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Die Bevormundung der Urheber*innen muss aufhören
So nötig eine EU-Urheberrechtsreform war, so wenig stärkt die neue Richtlinie die Position der allermeisten Urheber*innen. Verlegerbeteiligung, Leistungsschutzrecht und Lizenzierungspflicht bedienen die Interessen der Verwerter. Diese dominieren die Verwertungsgesellschaften und bestimmen in Verträgen und Verteilungsplänen, wie wenig von Lizenzzahlungen und Vergütungen bei Urheber*innen ankommt. Ein Kommentar von Henry Steinhau Die EU-Urheberrechts-Richtlinie ist beschlossen. Nun müssen die Mitgliedsstaaten die Regelungen in nationales Recht umsetzen – auch die hart umstrittenen wie die zu Uploadfiltern und Presseleistungsschutzrecht. Medienkonzerne, Verleger- und Produzentenverbände sowie Verwertungsgesellschaften zeigen sich zufrieden. Verbraucherinitiativen, netzpolitische Organisationen, Parteien und Industrieverbände reagieren verärgert. Doch was sagen diejenigen, für die das „Urheberrecht“ gemacht sein sollte – die Urheberinnen und Urheber? Ich bin so ein Urheber. Als Journalist und Autor schreibe ich Artikel, Bücher und Buchbeiträge, ich erstelle Lehrmaterialien und halte Vorträge. Ich lebe von Honoraren, Tantiemen, Vergütungen, die ich für die Verwertung meiner Werke erhalte. Das Urheberrecht ist wichtig für mich. Von dieser EU-Richtlinie bin ich enttäuscht. Ich bin enttäuscht, weil ihre wesentlichen Regelungen die Interessen der Verwerter bedienen und keineswegs die Position der Urheber*innen stärkt. Enttäuscht, weil die Dominanz der Verwerterinteressen dazu führte, essentielle Regelungen für die Urheber aus der längst überfälligen Reform zu streichen oder heraus zu verhandeln – etwa ein Verbot von Total-Buy-out-Verträgen oder eine wirklich offene Text- und Datamining-Schranke. Enttäuscht, weil die unvermeidlichen Uploadfilter wahrscheinlich viel kreatives Potenzial von Urheber*innen neuen Zuschnitts, die das Netz als Werkzeug, Bühne und Lebensraum nutzen, ausbremsen oder in Graubereiche treiben wird. Vor allem aber fühle ich mich als Urheber – wieder einmal – im Stich gelassen. Nicht nur von Politiker*innen, sondern auch von Verbänden und Organisationen, die sich den Verwerterinteressen beugten: Urheberrechtsinitiativen, große Gewerkschaften, viele Fachverbände, in denen Urheber*innen organisiert sind und Verwertungsgesellschaften, denen Urheber*innen als Wahrnehmungsberechtigte angeschlossen sind. Fast alle loben die EU-Richtlinie und bedanken sich bei der Politik. Ihrer Auffassung nach würden Urheber*innen von mehr Lizenzierungen, mehr Vergütungen und größerer Rechtssicherheit profitieren. Das halte ich für eine falsche Einschätzung. Von den Toten erweckte Verlegerbeteiligung Mit ihrem vehementen Einsatz für eine Beteiligung von Verlegern an den Privatkopievergütungen zeigen die Verwerter – allen voran Verlage – ihr wahres Gesicht. Denn mit dieser Regelung soll ihnen Geld zugestanden werden, dass rechtlich ausschließlich den Urhebern zugedacht ist. Dies haben der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof klar definiert – und nicht etwa „in Frage gestellt“, wie VG Wort und Börsenverein des deutschen Buchhandels es gerne suggerieren. Wenn die von den Toten wieder erweckte Verlegerbeteiligung tatsächlich in Deutschland zurückkehrt – der Börsenverein fordert prompt die