Menu Menu
Keine Finanzkontrolle bei staatlich gegründeten Stiftungen
Die Politiker in Bund und Ländern gründen gerne Stiftungen. Diese haben einen guten Ruf, gelten als staatsfern, unabhängig und unbürokratisch. Von der Öffentlichkeit wird der Staat als Wohltäter wahrgenommen, der großzügig Geld für eine gute Sache bereitstellt. Von diesem Eindruck wollen die politischen Akteure profitieren. Der Staat muss die von ihm gegründeten und finanzierten Stiftungen jedoch auch ausreichend kontrollieren, um Fehlentwicklungen zu verhindern. An dieser Überwachung hapert es jedoch häufig, wie der nachfolgend geschilderte Fall beispielhaft zeigt.  Im Jahr 2007 gründete ein ostdeutsches Bundesland eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist es, das Wissen um die Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur im Bewusstsein der Menschen zu bewahren. Weiterhin ist es Aufgabe der Stiftung, die Menschenrechtsverletzungen während der sowjetischen Besatzung und der Herrschaft der SED darzustellen und hierüber Kenntnisse zu verbreiten.  Die Stiftung unterhält sieben Gedenkstätten an verschiedenen Standorten. Die Stiftung ist – ebenso wie viele andere Stiftungen der öffentlichen Hand – nicht in der Lage, ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens zu erfüllen. Vielmehr finanziert sie sich aus Fördermitteln, welche sie Jahr für Jahr vom Land erhält. Zusätzlich bekommt sie Fördergelder für einzelne Projekte, zum Beispiel für Baumaßnahmen. Häufiger Wechsel der Zuständigkeiten ist nachteilig für die Überwachung       Der Staat ist verpflichtet, die von ihm gegründeten Stiftungen zu überwachen, sich also insbesondere um die Einhaltung des Stiftungszwecks und um die Finanzen der Einrichtungen zu kümmern. Zum Zeitpunkt der Gründung der hier in Rede stehenden Stiftung oblag dem Innenministerium des betreffenden Bundeslandes die Stiftungsaufsicht. Im Jahr 2011 wechselte die Zuständigkeit zum Kultusministerium. 2016 wanderte die Zuständigkeit weiter in die Staatskanzlei und zum Ministerium für Kultur. Häufiger Zuständigkeitswechsel ist erfahrungsgemäß nachteilig für die Erfüllung von Überwachungsaufgaben. Die abgebende Behörde entfaltet in Bezug auf die auslaufende Zuständigkeit keine großen Aktivitäten mehr, die aufnehmende Behörde hat wenig Interesse daran, sich um Vergangenes zu kümmern. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass zu überwachende Einrichtungen jahrelang kaum kontrolliert werden. So war es auch im Fall der hier in Rede stehenden Stiftung.       Keine ausreichende Prüfung der Verwendungsnachweise       Weder das von 2007 bis 2011 zuständige Innenministerium noch das im Anschluss zuständige Kultusministerium haben bis Ende 2015 die von der Stiftung jährlich vorzulegenden Nachweise über die Verwendung der Fördermittel ausreichend geprüft. Trotzdem wurden regelmäßig weitere Fördermittel an die Stiftung ausgereicht. Diese waren beträchtlich, sie beliefen sich auf jährlich rund 2,5 Millionen Euro. Im Jahr 2015 wurde dann die Prüfung der Verwendungsnachweise auf eine nachgeordnete Behörde übertragen. Diese Behörde machte sich daran, die Verwendungsnachweise der vorangegangenen Jahre zu prüfen, was sich als sehr arbeitsaufwendig herausstellte. Dies war darin begründet, dass die von der Stiftung vorgelegten Unterlagen in großem Maße ungeordnet und unvollständig waren. Als Ergebnis der Überprüfung wurden allein für das Jahr 2007 nicht förderfähige Ausgaben in Höhe von rund 78.000 Euro festgestellt, welche zurückgezahlt werden müssen.       