Bundesregierung lässt Thomas-Cook-Kunden nicht im Regen stehen
von
, Uhr
Kundinnen und Kunden sollen nicht auf den Schäden sitzenbleiben, die Ihnen durch die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook entstanden sind. Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen. Thomas Cook war nach der EU-Pauschalreiserichtlinie dazu verpflichtet, die Vorauszahlungen von Reisenden gegen Insolvenz abzusichern. Dies geschah durch eine Kundengeldversicherung bei der Zurich plc. Hierauf haben die Kundinnen und Kunden vertraut. Die Zurich-Versicherung hat signalisiert, dass sie die Reisevorauszahlungen der betroffenen...