Umsetzung noch in diesem Jahr – , dürfen die Verwerter wieder einen ordentlichen Schluck aus der Pulle der Urheber*innen nehmen, sogar ohne um Erlaubnis fragen zu müssen. Hier wird uns Urheber*innen nichts gegeben sondern genommen – und das im Namen des Urheberrechts. Das ist verlogen und dreist. Die revisionierte Verlegerbeteiligung stärkt meine Position als Urheber mitnichten – im Gegenteil. Leistungsschutzrecht – ein reines Verwerterrecht? Beim nun auf die gesamte EU zukommenden Leistungsschutzrecht reden die Presseverleger gerne von ihren Leistungen, deretwegen ihnen Vergütungen zustünden. Und dass sie die Urheber natürlich daran beteiligen würden. Doch in den drei Jahren, die das Leistungsschutzrecht in Deutschland in Kraft ist, passierte nichts dergleichen: Bei den Urheber*innen landete Nullkommanichts. Erstens, weil die VG Media so gut wie keine Erträge aus dem Presseleistungsschutzrecht erzielte und viel Geld in juristische Auseinandersetzungen steckte, zweitens weil Google eine Gratiserlaubnis erhielt und somit nichts zahlt, drittens weil die VG Wort, mit denen die wahrnehmungsberechtigten Autor*innen und Redakteur*innen Verträge haben, keinerlei Vereinbarungen mit der VG Media hat – zumindest sind keine bekannt. Gleichwohl haben die Verleger nun dieses Leistungsschutzrecht auf EU ausgeweitet bekommen – aber werden sie es auch ausweiden? Und wenn ja, werden jemals Vergütungen an die Urheber*innen ausgeschüttet? Womöglich sogar in angemessener Höhe? So wie es bisher gehandhabt wurde, stellt sich das Leistungsschutzrecht als reines Verwerterrecht dar. Daher hege ich großes Mißtrauen, dass es mir als Urheber Vergütungen einbringt oder meine Position stärkt. Lizenzierungspflicht als üppig sprudelnde Vergütungsquelle – für wen? Mit der EU-Richtlinie sollen nun weitere Vergütungsquellen hinzukommen. Insbesondere die großen Internetplattformen, wie Youtube, Facebook und andere Intermediäre mit nutzergenerierten Inhalten, sollen mittels der neuen Lizenzierungspflichten Gebühren in großen Umfängen entrichten. Und damit sollen angeblich die Vergütungen für Urheber*innen sprudeln. Auch hier hege ich große Zweifel: Wenn solche Lizenzeinnahmen entweder direkt an Verwerter fließen oder über Verwertungsgesellschaften eingenommen werden, dann bestimmen die Verwerter, wie viel oder besser gesagt, wie wenig bei Urheber*innen ankommt. Auf der einen Seite handeln sie bei direkten Lizenzgeschäften als Rechteinhaber und können ihre Interessen in den Mittelpunkt stellen. Was dabei herauskommt, zeigen beispielsweise die Deals von Musikstreamingdiensten, wie Spotify, Amazon, Youtube und anderen: Für die Künstler*innen sind Beteiligungen im Promillebereich üblich – und alles andere als angemessen. Auf der anderen Seite sollen für die Internetplattformen auch die Verwertungsgesellschaften als Ansprechpartner für Lizenzierungen dienen: Für die Rechte an ganzen Katalogen großer Medienkonzerne, für direkte Lizenzen kleiner oder einzelner Anbieter oder auch für Pauschallizenzen von Werken, die noch nicht bei Verwertungsgesellschaften gelistet sind, also von Verbrauchern, Bloggerinnen, Instagrammern – also den oft als „Prosumer“ bezeichneten Hobby-Urheber*innen. Ob solche pauschalen oder auch die neuen „erweiterten kollektiven Lizenzen“ europarechtlich umsetzbar sind, bewerten Rechtswissenschaftler kritisch. Die Schlüsselrolle