Betätigungsverbot für Terrororganisation „Hizb Allah“ in Deutschland
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Bundesinnenminister Horst Seehofer hat am 30. April 2020 die Betätigung der schiitischen Terrororganisation Hizb Allah (deutsch: „Partei Gottes“, auch „Hisbollah“) in Deutschland verboten. Polizeibehörden durchsuchten am Morgen, 6 Uhr, Objekte u. a. in Berlin, Bremen, Münster, Recklinghausen und Dortmund.