Geringes Interesse der Ministerien an der Auswirkung von Gesetzen

von , 06.12.2022, 00:43 Uhr

Bei Bund und Ländern ist es vorgeschrieben, dass sich die zuständigen Ministerien im Gesetzgebungsprozess Gedanken über die gewollten Auswirkungen und auch die ungewollten Nebenwirkungen von Rechtsnormen machen müssen und den Parlamenten entsprechende Informationen vorzulegen haben. Häufig lässt sich jedoch feststellen, dass die Abschätzung von Gesetzesfolgen in der Praxis keinen großen Stellenwert hat, wie eine jetzt bekannt gewordene Untersuchung aus einem kleineren Bundesland wieder einmal belegt.

Landesregierung ist verpflichtet, Landtag zu unterrichten

In der Verfassung des betreffenden Bundeslandes heißt es, dass die Landesregierung verpflichtet ist, den Landtag und seine Ausschüsse über die Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen frühzeitig und vollständig zu unterrichten. Zudem ist in der Haushaltsordnung des Bundeslandes vorgeschrieben, dass die Landesregierung ihren Gesetzesvorlagen einen Überblick über die Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft des Landes, der Gemeinden und des Bundes beizufügen hat. 

Ansonsten ist gemäß der Geschäftsordnung für die Ministerien des Bundeslandes eine Gesetzesfolgenabschätzung angeordnet. Danach ist das federführende Ministerium verpflichtet, Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit und Auswirkungen auf Bürger, Wirtschaft und Verwaltung bei jedem Gesetzentwurf zu prüfen. Die Landesregierung sieht darin einen Schwerpunkt für den Bürokratieabbau.

Mangelhafte Unterrichtung des Landes über finanzielle Auswirkungen

Wie im Rahmen der erwähnten Untersuchung festgestellt, unterließen die Ministerien in 66 von 114 Gesetzesvorlagen die notwendigen Angaben zu den Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen, obwohl die Landeshaushaltsordnung dies ausdrücklich vorschreibt. Lediglich 24 Gesetzentwürfe beeinflussten aus der Sicht der Landesregierung die öffentlichen Finanzen. Dabei wurden zwar allgemeine Auswirkungen oft umfänglich beschrieben, konkrete Auswirkungen jedoch nur kurz erwähnt. In 14 Fällen wurden die Auswirkungen anhand von Zahlen konkretisiert. Aufgrund von ausführlichen Berechnungen und Erläuterungen entsprachen lediglich zwei Gesetzentwürfe den Anforderungen der Landeshaushaltsordnung.

Häufig wurde die vorgeschriebene Normprüfung nicht vorgenommen

Bei der Gesetzesvorbereitung müssen die Ministerien insbesondere untersuchen, ob die Umsetzung des Gesetzes Bürger, Unternehmen oder Verwaltung mit unverhältnismäßig hohen Kosten belastet. In diesem Zusammenhang sind die Bürokratiekosten zu ermitteln. Diese Gesetzesfolgenabschätzung ist nach den Kriterien eines vorgegebenen Normprüfbogens vorzunehmen, welcher der Zentralen Normprüfstelle beim Innenministerium des Bundeslandes zuzuleiten ist. Nach den im Rahmen der Untersuchung getroffenen Feststellungen lag der Zentralen Normprüfstelle für nahezu jeden zweiten Gesetzentwurf kein Normprüfbogen vor. Es war nicht dokumentiert, dass und aus welchem Grund dieser verzichtbar war. Seitens der Zentralen Normprüfstelle wurden fehlende Normprüfbögen weder beanstandet noch eine Nachreichung eingefordert.

Gesetze Symbolfoto - Bild: Pixabay.com
Gesetze Symbolfoto – Bild: Pixabay.com

Die Normenkontrolle in dem Bundesland soll gestärkt werden

Das Innenministerium des betreffenden Bundeslandes hat darauf hingewiesen, dass der Landtag bereits die Bedeutung der Normprüfung hervorgehoben habe. Mit einem Beschluss habe er im Jahr 2021 die Landesregierung aufgefordert, den Bereich der Zentralen Normenkontrolle zu stärken, um bei künftigen Gesetzen Bürokratieaufwüchse zu vermeiden und die Anwendung der Gesetze praxistauglich zu gestalten. Der aktuelle Normenbestand, so das Innenministerium, sei im Sinne einer Daueraufgabe auf Verständlichkeit, Klarheit und Vereinfachung bei der Rechtsanwendung zu prüfen sowie gegebenenfalls anzupassen. Die Bereiche Normenkontrolle und Bürokratieabbau würden personell gestärkt. Die Landesregierung werde die Auswirkungen von Regelungen auf Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zukünftig stärker in den Fokus nehmen.

Der Staat regelt zu viel

Es ist erfreulich, dass die Ministerien des Bundeslandes der Normenkontrolle künftig eine größere Bedeutung beimessen werden. Nur so kann die dortige Zentrale Normprüfstelle in die Lage versetzt werden, ihre Aufgabe so wahrzunehmen, wie es vom Landtag erwartet wird. Viel wird sich dadurch im Ergebnis jedoch nicht ändern. Der entscheidende Punkt ist, dass die Gesetzgebungsmaschinerie in unserer Republik auf allen Ebenen viel zu viele Normen produziert, die auch von Experten kaum noch zu überblicken sind. Solange die Politik alles und jedes regeln will, liebe Leserinnen und Leser, werden die Belastungen für Bürger und Unternehmen nicht geringer werden, sagt voll Bedauern

Ihr

Steuerzahler

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Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.

Gotthilf Steuerzahler