der Verwertungsgesellschaften So oder so kommt den Verwertungsgesellschaften bei den neuen Regelungen eine Schlüsselrolle zu. Sie könnten den Griff in die Taschen der Urheber*innen verhindern. Sie könnten mit ihren Verteilungsplänen dafür sorgen, dass jetzigen und zukünftigen Urheber*innen weniger oder gar keine Vergütungen abgezwackt würden – wenn sie denn wollten. Genau das wissen die Verwerter – und haben sich eine Machtposition in den Verwertungsgesellschaften aufgebaut, mit der sie die Position der Urheber*innen dort und insgesamt schwächen. Zwar befinden sich die Verwerter in den Verwertungsgesellschaften nominell in der Minderheit, aber praktisch ist ihr Einfluss und ihre Macht in den (Mitbestimmungs-)Gremien festgeschrieben. In der VG Wort geschieht dies beispielsweise durch ein vertracktes Kuriensystem, das es sehr schwer macht, Satzungsänderungen und eben auch strategische Verteilungsentscheidungen durchzusetzen. Verwertungsgesellschaften berufen sich gerne darauf, dass sich nur dank der mächtigen Verwerter verhandeln, erstreiten und lobbyieren lasse, was den Urheber*innen zugute komme. Dazu gehörten zum Beispiel die Höhe der Vergütungsabgaben von Geräteherstellern oder eben Lizenzen von großen Internetplattformen, Suchmaschinen und Intermediären. Auch heißt es häufig, dass sich Buchverlage, Zeitungsverlage und andere große Verwerterunternehmen sich und ihre Verhandlungsmächte aus den Verwertungsgesellschaft zurückziehen würden, wenn sie weniger oder gar keine Vergütungen mehr bekämen. Wenn die Medienunternehmen die Verwertungsgesellschaften verließen – was wäre das für eine Haltung? Was würde es aussagen, wenn sie sich in einer gemeinsamen, ja, solidarischen Verwertungsgesellschaft nur dann einbringen und nur dann der eigenen Leistungen für Urheber*innen brüsten, wenn sie selbst mehr als reichlich von den Vergütungen abbekommen? Offenbarten die Verwerter dann nicht, wie wenig sie wortwörtlich für ihre Urheber*innen übrig haben? Und selbst wenn: Allen Verwertungsgesellschaften zusammen sind viele, viele Hunderttausend Urheber*innen als Wahrnehmungsberechtigte angeschlossen. Warum sollten diese Verwertungsgesellschaften der Hunderttausenden denn – ob nun mit oder ohne Verwertern als „Bestimmer“ – nicht die Kraft aufbringen, gute Juristen zu finanzieren, die mit Geräteherstellern und Händlern hart verhandeln? Warum sollten sie nicht in der Lage sein, gute Lobbyisten zu haben, die vor allem die Interessen ihrer urhebenden Wahrnehmungsberechtigten in Berlin und Brüssel vertreten? Die Urheber*innen sind die vielen – und es könnten noch viel mehr werden Im übrigen gehören zu den Urheber*innen Freie und Festangestellte, Pauschalisten und Nebenbei-Urheber, semiprofessionelle wie Saison-Urheber. Und womöglich kommen nun noch viele weitere dazu: Youtuber, Bloggerinnen, Influencer, Podcaster, Instagrammer und, und, und. Sie alle sind Urheber, weil sie fotografieren, filmen, remixen, bloggen, schreiben, podcasten, posten, posten, posten. All das ist urheberrechtlich relevant, all das soll auf betreffenden Plattformen lizenzpflichtig und vergütet werden. Jeder soll seine Vergütungen einfordern und ausgeschüttet bekommen, niemand kann abgewiesen werden. Nur zu, würde ich sagen. Mögen sich die Verwertungsgesellschaften auf einen Ansturm auf ihre Melde- und Ausschüttungssysteme gefasst machen, vielleicht auch auf ihre Mitbestimmungs-/Gremien und ihre verstockte Art, mit Kritik und Reformvorschlägen umzugehen. Und vielleicht sollten sie auch darüber nachdenken, wie lange eine von Verwerterinteressen geleitete Verteilungspraxis angesichts der geplanten Pauschallizenzen, auch und gerade für Verwerter-unabhängige Urheber*innen noch zu halten ist. Wer steht den Urheber*innen zur Seite? Die für Urheber zuständigen Gewerkschaften und Verbände, aber auch Urheberrechtsinitiativen und Verwertungsgesellschaften zeigten im Zuge der EU-Reform, dass sie im Zweifel auch mit Verwertern und deren Interessenverbänden zusammengehen. Dabei nehmen sie in Kauf, die Position vieler Urheber*innen zu bestimmten Punkten eben nicht zu nicht stärken. Sie schieben Beststeller-Autorinnen und Stars, Vielverdiener und Prominente aller Urheberrechts-Genres vor, die dafür einstehen, dass die Reform Fortschritte brächte. Das mag für diese auch stimmen. Die große Masse der mittel und klein verdienenden Urheber*innen – auch fest angestellte und pauschal gebundene – befindet sich aber in einer anderen Position. Sie werden viel zu oft durch unfaire Verträge bevormundet und mit mageren Vergütungen abgespeist, haben in Verwertungsgesellschaften wenig zu melden und können sich kaum gegen miserable Vertragsbedingungen wehren. Diese Bevormundung durch unfaire Verwerter im Namen des Urheberrechts muss aufhören. Und mit dieser Ansicht stehe ich hoffentlich nicht alleine. Wo auch immer Urheber*innen tätig sind, wie auch immer sie beruflich gestellt sind – es gibt gemeinsame Interessen, abseits ihrer schöpferischen, finanziellen, sozialen, kulturellen und intellektuellen Unterschiede. Darauf mögen sie sich besinnen. Die Menge der originären Urheber*innen mit originären Interessen ist groß, ihre Vielfalt auch. Der jüngste Protest gegen Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform, bei dem die Youtube-Generation und neue Urheber*innen auf die Straße gingen, war laut und bunt. Wie wäre es deshalb mit einem neuen, großen Bund für alle Urheber*innen? Dieser Artikel ist unter der Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung Lizenz 2.0 Germany am 18.04.2019 auf irights.info erschienen. Der Autor ist Henry Steinhau. 18.04.2019
Nestlé-Aktie: Status als Anleihe birgt Gefahren
Der schweizerische Lebensmittelkonzern Nestlé (ISIN: CH0038863350) schwimmt weiter auf einer Erfolgswelle sondergleichen. Im Jahr 2018 wurden knapp 92 Milliarden Schweizer Franken Umsatz erwirtschaftet. Das sind zwar gut 10 Milliarden weniger als noch vor zehn Jahren. Dennoch profitieren besonders die Aktionäre von den gut laufenden Geschäften mit Nescafé, Maggi und Vittel sowie zahllosen anderen Marken. Zahlt der Konzern ihnen doch seit fast 60 Jahren eine Dividende, die sich zudem jährlich erhöht und bisher noch nie gekürzt wurde. Für 2018 sollen 2,45 CHF pro Aktie ausgeschüttet werden. Allein das wäre ist schon ein Grund die Nestlé-Aktie zu kaufen. Doch wie steht es charttechnisch um die Schweizer Erfolgsaktie aus dem SMI? Nachrichten-Fabrik.de/Finanzen jetzt auf Telegram folgen: t.me/nachrichten_fabrik_finanzen Die neuen Rekordhochs jenseits der 80 EUR Marke kommen nicht von ungefähr. Am 20. Mai 2018  hieß es an dieser Stelle in der charttechnischen Analyse "Nestlé-Aktie: Nicht beliebt aber aussichtsreich!" wie folgt: "Sofern Nestlé jetzt