Flugrecht: Erfolgreich gegen Fluggesellschaften vorgehen

von , 12.12.2022, 23:42 Uhr

Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt die Entschädigung für Passagiere, denen die Beförderung verweigert wurde oder deren Flüge annulliert wurden. Sie deckt alle nationalen und internationalen Fluggesellschaften ab, die in Europa verkehren. Sie ist verantwortlich dafür, dass Sie im Falle einer Flugverspätung, Annullierung, bei Gepäckverlust oder Überbuchung entschädigt werden. Diese Gesetze wurden als Reaktion auf den intensiveren Binnenflugverkehr innerhalb der Europäischen Union geschaffen. Insbesondere auch, um Billigfluglinien daran zu hindern, ihre Passagiere allzu sehr auszubeuten.

Da selbst der gesetzliche Anspruch aber nicht immer ausreicht, um sich seine Entschädigung zu sichern, gibt es Firmen, die sich auf diesen Prozess spezialisiert haben. Diese Unternehmen stellen sich, dass Verbraucher nach einer Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges nicht zu kurz kommen, selbst wenn die Fluglinie versagt. Der älteste dieser Rechtsdienstleister ist hierzulande Flightright. Aktiv seit 2010 hat Flightright unzählige Fälle behandelt und einige davon sogar vor den höchsten deutschen und europäischen verhandelt. Eine Erfolgsquote von über 99 Prozent vor Gericht ist eines der stärksten Argumente des Unternehmens.

Annullierte oder verspätete Flüge – Wer haftet?

Fluggesellschaften sind verpflichtet, Passagiere für verspätete Flüge zu entschädigen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die nicht von der Fluggesellschaft kontrollierbar gewesen wären. Die Fluggesellschaft haftet also für Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung, wenn die Verspätung oder Annullierung durch das eigene Verschulden der Fluggesellschaft verursacht wurde.

Verspätet sich der Flug jedoch aufgrund von schlechten Wetterbedingungen, Flughafenschließungen, Sicherheitswarnungen oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, haftet sie nicht. Hier empfiehlt sich eine sofortige Prüfung bei Flightright, da die Verbraucher dort sofort nach der Eingabe der Flugdaten ein Feedback bekommen, ob es Chance auf eine Entschädigung gibt oder nicht.

Flugrecht Symbolbild Flugzeuge in den Sonnenuntergang
Flugrecht Symbolbild – Flugzeuge in den Sonnenuntergang – Bild: Pixabay.com / The Pixelman

Wann kann ich eine Entschädigung verlangen?

Ab einer Verspätung von mehr als 3 Stunden können Sie eine Flugentschädigung fordern. Wenn Ihr Flug allerdings weniger als 3 Stunden Verspätung hat, gibt es keine Entschädigung. Wie zuvor erwähnt, muss es sich noch dazu um eine von der Fluggesellschaft verschuldete Verspätung handeln. Außerdem muss der Flug natürlich mit Beteiligung mindestens eines europäischen Flughafens EU stattfinden. Treffen alle diese Punkte zu, haben Kunden Anspruch auf eine Entschädigung sowie verschiedene andere Rechte.

Welche Rechte habe ich nach Zwischenfällen?

Die Fluggesellschaft sollte Ihnen die Möglichkeit einer Rückerstattung oder Umleitung Ihres Fluges anbieten, wenn dieser mehr als 3 Stunden Verspätung hat. Finden Sie selbst eine frühere Möglichkeit für einen ersatzweisen Transport, muss die Fluggesellschaft die Kosten ebenfalls in einem angemessenen Rahmen tragen. Fluggesellschaften sind obendrein verpflichtet, Speisen und Getränke, Unterkunft und Transport zwischen dem Flughafen und einem nahe gelegenen Hotel bereitzustellen, wenn sie Ihren Flug stornieren oder unterbrechen. All diese Punkte ersetzen jedoch nicht die Entschädigungszahlung gemäß der Tabelle in der EU-Verordnung.

Berechnung der Entschädigung für verspätete Flüge nach der Entfernung

Die Entschädigung für verspätete Flüge richtet sich nach der zurückgelegten Entfernung. Die Entschädigung für einen 1500-km-Flug beträgt 250 Euro. 400 Euro gibt es für einen 3500-km-Flug und sogar 600 Euro für Strecken über 3500 km. Da Fluglinien allerdings nicht immer zahlungswillig sind, ist es leicht erklärbar, dass Anbieter wie Flightright solch großen Zuspruch finden. Mithilfe von solchen Firmen kommen jährlich Tausende Verbraucher an ihre Entschädigung.

Redaktion

Die Redaktion von Nachrichten-Fabrik.de veröffentlicht eigene Beiträge zu Finanzen, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Aber auch Gastbeiträge und Pressemitteilungen werden an dieser Stelle veröffentlicht.


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