Bei einer Lottogesellschaft hat das sorgenfreie Leben bald ein Ende

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Der staatlich kontrollierte Glücksspielmarkt in Deutschland setzt jährlich 35 Milliarden Euro um und erwirtschaftet Bruttospielerträge – die Spieleinsätze abzüglich der an die Spieler ausgezahlten Gewinne – von gut 10 Milliarden Euro. Zudem werden mehr als fünf Milliarden Euro Steuereinnahmen durch das Glücksspiel generiert.

Alle sechzehn Bundesländer verfügen über eine staatliche Lottogesellschaft, welche in ihrem Bundesland das Monopol für die Veranstaltung von Glücksspielen hat. Zwar ist der Staat der Hauptprofiteur des Glückspielwesens, aber auch den Lottogesellschaften und deren Beschäftigten geht es prächtig. Die belegt ein Bericht aus einem westdeutschen Bundesland, der jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Die in Rede stehende Lottogesellschaft mbH ist mit einem Stammkapital von drei Millionen Euro ausgestattet. Das Land ist mit 51 Prozent an der Gesellschaft beteiligt. Mitgesellschafter sind die drei Sportbünde des Bundeslandes. Aufgabe der Lottogesellschaft ist die Durchführung von Wetten, Lotterien und Ausspielungen im Auftrag des Landes. Dabei hat die Gesellschaft darauf zu achten, dass der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt wird, wie es der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen vorschreibt. Die Lottogesellschaft erhält vom Land eine Geschäftsbesorgungsvergütung.

Deutlich bessere Bezahlung vieler Mitarbeiter als im öffentlichen Dienst      

Bei der Lottogesellschaft bestehen drei unterschiedliche Tarifgefüge: Neueinstellungen ab Juli 2017 unterliegen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Vor Juli 2017 eingestellte Beschäftigte vergütet die Lottogesellschaft nach einem hauseigenen Tarif. Beschäftigte, die bereits vor 2006 unbefristet beschäftigt waren, erhalten zusätzlich zu dem hauseigenen Tarif Leistungen als Besitzstandswahrung.

Die durchschnittlichen Monatsentgelte der beiden letztgenannten Beschäftigungsgruppen lagen 2019 im Durchschnitt um drei bzw. vier Entgeltgruppen über dem Niveau des Tarifvertrags für die Länder. Bei einer Vergütung aller tariflich Beschäftigten nach dem TV-L ließe sich der Personalaufwand der Gesellschaft um mindestens zwei Millionen Euro jährlich verringern. Das Land will auf eine Angleichung der Tarifstruktur hinwirken.     

Völlig überbesetzte Führungsebene      

Der Stellenplan der Lottogesellschaft für das Jahr 2020 wies 21 Stellen für Geschäftsführer, Prokuristen, Abteilungsleiter und leitende Mitarbeiter aus, die außertariflich vergütet wurden. Gegenüber 1993 erhöhte sich der Anteil der Führungspositionen am Personalstand von 3 Prozent auf mehr als 12 Prozent. Die Höhe der außertariflichen Vergütung der Führungskräfte lag im Vergleich mit den Besoldungsstrukturen im öffentlichen Dienst überwiegend in der Spanne der Besoldungsgruppen B 2 bis B 9. Das zuständige Finanzministerium des Landes hat erklärt, die Leitungs- und Vergütungsstruktur werde Gegenstand eines Gutachtens zur Personalwirtschaft sein. Das Land werde auf ein angemessenes Gehaltsniveau hinwirken, das insbesondere den Vergleich mit den Besoldungsstrukturen des öffentlichen Dienstes gewährleiste.      

Zu viele Bezirksdirektionen      

Die Gesellschaft unterhält acht Bezirksdirektionen. Deren Hauptaufgabe ist der Ausbau und die Weiterentwicklung des Netzes der Lottoannahmestellen. Die Bezirke, für welche die Bezirksdirektionen zuständig sind, unterschieden sich hinsichtlich ihrer Größe und der Zahl der zu betreuenden Lottoannahmestellen sowie ihrer Umsätze und Personalkosten. Die 2014 im Aufsichtsrat der Lotteriegesellschaft erörterte Verringerung der Zahl der Bezirksdirektionen auf sechs wurde nicht umgesetzt. Nunmehr beabsichtigt die Lottogesellschaft, die Anzahl der Bezirksdirektionen auf sieben zu verringern. Durch Verringerung auf zwei Bezirksdirektionen ließen sich Personalkosten von 200.000 Euro jährlich einsparen.      

Eintrittskarten für VIP-Logen und Tribünenplätze      

In den Sponsoringverträgen mit Fußballvereinen vereinbart die Lotteriegesellschaft Gegenleistungen der Partner vor allem in Form von Werbung (z.B. Trikot- und Bandenwerbung). Darüber hinaus stellen die Partner ihr bei Heimspielen Eintrittskarten für VIP-Logen und Tribünenplätze im Gegenwert von durchschnittlich 500.000 Euro jährlich zur Verfügung. Die Lotteriegesellschaft gibt die Eintrittskarten an Externe und Interne weiter.

Nachvollziehbare schriftliche Kriterien hierfür existieren nicht. Darüber hinaus übernimmt die Lottogesellschaft Steuern von regelmäßig über 100.000 Euro jährlich, um die Empfänger der Karten bezüglich der Besteuerung eines geldwerten Vorteils steuerfrei zu stellen.      

Tickets in Zukunft nur noch an karitative Organisationen      

Das Finanzministerium des Landes hat erklärt, die Geschäftsführung der Lottogesellschaft werde den Gremien empfehlen, das bisherige Logenkonzept nicht beizubehalten. Die künftige Ausgestaltung der Vergabe von Tribünenkarten werde in einer Richtlinie geregelt. Ticketkontingente sollten im Wesentlichen nur noch an karitative Organisationen vergeben werden. Die Neukonzeption soll mit dem Ziel einer deutlichen Minimierung des bisherigen Steueraufwands einhergehen. Alles in allem wird sich einiges ändern in der sorgenfreien Welt der Lottogesellschaft. Dies erscheint auch bitter nötig, liebe Leserinnen und Leser, sagt missmutig

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
www.krisensicherinvestieren.com

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar