Ach, wie sind wir doch demokratisch!
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Die Tatsache ist alt und wurde schon oft beklagt. Nun greift sie ein Spruch des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019 auf. Danach sind Staatsanwälte nur in Deutschland nicht befugt, Europäische Haftbefehle auszustellen, weil es in dem angeblich „freiesten demokratischen Rechtsstaat, der jemals auf deutschem Boden bestand“ an fundamental-demokratischen rechtsstaatlichen Standards fehlt. Die Weisungsgebundenheit der