Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 05.11.2019 (1 BvL 7/16) eine Kürzung von Hartz IV-Bezügen zu Sanktionszwecken um mehr als 30 % für nicht statthaft erklärt. Hintergrund derartiger Kürzungen ist stets der Versuch, Bezugsberechtigte zu einer aktiven Mitwirkung bei der Verbesserung ihrer Situation (auch zur Entlastung der Sozialgemeinschaft) etwa durch die Aufnahme einer Arbeit anzuhalten oder sie nach schwerwiegenden Verfehlungen – z.B. Sozialbetrug – zu sanktionieren und zu einem zukünftig rechtskonformen Verhalten zu zwingen.
Inhalt
Ist das BVerfG politisch-gestalterisch tätig geworden?
In dem nur schwer nachvollziehbaren Urteil wird grundsätzlich eine Sanktionierung untersagt, wenn dabei mehr als 30 % der Hartz-IV-Bezüge auch nur vorübergehend gestrichen werden sollten. Mit dieser Entscheidung dehnten die Richter nicht nur ihre richterliche Kompetenz erheblich aus, sondern sie wurden sogar politisch-gestalterisch tätig. Hartz IV-Leistungen sind von nun an nicht mehr als Hilfe zum menschenwürdigen Überleben anzusehen, sondern sie sind praktisch zu einer Art bedingungslosem Grundeinkommen für Vermögenslose geworden. Verweigerung der Arbeitsaufnahme, Nichtbeachtung von Auflagen wie z.B. Meldefristen bis hin zu offenkundigen Betrugsfällen – die zuständigen Behörden sind damit regelrecht „machtlos“ geworden, wie kritische Experten befürchten.
Faustschlag ins Gesicht für jeden Arbeitnehmer
Für jeden Sozialabgaben leistenden Arbeitnehmer und Unternehmer in Deutschland ist dies ein regelrechter Faustschlag ins Gesicht. Weil die Richter argumentierten, daß die einkommensschwache Situation an sich bereits eine so „harte“ Situation sei, daß allzu hohe Kürzungen bei den aus öffentlichen Mitteln bereitgestellten Hartz IV-Leistungen nicht zumutbar seien, wird dieses von manchen Beobachtern als „skandalös“ eingestufte Gerichtsurteil bereits als Meilenschritt in Richtung „Sozialismus“ in Deutschland angesehen. Damit setzt sich eine Serie nur schwer nachvollziehbarer Verfassungsgerichtsurteile fort, die überwiegend politisch-sozialistisch motiviert zu sein scheinen statt an der Idee und dem Wortlaut des Grundgesetzes orientiert. (eh)
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