Vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts ist gerade ein Verfahren anhängig, in dem es – kurz gesagt – um die Frage geht, ob Ausländer ohne Aufenthaltsrecht selbst dann ein Anrecht auf die deutsche „Grundsicherung“ haben, wenn sie eine zumutbare Arbeit verweigert haben. Sollte von dem Senat diese Frage mit „Ja“ beantwortet werden, könnte dies nach Auffassung kritischer Beobachter eine neue Migrationslawine auslösen, die die Ereignisse von 2015 als geradezu harmlosen „Testfall“ erscheinen ließe.
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Fast 100 % mehr finanzielle Vorteile für Asylsuchende
Bereits damals wirkte ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts wie eine Initialzündung. Wir dürfen aus einem Bericht der in diesem Zusammenhang gewiß unverdächtigen dänischen Einwanderungsbehörde zitieren, die sich wiederum auf eine Feststellung des noch weitaus unverdächtigeren Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen bezieht: „Infolge eines Gerichtsurteils in Deutschland wurden im Jahr 2013 die finanziellen Vorteile für Asylsuchende fast verdoppelt. Dies könnte ein Grund für den großen Zustrom von tschetschenischen Asylbewerbern Anfang 2013 sein. In einigen Fällen wurden ganze Dörfer von ihren Einwohnern entleert, weil sie nach Deutschland abreisten.“
Die für das „Asylbewerberleistungsrecht“ zuständige Berichterstatterin am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts ist Susanne Baer, die auch einen „Gender“-Lehrstuhl an der Berliner Humboldt- Universität innehat. Kurz nach ihrer Berufung an das höchste deutsche Gericht im Jahr 2011 kam es zu dem von der Kölner Rechtsanwältin Eva Steffen angestoßenen Urteil. Auf der Internetseite des „Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V.“, das Migration zum Menschenrecht erklärt, präsentieren sich die beiden Damen in schöner Eintracht. Etwa zeitgleich mit ihrer Berufung an das Verfassungsgericht gründete Baer an der Humboldt-Universität die „Humboldt Law Clinic“, die Muster-Klageschriften erstellt, welche „von Rechtsanwält*innen für ihre weitere Arbeit genutzt werden können“. Da kann schon der Verdacht aufkommen, daß die Frau Verfassungsrichterin sich zumindest teilweise ihre Klagen gewissermaßen selbst schreiben könnte . . .
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Tipps für den Umgang mit deutschen Sozialbehörden
Und mehr noch: Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von „Law Clinic“-Instituten, die sich alle – unter sehr einseitiger Fragestellung – mit Aspekten des Asyl- und Aufenthaltsrechts befassen. Hinzugekommen ist vor einiger Zeit auch ein „Legal Centre“ auf der griechischen Insel Samos, wo sich Völkerwanderer auf ihrem Weg u.a. nach Deutschland in einer Rechtsberatungsstelle Tipps für den erfolgversprechendsten Umgang mit den deutschen Sozialbehörden geben lassen können. In ihrem Richteramt unterliegt auch Frau Baer den „Verhaltensleitlinien“ des Bundesverfassungsgerichts: „Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts verhalten sich innerhalb und außerhalb ihres Amtes so, daß das Ansehen des Gerichts, die Würde des Amtes und das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität nicht beeinträchtigt werden.“ Angesichts des vorstehend Aufgeführten klingt dies wie blanker Hohn. (tb)
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