keinen neuen Jahrestiefs mehr generiert, sind die Aussichten bestens für den Aktienkurs. Neue Rekordhochs über 80 EUR bis hin zu ca. 88 EUR (siehe Widerstandslinie) sind in den kommenden Monaten möglich. Das Chance/Risiko-Verhältnis liegt damit aktuell bei gut 4,5!" „Nestle-Aktie ist die beste Anleihe der Welt“ Die Wahrheit über Nestlé Neue Tiefs unter 62,20 EUR (Tief aus 2018) gab es damals nicht mehr. Stattdessen nahm Nestlé nach der Rückeroberung der beschriebenen grünen unteren Dreieckslinie schnell wieder den langfristigen und übergeordneten Aufwärtstrend auf. Selbst die weltweite zackige und zum Teil sehr steile Börsenbaisse ab Herbst bis Ende 2018 konnten der Aufwärtsbewegung kaum etwas anhaben. Erst in der letzten Handelswoche, am 10. April, erreichte die Aktie auf Euro-Basis erstmals das Niveau von 86 EUR.  Mit Hinblick auf den schon sehr überkauften Zustand des Aktienkurses, der RSI stand hier bereits bei 79,50, sollten Neueinsteiger unbedingt Vorsicht walten lassen. Auch die steile Aufwärtsbewegung der letzten 12 Monate kommt langsam an ihre Grenzen und "in die Jahre". Bis zur oberen roten Dreieckslinie (aktuell bei ca. 88 EUR) sind es nur 4 bis 5 EUR bzw. knapp 4 %! Zudem sollten sich Nestlé-Fans ihres Lieblingsunternehmens nicht allzu zu sicher sein. Der Vergleich mit einer Anleihe hat etwas von Hochmut und könnte ein erster kleiner Kontraindikator hinsichtlich einer sich abzeichnenden Trendumkehr an besagter Widerstandslinie sein …  Offenlegung gemäß §34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in dem besprochenen Wertpapier derzeit nicht investiert. Die bereitgestellten Informationen spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Autors wider, stellen keine Anlageberatung oder Aufforderung zu Wertpapiergeschäften dar und können eine individuelle anleger- und anlagengerechte Beratung nicht ersetzen. Viele Grüße, Ihr Robert Schröder www.Nachrichten-Fabrik.de 14.04.2019
Gold: Was wir jetzt brauchen…
Schwacher Donnerstag: Sowohl Gold als auch Silber knicken ein. Warum? Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Stärkere Wirtschaftsdaten nahmen etwa die Zinssenkungsfantasie aus dem Markt. "Doch im Grunde haben die Minen am Mittwoch bereits angekündigt, was am Donnerstag passieren wird", sagt Markus Bußler. Am Donnerstag selbst haben sich die Goldminen vergleichsweise gut gehalten. Der Rücksetzer am Donnerstag hat Gold wieder auf das Niveau von vergangenem Freitag gedrückt. Damit hat sich auch an den charttechnischen Marken nichts verändert. Gold muss über die 1.320 Dollar ausbrechen, damit die Bullen wieder etwas Oberwasser bekommen und in Richtung des Jahreshochs bei 1.350 Dollar schielen können. Wichtige Unterstützungen bleiben die Marken von 1.280 Dollar, 1.273 Dollar und natürlich die 200-Tage-Linie, die aktuell im Bereich von 1.250 Dollar verläuft. Bei der Frage, ob es sich bei Gold um eine SKS-Formation handeln könnte, bleibt Bußler vorsichtig. "Meist sind SKS-Formationen, die sich so deutlich zeigen, Fake-Formationen", sagt er. Im Rahmen der Einzelaktien geht es unter anderem um eine Analystenstudie der Deutschen Bank, die dazu rät, Gold in das Depot hinzuzufügen. Zwei Aktien, die die Experten dabei als Kauf einstufen sind Barrick Gold und Wheaton Precious Metals. Nach dem O.K. der Newmont-Aktionäre zu der Übernahme mit Goldcorp, dürfte ab Mitte des