Trotz heftigen Widerstands in der Bevölkerung haben Europas Kommissare eine Neuordnung des Urheberrechts beschlossen, was nunmehr eine Umsetzung in die nationalen Rechtssysteme der europäischen Mitgliedsländer erfordert. Ziel dieser Urheberrechtsreform ist es, Inhalte im Internet löschen oder unterbinden lassen zu können, deren Bilder oder Texte als urheberrechtlich geschützt angesehen werden und für die es im jeweiligen Einzelfall keine entsprechende Nutzungserlaubnis gibt.
Das Problem dieser Urheberrechtsreform ist, daß nicht nur der Betroffene selbst die ihm zuzurechnenden Inhalte unter Hinweis auf den Schutz seines geistigen Eigentums unterdrücken oder löschen lassen kann, sondern daß vor allem auch in Behörden oder bei den Internetplattformen beschäftigte Einzelpersonen entsprechend tätig werden können, ohne daß es dafür rechtlich genau definierte Vorgaben oder Einschränkungen gibt. Ebenso kann gegen ein möglicherweise unberechtigtes Löschen bzw. Unterdrücken weder rechtlich vorgegangen werden noch sollen später etwaige Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können.
Im Ergebnis gibt die Urheberrechtsreform damit privaten Firmen sowie Regierungsstellen die Möglichkeit, politisch unliebsame Inhalte nach Belieben sperren, unterdrücken oder löschen lassen zu können. Die Reform ist damit ein weiterer Meilenschritt zu der von Lynn Forester de Rothschild seit Anfang der 2000er Jahre bereits in der OECD geforderten Zensur des Internets und der Rückeroberung des Meinungsmonopols für die klassische Propaganda in „Print, Funk und Fernsehen“. (eh)
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