…Schuld ist immer der Deckel

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Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April den Berliner Mietendeckel verworfen. Die Begründung dafür war juristischer Natur. Aus sozialer und wohnungspolitischer Sicht aber gibt es gute Gründe für eine solche Mietenbegrenzung – die wirtschaftlichen Gegenargumente hingegen können nicht überzeugen.

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