Rückforderungen werden nicht durchgesetzt       Die nunmehr zuständige Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur gehen davon aus, dass auch für die noch nicht abschließend überprüften Jahre 2008 bis 2014 vergleichbare Ergebnisse, also nicht förderfähige Ausgaben, zu erwarten sind. Die nicht ordnungsgemäß verwendeten Steuergelder können jedoch im Ergebnis nicht zurückgefordert werden, da die Stiftung nicht über eigene Mittel verfügt. Vielmehr wird sie ganz überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert. Die vom Land bereitgestellten Gelder sind jedoch für die Aufgabenerfüllung der Stiftung bestimmt. Eine Rückzahlung würde mithin zu Lasten der Aufgabenwahrnehmung gehen. Die öffentliche Hand verzichtet in derartigen Fällen darauf, ihre Rückforderungsansprüche durchzusetzen. Eine sehr unbefriedigende Situation!       Strikte Überwachung der Stiftung in Zukunft       Im vorliegenden Zusammenhang haben sich die zuständigen Stellen des Landes um die Verwendung der Fördermittel über Jahre hinweg nicht gekümmert und auch die Stiftungsaufsicht nicht wirksam ausgeübt. Da das Land die Stiftung auch weiterhin fördern will, ist es zwingend erforderlich, dass die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Fördermittel für die Zukunft sichergestellt wird. Das bedeutet, dass die zuständigen Behörden die ordnungsgemäße Mittelverwendung strikt überwachen und die Stiftungsaufsicht aktiv ausüben müssen. Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass dies auch tatsächlich geschieht, sagt mit Nachdruck Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar. 
Was Chefärzte an einer Universitätsklinik verdienen
Den Universitätskliniken in Deutschland geht es finanziell nicht gut. Viele von ihnen erwirtschaften Jahr für Jahr Defizite in Millionenhöhe, die dann von ihren Trägern, den Bundesländern, aus dem Steuersäckel ausgeglichen werden müssen. Die für die Uni-Kliniken Verantwortlichen sind bemüht, die finanzielle Situation ihrer Häuser zu verbessern. Dabei gerät auch die zum Teil sehr üppige Vergütung für das Management und das ärztliche Personal ins Blickfeld. Die Universitätskliniken sind zum einen für die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses und für die medizinische Forschung zuständig. Für diese Aufgaben erhalten sie Geld vom jeweiligen Bundesland. Zum anderen sind die Universitätskliniken in der Krankenversorgung tätig, was von den Krankenkassen finanziert wird. In der Fachwelt besteht Einigkeit, dass das derzeitige Finanzierungssystem den besonderen Belastungen der Universitätskliniken nicht genügend Rechnung trägt.  Als Zentren der Spitzenmedizin sollen sie neue Methoden und Erkenntnisse in Bezug auf die Diagnose und Therapie von Krankheiten entwickeln. Ferner sind sie Zentren der Maximalversorgung, in denen die medizinisch schwersten und komplexesten Fälle behandelt werden. Die in diesem Zusammenhang entstehenden, zum Teil extrem hohen Kosten werden nicht ausreichend refinanziert.  Zahlen eines Klinikums wurden bekannt       Unter dem Druck ihrer knappen Kassen haben viele Universitätskliniken in den letzten Jahren in großem Umfang Stellen für Pflegepersonal abgebaut mit dem Ziel, die Kosten zu senken. Die Kosten für das ärztliche Personal sind hingegen gestiegen und tragen zu den Defiziten der Universitätskliniken bei.  Inzwischen geht man vielerorts dazu über, die Vergütung der Vorstandsebene sowie der leitenden Ärzte auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Von einem großen Universitätsklinikum im norddeutschen Raum wurden hierzu vor kurzem Einzelheiten bekannt, welche einen tiefen Einblick in das Ringen um mehr Wirtschaftlichkeit bei dieser Einrichtung gewähren.       