Bundeseinheitliche Notbremse bei hohen Infektionszahlen

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Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, sollen dort künftig bundeinheitlich festgelegte, zusätzliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen bremsen. Darauf hat sich das Bundeskabinett verständigt. Nun wird der Bundestag diese vorgesehene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beraten.

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