Jahres ein neuer Goldkonzern mit dem Namen Newmont Goldcorp entstehen. Das wird die neue Nummer 1 unter den Produzenten sein. "Ob Barrick sich aber mit der Stellung als Nummer zwei zufrieden gibt, bezweifel ich", sagt Markus Bußler. Schon bald könnte Barrick Wege suchen, durch Übernahmen weiter zu wachsen, um die Pole Position wieder zu bekommen. Auch zwei Highflyer werden in der aktuellen Ausgabe besprochen: Euro Sun Mining und K92. Bei Euro Sun Mining hat sich eine Transatlantische Investorengruppe gegründet, die die Interessen der kleineren Aktionäre wahren will. Die komplette Sendung können Sie gleich hier ansehen. Wollen Sie dabei sein bei der Rallye der Edelmetallaktien? Dann testen Sie 13 Ausgaben des Börsendienstes "Goldfolio" für nur 49 Euro. Alle Details unter: https://www.goldfolio.de/start.htm 12.04.2019
Der große Umbruch – Wie Künstliche Intelligenz unseren Alltag verändert
Die Welt befindet sich in einem tief greifenden Wandel. Die Digitalisierung schreitet voran und bahnbrechende Entwicklungen auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz (KI) eröffnen völlig neue Möglichkeiten. Was kommt auf uns zu? Wie wird Künstliche Intelligenz unsere Arbeitswelt, unsere Gesellschaft und unseren Alltag verändern? Und wie gehen wir mit der neuen Technik um? Ranga Yogeshwar geht diesen Fragen nach und besucht die weltweit führenden Experten auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz. Die Welt befindet sich in einem tief greifenden Wandel. Die Digitalisierung schreitet voran und bahnbrechende Entwicklungen auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz (KI) eröffnen völlig neue Möglichkeiten: Algorithmen erkennen Parkinson, Krebs oder Depressionen besser als ein Arzt. Mithilfe von KI können neue Medikamente schneller entwickelt werden als jemals zuvor. Intelligente Software steuert autonom fahrende Autos und führerlose Luftfahrzeuge. Das alles bietet große Chancen, aber gerade das atemberaubende Tempo der Veränderungen birgt auch Gefahren. Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar reist zu den Hotspots der KI-Forschung in Europa, den USA und China und zeigt die fundamentalen Entwicklungen, die sich gerade vollziehen. Was kommt auf uns zu? Wie wird Künstliche Intelligenz unsere Arbeitswelt, unsere Gesellschaft und unseren Alltag verändern? Und wie gehen wir mit der neuen Technik um? Mit KI lassen sich Ton und Videoaufnahmen perfekt fälschen und Fake News effektiv verbreiten. Wahr von unwahr zu unterscheiden wird immer schwieriger. Die Arbeitswelt wird effizienter, doch viele Berufe werden überflüssig werden. Algorithmen entscheiden über Kredite, Versicherungsrisiken und über die Bewertung von Mitarbeitern. Das Problem dabei: Wie der Algorithmus zu seiner Entscheidung kommt, ist für Menschen nicht mehr nachvollziehbar. Nicht zuletzt ermöglicht KI eine lückenlose Überwachung. In der chinesischen Stadt Rongcheng wird bereits ein KI-gestütztes 'Social Credit System' zur staatlichen Beurteilung der Bürger eingesetzt. Gefährdet KI unsere persönliche Freiheit? Welche Entscheidungen können und wollen wir den Algorithmen überlassen? Welche gesellschaftlichen Debatten müssen dringend geführt werden? Ranga Yogeshwar geht diesen Fragen nach und besucht die weltweit führenden Experten auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz. Film von Tilman Wolff und Ranga Yogeshwar 12.04.2019
Brexit: Hinter den Kulissen des Dramas
Europa steckt in einem der schwerwiegendsten Scheidungsverfahren aller Zeiten. Die Journalisten Alain de Haleux und Stéphanie Thomas haben den EU-Chefunterhändler Michel Barnier durch die EU-Austrittsverhandlungen mit Großbritannien begleitet, die am 29. März 2019 enden sollen. In ihrem Dokumentarfilm zeichnen sie das Porträt eines verunsicherten Europas am Scheideweg. Der Brexit gilt schon jetzt als Meilenstein in der Geschichte der EU. Er ist eine Prüfung für die Europäische Union – und scheint bis zur letzten Sekunde ein Pokerspiel zu bleiben. Die erste unvorhersehbare Wendung war der Ausgang der Volksabstimmung, angestoßen von David Cameron. Alle rechneten mit einem Nein; dann gewannen die Befürworter des EU-Austritts. Cameron trat zurück, Theresa May nutzte die Gunst der Stunde und organisierte Neuwahlen. Letztlich verlor sie doch einige Sitze und musste mit den Nationalisten der nordirischen DUP-Partei ("Democratic Unionist Party") koalieren. Auch Europa spielte nicht immer clever – gewagt war etwa der Versuch, den EU-Stabilitätspakt trotz mangelnder britischer Kooperation durchboxen zu wollen. Jetzt soll Chefunterhändler Michel Barnier die Felle retten: Er fährt kreuz und quer durch den Kontinent, trifft Regierungschefs, Unternehmer und Gewerkschaftler. Die 27 EU-Staaten sollen so einmütig wirken wie möglich. Entsandte Arbeitnehmer, Kapitalverkehr, Datenschutz, Eurozone und Schengenraum – alle Themen der EU-Politik werden in den Verhandlungen aufgegriffen. Auch auf die Gefahr hin, die Forderungen der einzelnen Staaten wieder aufleben zu lassen und Öl ins Feuer von Populisten zu gießen. Der Filmemacher Alain de Halleux hat EU-Chefunterhändler Michel Barnier 18 Monate lang begleitet und in Polen, Dänemark, Griechenland, Irland, Bulgarien, Großbritannien, Straßburg und Brüssel hinter die Kulissen der Brexit-Verhandlungen geschaut. Sein Dokumentarfilm beleuchtet die Spannungen zwischen den EU-Staaten und zeichnet das Porträt eines verunsicherten Europas am Scheideweg. Dokumentarfilm von Alain de Halleux (F 2019, 90 Min) 12.04.2019
Enteignungen: Was ist der Unterschied zwischen Wohnungs- und Lebensmittelkonzernen?
Die Medien sind in diesen Tagen voll von der aktuellen Enteignungsdebatte. Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen soll nach dem Willen der Berliner Bürgerinitiative dwenteignen.de enteignet werden. Ebenso alle anderen privaten Immobilieninvestoren in der Hauptstadt, wie zum Beispiel Vonovia oder Ado Properties, mit einem Wohnungsbestand von mehr als 3.000 Objekten. Als Grundlage für diese fixe Idee wird das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland angeführt und zitiert, in dem im Artikel 15 Enteignungen explizit erwähnt und vorgesehen sind. Auch die Verfassung von Berlin geht mit Artikel 24 und 28 in diese Richtung. Wohnungskonzerne enteignen? DDR 2.0 lässt grüßen! Kritiker der angedachten und angestrebten Enteignungen bemängeln zu Recht, dass dadurch keine einzige neue Wohnung auf den Markt kommt bzw. neugebaut wird. Des Weiteren müsste der Berliner Senat wegen der hohen Entschädigungszahlungen an die Wohnungkonzerne über viele Jahre hinweg den Gürtel deutlich enger schnallen und wahrscheinlich sogar wieder neue Schulden machen. Denn woher die geschätzten 36 Milliarden Euro für