Die Vergütung des Klinik-Vorstandes ist besonders hoch       Bei diesem Klinikum belief sich die Gesamtvergütung des 3-köpfigen Vorstands im Jahr 2016 auf rund 1,2 Millionen Euro. Kritiker haben bemängelt, dass sich das Universitätsklinikum im Vergleich mit anderen Uni-Kliniken einen der teuersten Vorstände Deutschland leiste. Bei dem Klinikum handele es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Vorstand trage kein wirtschaftliches Risiko, die Gewährträgerhaftung liege bei dem betreffenden Bundesland. Die Höhe der derzeitigen Vergütung passe weder zur Finanzsituation des Klinikums noch zu der des Bundeslandes.  Nach Ansicht der Kritiker sollte sich der Aufsichtsrat bei künftigen Vergütungsverhandlungen an den Durchschnittsvergütungen der Vorstände der Universitätskliniken orientieren. Man kann nur hoffen, dass diese Sicht der Dinge in Zukunft auch tatsächlich durchgesetzt wird.       Die Zielvorgaben waren einfach zu erreichen       Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus festen sowie aus variablen Bestandteilen. Mit den variablen Vergütungsbestandteilen wird das Ziel verfolgt, einen Anreiz zur Erreichung der von dem betreffenden Bundesland vorgegebenen wirtschaftlichen Ziele zu setzen. Mehrere Jahre lang vereinbarte der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums mit den Vorstandsmitgliedern jedoch lediglich, dass die in den Wirtschaftsplänen vorgesehenen Jahresergebnisse erreicht werden mussten, um die variable Vergütung in voller Höhe zu erhalten.  Das Einhalten des Wirtschaftsplans wird jedoch bereits durch die Grundvergütung abgegolten. Erst in den letzten Jahren wurden nach und nach individuell zu erreichende Ziele mit den Vorstandsmitgliedern abgeschlossen. Damit gelingt es dem Aufsichtsrat zunehmend, Zielvorgaben für den Vorstand zu etablieren, die sich positiv auf die wirtschaftliche Situation des Klinikums auswirken.       Hohe Vergütungen müssen vom Aufsichtsrat genehmigt werden       Mit Klinikdirektoren und Sektionsleitern schließt das Universitätsklinikum jeweils einen außertariflichen Arbeitsvertrag ab. Oberärzte erhalten neben dem tariflichen Arbeitsvertrag häufig Zusatzverträge. Sie bekommen eine Zusatzvergütung für Tätigkeiten, die über die tariflich vergüteten Tätigkeiten hinausgehen. Der hohe wirtschaftliche Druck, der auf dem Klinikum lastet, hat vor einiger Zeit zu Veränderungen bei den Verträgen mit ärztlichen Mitarbeitern geführt. Im Jahr 2014 hat der Aufsichtsrat Gehaltsgrenzen für ärztliche Mitarbeiter vorgegeben. Seitdem müssen Verträge, die eine Gesamtvergütung von 300.000 Euro pro Jahr übersteigen, dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt werden.       Chefärzte dürfen im Durchschnitt nicht mehr als 200.000 Euro verdienen       Um weitere Einsparungen zu erzielen, ergänzte der Aufsichtsrat seine Vorgaben durch entsprechende Zielvereinbarungen mit dem Vorstand. Seit 2014 sind Teile der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder von der Einhaltung einer Durchschnittsvergütung bei neu abzuschließenden Chefarztverträgen von 200.000 Euro pro Jahr abhängig.  Auch mit dieser neu vorgegebenen Grenze ist es dem Universitätsklinikum gelungen, offene Chefarzt-Stellen zu besetzen. Es zeigt sich, dass auch beim ärztlichen Personal überzogene Gehaltsforderungen nicht akzeptiert werden müssen. Zumal der immer behauptete Wettbewerb um die fähigsten Mitarbeiter, liebe Leserinnen und Leser, ganz überwiegend zwischen öffentlich finanzierten Krankenhäusern und Universitätskliniken stattfindet. Die müssen sich nicht wechselseitig die Preise hochtreiben, sagt mit Nachdruck  Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.