Altertümliche Vorgehensweise der Finanzämter bei Versteigerungen

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Die öffentliche Verwaltung in Deutschland hinkt bei der Digitalisierung weit hinter der Entwicklung in anderen Nationen her. In einigen Bereichen scheint die Zeit stillzustehen, ein Fortschritt ist nicht zu erkennen. Dies belegt ein Beispiel aus der Finanzverwaltung eines bevölkerungsreichen Bundeslandes. Es geht um mangelnde IT-Unterstützung bei der Verwertung von Gegenständen, welche die Finanzämter bei säumigen Steuerschuldnern gepfändet haben.

In dem Bundesland sind zwei Finanzämter zentral für die Veräußerung von Gegenständen aus Sachpfändungen zuständig. Im Wesentlichen geschieht dies über sogenannte Präsenzversteigerungen, es gibt aber auch Auktionen über eine verwaltungseigene Internetplattform. In den letzten Jahren wurden jährlich aus knapp 5.000 Auktionen rund 3 Millionen Euro für die Staatskasse erlöst.

In einem dieser zwei Finanzämter wird das System für Lagerverwaltung und Buchhaltung in Papierform mittels handschriftlich gepflegter Karteikarten geführt. Begleitend werden Tabellenkalkulations- und Textverarbeitungs-Dateien genutzt. Aufgrund dieser Vorgehensweise müssen Daten mehrfach manuell erfasst werden, sowohl auf den Karteikarten als auch in den Dateien der Büroprogramme. Planungen zur Einführung eines elektronischen Pfandverwertungssystems bei diesem Finanzamt bestehen seit 1998. Trotz mehrfacher Anläufe ist die Umsetzung bis heute unterblieben.

Ein uraltes elektronisches System wird eingesetzt      

Das andere Finanzamt setzt seit 1987 ein elektronisches Pfandverwertungssystem ein, das seitdem beinahe unverändert geblieben ist. Trotz seiner veralteten Benutzeroberfläche werden die Funktionalitäten des Programms von den Anwendern als Arbeitserleichterung geschätzt. Das System übernimmt automatisch eine Vielzahl von Bearbeitungsschritten, indem es verschiedene Daten, etwa zum Pfändungsschuldner oder zur Zuordnung des Versteigerungserlöses aus anderen Steuerprogrammen nutzt. Insgesamt verwaltet das Finanzamt jährlich durchschnittlich knapp 3.000 Warenpositionen über diese Anwendung.      

Das Finanzministerium will für den Einsatz eines modernen Systems sorgen      

Ein elektronisches Pfandverwertungssystem muss in beiden Finanzämtern möglichst bald eingesetzt werden. Überdies verfügen beide Finanzämter derzeit nicht über eine Registrierkasse. Die Versteigerungserlöse werden handschriftlich auf Durchschreibequittungen erfasst und anschließend in das Buchhaltungssystem eingepflegt. Das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes will nunmehr für den Einsatz eines einheitlichen elektronischen Systems für beide Finanzämter sorgen. Auch die Nutzung einer kompatiblen Registrierkasse soll sichergestellt werden.      

Zu viele geringwertige Gegenstände werden versteigert      

Bei den von den beiden Finanzämtern durchgeführten Präsenzversteigerungen entfällt etwa ein Drittel der Zuschläge auf Erlöse bis 30 Euro. Insgesamt wurden mit diesen geringwertigen Gegenständen etwa 27.000 Euro erzielt, dies entspricht einem durchschnittlichen Erlös von 14 Euro pro Zuschlag. Bei durchschnittlich sechs Auktionen stündlich ergibt sich ein Erlös von 84 Euro pro Stunde. Die durchschnittlichen Personalvollkosten der bei der Pfandverwertung eingesetzten Beschäftigten betragen ca. 50 Euro pro Stunde. Für Präsenzversteigerungen werden in der Regel mindestens acht Beschäftigte für Präsentation der Gegenstände, Besucherlenkung, Lagerhaltung, Kassenführung u. a. eingesetzt.      

Die Pfändung von geringwertigen Gegenständen soll zukünftig vermieden werden      

Im Durchschnitt stehen somit Erlösen von 84 Euro Personalkosten für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Versteigerung von 400 Euro je Stunde gegenüber. Die Verwertung von Gegenständen mit einem zu erwartenden Erlös bis 30 Euro ist in Relation zu dem hohen personellen Aufwand unwirtschaftlich. Das Finanzministerium will hier gegensteuern, indem Pfändungen von geringwertigen Gegenständen möglichst vermieden werden sollen. Im Rahmen von Schulungen sollen die Vollstreckungsbeamten entsprechend sensibilisiert werden.   

Internet-Auktionen eigenen sich besonders für gepfändeten Schmuck      

Die beiden zentral für Verwertungen zuständigen Finanzämter nutzen die verwaltungseigene Internetplattform in ganz unterschiedlichem Ausmaß. Das eine Finanzamt bot nur sehr vereinzelt Gegenstände über das Internet an (fünf Auktionen im Jahr 2018). Hingegen nutzte das andere Finanzamt die Internetplattform regelmäßig (331 Auktionen im Jahr 2018). Besonders geeignet für Internet-Auktionen war gepfändeter Schmuck. Hier zeigte sich, dass die erzielten Erlöse deutlich über dem Materialwert der Schmuckstücke lagen.      

Internet-Auktionen sollen künftig der Regelfall der Versteigerung werden      

Es steht außer Frage, dass Internet-Auktionen eine zeitgemäße Form der Veräußerung darstellen. Dass auch eine Behörde diese Möglichkeit mit Erfolg nutzen kann, hat das eine Finanzamt unter Beweis gestellt. Das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes hat zwischenzeitlich erklärt, dass Internet-Auktionen künftig der Regelfall der Versteigerung werden sollen. Präsenzversteigerungen sollen in Zukunft nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Alles in allem bemüht sich die Finanzverwaltung des in Rede stehenden Bundeslandes, die Vorteile der Digitalisierung bei der Verwertung gepfändeter Gegenstände endlich zu nutzen. Man fragt sich nur, liebe Leserinnen und Leser, weshalb dies nicht schon viel früher geschehen ist, sagt verärgert

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
www.krisensicherinvestieren.com

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar