple Pay kommt – und zwar noch 2019. Zu Beginn steht der Dienst nur für die Kreditkarten zur Verfügung. Die Ausweitung auf die Girocard soll aber bereits 2020 folgen. Apple Pay kommt: Für Sparkassen-Kunden noch 2019, für Kunden der Raiffeisen- wie Volksbanken dann im kommenden Jahr Wer in die Kryptowährung Bitcoin investieren will, der braucht eine sogenannte Wallet. Dabei handelt es sich um den digitalen Geldbeutel. Wenn man hingegen mit Bitcoin Superstar arbeitet, dann erwirbt man keine Münzen der digitalen Währung, sondern spekuliert nur auf die weitere Kursentwicklung. Ein digitales Portemonnaie ist aber nicht nur erforderlich, wenn es darum geht, Coins einer Kryptowährung zu kaufen – sondern auch, wenn man mit seinem Smartphone im Laden bezahlen will. Eine immer beliebter werdende Möglichkeit – und das wissen selbstverständlich auch die Banken. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat nun jene Aussagen, die zu Beginn des Jahres getroffen wurden, konkretisiert: Man wird den Kunden Apple Pay zur Verfügung stellen, wobei es noch keinen genauen Termin gibt – jedoch soll der Dienst noch in diesem Jahr angeboten werden. Das heißt, es bleiben maximal nur noch ein paar Wochen, bis die Kunden den Dienst aus dem Hause Apple nutzen können. Zudem gab es auch richtige Neuigkeiten: 2020 kann Apple Pay auch mit der Girocard genutzt werden – zu Beginn steht nämlich nur die MasterCard-Kreditkarte zur Verfügung.  Neben dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband haben sich auch die Volks- wie Raiffeisenbanken zu dem Apple-Dienst geäußert: Apple Pay soll hier ab dem Jahr 2020 zur Verfügung stehen. Apple Pay gibt es bereits seit Ende 2018 Noch zu Beginn waren die Sparkassen gegen den Bezahldienst aus dem Hause Apple. So hat man gefordert, Apple solle die NFC-Schnittstellen der iPhones freigeben, damit von Seiten der Banken eigene Apps angeboten werden können. Das hat Apple jedoch abgelehnt. Somit gab es am Ende nur einen Weg: Die Banken mussten nachgeben – natürlich zum Wohl der Kunden.  Die Sparkassen-Kunden wurden bereits per Schreiben informiert, dass bei Verwendung von digitalen Karten nun ein neues Authentifizierungsverfahren eingeführt werde, „das vom Karteninhaber auf dem Smartphone“ durchgeführt werden kann. So beispielsweise per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung, wobei neben biometrischen Verfahren auch die klassische Eingabe des Geräte-Codes möglich ist. Dabei handelt es sich um Verfahren, die auch Apple Pay nutzt. Apple Pay gibt es in Deutschland bereits seit Ende 2018. Um den Service mit der Kreditkarte nutzen zu können, ist es notwendig, die Bezahlfunktion am iPhone zu aktivieren. Nachdem die Kreditkartendaten sodann bei Apple Pay hinterlegt sind,  kann das iPhone einfach an das Bezahlterminal gehalten werden – schon ist der Einkauf bezahlt. Bislang kann Apple Pay mit den Kredit- wie Debitkarten der HypoVereinsbank, der Deutschen Bank, der N26 Bank, der DKB sowie der Comdirect Bank und der Santander Consumer Bank genutzt werden. Die Sparkassen folgen, wie bereits erwähnt, noch in diesem Jahr. Volks- und Raiffeisenbankkunden müssen sich noch bis nächstes Jahr gedulden. Jedoch können die Kunden der Sparkassen wie Genossenschaftsbanken aber schon heute auf mobile Lösungen zugreifen. Im Juli 2018 wurde eine eigene App auf den Markt gebracht, die bereits von über 500.000 Sparkassen-Kunden genutzt wird. Jedoch steht die App nur auf Geräten zur Verfügung, die mit einem Android-Betriebssystem ausgestattet sind.  Smartphone wird wichtiger Der Präsident der Sparkassen, Helmut Schleweis, kennt natürlich die aktuellen Daten und Zahlen und weiß, dass das Bezahlen mit dem Smartphone immer beliebter wird. Aus diesem Grund war es auch nur eine Frage der Zeit, bis Apple Pay unterstützt wird. Natürlich mag der Deutsche sein Bargeld lieben, jedoch ist das Smartphone ein ausgesprochen wichtiger Bestandteil geworden – der, so scheint es zumindest, noch wichtiger werden wird. Denn folgt man dem von der PwC herausgegebenen „Mobile Payment Report 2019“, so haben 46 Prozent der unter 30-Jährigen angegeben, schon einmal mit dem Smartphone bezahlt zu haben. 23.11.2019