In der aktuellen PULS Reportage beschäftigt sich Sebastian mit Artikel 13 der geplanten EU-Urheberrechtsreform und den möglichen Folgen für das Internet. Eine Erkenntnis: es ist kompliziert!
Deswegen haben wir uns dazu entschieden, zusätzlich zu unserer PULS Reportage über Artikel 13 die Recherche-Interviews von Sebastian in einer „Extended Version“ zu veröffentlichen. In diesem Video haben wir euch die wichtigsten Aussagen von unseren Interviewpartnern Axel Voss und Julia Reda zusammengeschnitten.
Axel Voss (CDU) ist für die EU-Urheberrechtsreform der Verhandlungsführer des Parlaments. Er will mit Artikel 13 erreichen, dass die Plattformen mehr Verantwortung für ihren Content übernehmen müssen und die Urheber mehr Geld bekommen.
Julia Reda (Piratenpartei) ist EU-Parlamentsabgeordnete und gilt als eine der profiliertesten Gegnerinnen von Artikel 13. Sie sieht in Artikel 13 eine Gefahr für die Netzkultur und die Meinungsfreiheit.
DAS WILL UND SAGT ARTIKEL 13:
Artikel 13 ist Teil der neuen Richtlinie zum geplanten EU Urheberrecht. Also ein Update für das verstaubte Urheberrecht, um es der digitalen Welt anzupassen. Im Kern von Artikel 13 geht es dabei um zwei Dinge: Erstens sollen Urheber mehr Geld bekommen, wenn ihre Werke auf Plattformen wie Youtube benutzt werden. Zweitens sollen die Plattformen für den kompletten hochgeladenen Content verantwortlich sein – nicht die Uploader. Nach Artikel 13 müssten die Plattformen Verträge mit allen Urhebern bzw. deren Verwertungsgesellschaften abschließen. Die Verträge regeln dann, wie die Werke verwendet werden dürfen und wie viel Geld die Urheber bekommen. Das Geld müssten die Plattformen an die Urheber bezahlen. Darüber hinaus müssten die Plattformen für jede Urheberrechtsverletzung haften. Das heißt: Urheber könnten die Plattformen bei Verstößen auf Schadenersetz verklagen. Um Urheberrechtsverletzungen im Vorhinein auszuschließen, könnten die Plattformen „Uploadfilter“ einsetzen. Solche Uploadfilter würden dann beispielsweise nur noch Content durchlassen, der komplett selbst erstellt ist oder für den die Plattform die Rechte geklärt hat.