Ausgleichszahlungen an die Konzerne kommen sollen, ist bislang völlig offen. Da muss man nicht großartig rechnen, um zu erkennen dass das Geld dann sehr wahrscheinlich wieder an anderen Stellen fehlen würde. Viele Berliner erinnern sich noch mit Schrecken an die "Sparen-bis-es-quietscht"-Zeiten unter Claus Wowereit (SPD) … Kritiker holen in diesem Zusammenhang mit der Enteignungsdiskussion gerne auch immer wieder die Sozialismuskeule raus und dreschen auf den linken und in ihren Augen unfähigen Senat ein, der doch am liebsten wieder die DDR 2.0 auferstehen lassen würde. Und überhaupt sei Berlin schon seit Jahren ein failed State, in dem kaum etwas richtig funktionieren würde. Und natürlich dürfen bei der laufenden Debatte auch die obligatorischen Vergleiche zu Venezuela, Kuba, zur ehemaligen DDR, China und Russland und last but not least Nordkorea nicht fehlen, um zu argumentieren, dass Enteignungen das falsche Mittel der Wahl sind. Lebensmittelkonzerne enteignen? OK, kein Problem, können wir machen! Doch leider haben Menschen und Medien oftmals ein sehr kurzes Gedächtnis. Denn sonst würde man derzeit auch mehr davon lesen, dass die Bundesregierung Ende 2016 beschlossen hatte Lebensmittelkonzerne im Notfall zu enteignen. Bitte was? Lebensmittelkonzerne können enteignet werden? Nie von gehört! Vergessen? Die Schlagzeile dazu lautete z.B. auf Welt.de so: "Bundesregierung beschließt Enteignungen im Notfall" (30.11.2016). In dem von der CDU angestoßenen Gesetz geht es darum, dass die Bundesregierung in Krisenzeiten, hervorgerufen durch Naturkatastrophen, Kraftwerksunfälle oder militärische Ernstfälle, die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen kann. Dazu können zum Beispiel Bauernhöfe und Lebensmittelbetriebe auf Bundesebene beschlagnahmt werden. Zudem sollen sich die Menschen im Krisenfall nicht auch noch mit bürokratischen Lebensmittelmarken auseinandersetzen müssen. Um das gewährleisten, müssen private Lebensmittelkonzerne hinten anstehen und nicht in ihre eigenen Taschen wirtschaften, sondern vordergründig die Bevölkerung satt machen.  Die Wohnungsnot ist noch nicht groß genug Nahrung ist natürlich eines der Grundbedürfnisse des Menschen. Ohne Nahrung kann ein Mensch – je nach Verfassung und Konstitution – vielleicht 3 bis 6 Wochen überleben. Wohnen ist in dem Sinne auch ein Grundbedürfnis. Doch ohne Wohnung ist man in Westeuropa i.d.R. nicht nach 6 Wochen tot. Im Falle der Lebensmittelkonzerne leuchtet das Konzept der Regierung ein. Sie will schlichtweg Leben retten, wenn es drauf ankommt. Deswegen gab es damals bei der entsprechenden Gesetzesverabschiedung auch keine großartigen Aufschreie in der Bevölkerung. Enteignungen sind in diesem Fall, wenn man so will, eine gute Tat und können im Ernstfall viele Menschleben retten. Im Falle der Wohnungskonzerne ist derzeit einfach die (Wohnungs)Not noch nicht groß genug. Natürlich gibt es Obdachlose, doch die Anzahl ist noch überschaubar und verhältnismäßig klein. Auch auch sonst würgen die Mieten noch nicht den Konsum ab und gefährden auf breiter Front das Wirtschaftswachstum. Die meisten Menschen haben noch immer genug zum Leben und erst recht zum Überleben. Deswegen überwiegt die Skepsis gegenüber Enteignungen aktuell noch. Die Wohnungsnot schlichtweg noch nicht groß genug, um das Thema Enteignungen konkret angehen zu können. 09.04.2019