Nein, das EU-Recht hat nicht immer Vorrang
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Im Streit mit Polen taucht ein Argument immer wieder auf: Das EU-Recht stehe über nationalem Recht, sogar über der Verfassung. Kommissionschefin von der Leyen stellt dies als gesichert dar – doch Juristen sehen das anders. In den EU-Verträgen ist der Vorrang des EU-Rechts bis heute nicht geregelt, betont der rechtspolitische Korrespondent der taz, Ch. Rath.