"Sie können grundsätzlich annehmen, dass eine Landesregierung, wenn es beispielsweise fünf Tage hintereinander geregnet hat, dass sie weiter in Grundrechte eingreifen", so drückt Abgeordneter Marcel Luthe (Ex-FDP) seine Ansicht der Exekutiv-Willkür und des "absolut kopflosen Handelns der Landesregierungen" aus. Der zweite Lockdown wirft nicht nur die Frage der Verhältnismäßigkeit auf, sondern auch die Legitimation der Exekutive für eine derartige Beschlussfassung.
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